Beiträge von Münchi

    Hallo Berthold,


    danke, dass du nochmal alles nachgerechnet hast - genauso ist es!


    Ich finde es halt irgendwie fies, dass ich Heizkosten gespart habe und dies nur der ARGE zu Gute kommt. :mad:
    Sie hätte mir da ja - wenigstens auf halbem Wege - ein wenig entgegen kommen können...


    Naja, so muss ich wohl für mein nächstes Vollbad zum Schlauch greifen :D


    lg, Münchi

    Hallo Bertold,


    ich sehe, du bist auch ein Nachtmensch ;)


    die Heizkosten- und WW-Abrechnung war wie folgt:
    238,07 Euro Heiz. Grundkosten
    155,19 Euro Heiz. Verbrauchskosten
    135,94 Euro WW Grundkosten
    123,36 Euro WW Verbrauchskosten
    18,91 Euro Nutzerwechselgebühr
    13,70 Euro Umlageausfallwagnis
    ----------------
    685,17 Euro gesamt
    damit waren davon 259,30 Euro (=37,84%) fürs warme Wasser.


    Die ARGE hat dann wohl so gerechnet:
    (Neue) Vorauszahlung: 65 Euro
    davon 37,84% = 24,60 Euro (das muss/soll ich aus den Regelleistungen zahlen)

    Hallo Bertold,
    danke für deine Antwort. Die 5 Euro haben sie natürlich auch noch abgezogen...


    Die Frage ist: Wenn ich mehr WW verbrauche als für 11,70 Euro, ist dieses Mehr dann auch im Regelsatz enthalten oder nicht?
    Oder anders herum gefragt: Darf mir die ARGE mehr als 11,70 Euro für WW abziehen? (Weil ich z.B. tatsächlich mehr verbrauche?) Oder sind 11,70 die absolute Obergrenze? Umgekehrt erspare ich der ARGE ja auch Geld, weil ich sparsam heize.

    Hallo,
    nach meinem Umzug habe ich nun meine erste Betriebskostenabrechnung bekommen, was mir eine Alg2-Kürzung von 12 Euro einbrachte.


    In meiner Miete waren 70 Euro für Heizung und Warmwasser (WW) enthalten, davon zog die ARGE 18% (also 12,60 Euro) ab, da WW in den Regelleistungen enthalten sind. Soweit okay.


    In der Abrechnung wurden dann Heizung und Warmwasser getrennt ausgewiesen (irgendwie wird einem das auf 2 oder 3 Seiten vorgerechnet, wie sich die Beträge zusammensetzen). Daraus ergaben sich eine Gutschrift von 120 Euro für Heizung (ich heize nicht viel) und eine Nachzahlung von 180 Euro für WW (meine Tochter und ich baden viel). Irgendwie hat die ARGE kulanterweise etwas verrechnet und fordert nun noch 60 Euro von mir (was sie mir die nächsten Monate von Alg2 abzieht).


    Mein Vermieter hat die Vorauszahlung für Heizung und WW nun auf 65 Euro gesenkt.
    Die ARGE zieht nun 24,60 Euro für WW davon ab (das sind 38%), da ich - dummerweise - viel Wasser, aber wenig Heizung verbrauche. Ist das so erlaubt? Oder soll ich in Zukunft das warme Wasser lieber auf der Heizung aufwärmen, da mir das von der ARGE bezahlt wird???


    Kann mich da jemand aufklären?

    Hi,
    eine Mietkürzung betrifft immer die Kaltmiete.
    Nachdem die Heizung im Winter ausgefallen war und die Wohnung dadurch nicht mehr bewohnbar war (ich glaube, 18 Grad muss es mindestens haben), würde ich die Miete für diese 10 Tage um 10% kürzen.
    Ich hoffe, dir geholfen zu haben!