Heizkostenkürzung???

  • Hallo...


    in dem Haus meiner Schwester fiel 10 Tage die Heizung aus (Das war in der Zeit als wir minus 20 Grad celcius hatten), nun sieht Sie nicht ein die volle Miete zu überweisen da Sie in den 10 tagen zu ihren Schwiegereltern mit Mann und Kind ziehen mußte weil es einfach zu kalt war...
    nun meine Fragen...
    von welchem Teil der Miete darf Sie wie Viel kürzen???
    Warmmiete???
    Kaltmiete???
    Heikostenvorschuß???
    10%???
    20%???
    30%???


    eine schnelle Antwort wäre super...

  • Hi,
    eine Mietkürzung betrifft immer die Kaltmiete.
    Nachdem die Heizung im Winter ausgefallen war und die Wohnung dadurch nicht mehr bewohnbar war (ich glaube, 18 Grad muss es mindestens haben), würde ich die Miete für diese 10 Tage um 10% kürzen.
    Ich hoffe, dir geholfen zu haben!