Heizkosten - Warmwasser

  • Hallo,
    nach meinem Umzug habe ich nun meine erste Betriebskostenabrechnung bekommen, was mir eine Alg2-Kürzung von 12 Euro einbrachte.


    In meiner Miete waren 70 Euro für Heizung und Warmwasser (WW) enthalten, davon zog die ARGE 18% (also 12,60 Euro) ab, da WW in den Regelleistungen enthalten sind. Soweit okay.


    In der Abrechnung wurden dann Heizung und Warmwasser getrennt ausgewiesen (irgendwie wird einem das auf 2 oder 3 Seiten vorgerechnet, wie sich die Beträge zusammensetzen). Daraus ergaben sich eine Gutschrift von 120 Euro für Heizung (ich heize nicht viel) und eine Nachzahlung von 180 Euro für WW (meine Tochter und ich baden viel). Irgendwie hat die ARGE kulanterweise etwas verrechnet und fordert nun noch 60 Euro von mir (was sie mir die nächsten Monate von Alg2 abzieht).


    Mein Vermieter hat die Vorauszahlung für Heizung und WW nun auf 65 Euro gesenkt.
    Die ARGE zieht nun 24,60 Euro für WW davon ab (das sind 38%), da ich - dummerweise - viel Wasser, aber wenig Heizung verbrauche. Ist das so erlaubt? Oder soll ich in Zukunft das warme Wasser lieber auf der Heizung aufwärmen, da mir das von der ARGE bezahlt wird???


    Kann mich da jemand aufklären?

  • Hallo Münchi!


    Richtig wäre folgende Berechnung:


    a) Deine Kaltmiete einschl. Nebenkosten
    b) + € 65 für Heizung und Warmwasser
    c) - 18 % aus 65 = 11,70


    Ich gehe davon aus, dass die ARGE davon weis, dass sich die Kosten (Abschlag) auf € 65 verringert haben. Also empfehle ich Dir Widerspruch einzulegen und den damit zu begründen, dass der von der ARGE berechnete Abzug für die WW-Aufbereitung mit € 24,60 zu hoch angesetzt sind.


    vG Berthold

  • Hallo Bertold,
    danke für deine Antwort. Die 5 Euro haben sie natürlich auch noch abgezogen...


    Die Frage ist: Wenn ich mehr WW verbrauche als für 11,70 Euro, ist dieses Mehr dann auch im Regelsatz enthalten oder nicht?
    Oder anders herum gefragt: Darf mir die ARGE mehr als 11,70 Euro für WW abziehen? (Weil ich z.B. tatsächlich mehr verbrauche?) Oder sind 11,70 die absolute Obergrenze? Umgekehrt erspare ich der ARGE ja auch Geld, weil ich sparsam heize.

  • Hallo Münchi!


    Du hast Dich an diesen jetzt aktuellen € 11,70 festgefressen ;)
    Behalte besser 18% im Kopf!


    Die ARGE geht stets davon aus, dass 18% Deiner Heizkosten WW-Kosten sind! Würde Dein Abschlag im nächsten Jahr vom Vermieter auf € 100 festgelegt, zieht die ARGE davon 18% ab!


    Also: Alles was Du an Warmwasser verbrauchst, musst Du selbst aus der Regelleistung bezahlen!


    vG Berthold

  • Hallo Bertold,


    ich sehe, du bist auch ein Nachtmensch ;)


    die Heizkosten- und WW-Abrechnung war wie folgt:
    238,07 Euro Heiz. Grundkosten
    155,19 Euro Heiz. Verbrauchskosten
    135,94 Euro WW Grundkosten
    123,36 Euro WW Verbrauchskosten
    18,91 Euro Nutzerwechselgebühr
    13,70 Euro Umlageausfallwagnis
    ----------------
    685,17 Euro gesamt
    damit waren davon 259,30 Euro (=37,84%) fürs warme Wasser.


    Die ARGE hat dann wohl so gerechnet:
    (Neue) Vorauszahlung: 65 Euro
    davon 37,84% = 24,60 Euro (das muss/soll ich aus den Regelleistungen zahlen)

  • Hallo Münchi!


    Jetzt musste ich erst nochmal kräftig überlegen und rechnen ;)


    Es hätte ja auch auch anders sein können, z.B. wenn Du mehr heizen würdest ohne weniger zu baden. In diesem Fall hättest Du dann einiges nachzahlen müssen. Ziel ist es aber, mit den Abschlagszahlungen möglichst den tatsächlichen Verbrauch zu treffen. Genau das hat die ARGE mit ihrer Anpassung getan!


    Der erhöhte Abzug der WW-Kosten trägt somit Deinem realen Mehrverbrauch (mehr als 18%) an Warmwasser Rechnung. Somit muss ich meiner eigenen, ersten Beurteilung widersprechen :o und sagen: "Es ist meiner Meinung nach okay, wie die ARGE dies gehandhabt hat!"
    Du hast vorher € 12,60 WW-Anteil gehabt und schreibst, dass Dir nun € 12,00 gekürzt wurden. Beides zusammen sind € 24,60 und damit exakt 37,84 % von € 65,00 Abschlag.


    Dein WW-Verbrauch des Vorjahres ( 135,94 + 123,36 = 259,30) entspricht ebenfalls genau 37,84 % der Gesamtabrechnungssumme von € 685,17!


    Das Badewasser auf der Heizung erwärmen oder gar einen Heizkörper mittels Schlauch mit der Badewanne verbinden, wäre eine Alternative :D:D


    vG Berthold

  • Hallo Berthold,


    danke, dass du nochmal alles nachgerechnet hast - genauso ist es!


    Ich finde es halt irgendwie fies, dass ich Heizkosten gespart habe und dies nur der ARGE zu Gute kommt. :mad:
    Sie hätte mir da ja - wenigstens auf halbem Wege - ein wenig entgegen kommen können...


    Naja, so muss ich wohl für mein nächstes Vollbad zum Schlauch greifen :D


    lg, Münchi

  • Hallo Münchi!


    Ergänzend noch etwas dazu:


    Die ARGE muss am Jahresende im Falle einer Nachzahlung die vollen Heizkosten tragen. Natürlich nicht ins Uferlose!
    Für das WW musst aber stets Du alleine aufkommen, sonst käme es zu einer Ungleichbehandlung gegenüber
    jenen Leuten, die ihr Warmwasser mittels Elektro-Boiler oder Badeofen aufbereiten!


    vG Berthold