Hartz 4 - Wohnung im Elternhaus mit 27 Jahren

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal folgende Frage bzw. würde gerne mal eure Meinung hören ob in meiner Situation Anspruch auf ALG II und insbesondere Kostenübernahme einer Wohnung besteht. Ich weiß dass das Sozialamt da der richtige Ansprechpartner ist aber ich möchte mal eure Meinung hören.


    Ich bin 27 Jahre alt und erhalte noch bis zum April ALG 1. Jedoch fange ich Anfang März eine Ausbildungsmaßnahme (Lokführer) an die bis zum Oktober dauert, ich habe ausserdem eine Einstellungszusage - das heisst wenn ich die Ausbildungsmaßnahme erfolgreich abschließe kann ich direkt dort unbefristet arbeiten.


    Das Problem an der Sache ist dass die Ausbildung nicht vergütet wird.


    1. Frage (auch wenn hier etwas offtopic). Da ich ja im März die Ausbildung anfange, wird mir dann ALG 1 gestrichen (für März und April) da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung stehe?


    2. Ich wohne derzeit Zuhause in einer eigenen kleinen Wohnung. Diese besitzt einen eigenen Eingang, jedoch auch eine Verbindung (Tür) zum Rest des Hauses (bei Bedarf kann diese zugemauert werden). Bad, Küche Wohnzimmer und Schlafzimmer vorhanden. Derzeit ist es so dass ich mich an den allgemeinen Kosten beteilige jedoch kein konkreter Mietvertrag vorliegt.
    Wäre es möglich einen Mietvertrag mit ortsüblicher Miete und pauschalen, angemessenen Nebenkosten (da keine eigenen Zähler vorhanden sind) aufzusetzen - so dass meine Mutter (Eigentümerin des Hauses) Miete erhält? Wird das in der Regel akzeptiert?
    (Es geht nicht darum das Sozialamt zu "bescheissen", da meine Mutter aber nur Geringverdienerin ist und Verpflichtungen für das Haus bestehen muss ich zwingend was bezahlen.)


    3. Die Ausbildung findet 104km von meinem Wohnort statt. Ist aber zumindest mit dem Auto, zur Not mit der Bahn gut zu erreichen. Ist es möglich Fhartkosten zu beantragen oder sagt dann das Sozialamt zieh in den Ort der Ausbildung? Aus diversen privaten Gründen würde ich nur sehr ungern für die 7 Monate umziehen..


    4. Prüft das Sozialamt mein Konto? Ich habe zwar sonst keine Jobs oder Einkünfte aber falls ich doch mal von Verwandten etwas Unterstützung bekommen sollte oder ich mal Geld überwiesen bekomme weil ich was bei Ebay verkaufe, Steuererstattung für 2008 etc.


    Ich danke schonmal im Voraus...


    viele Grüße Daniel

  • Hallo cenix!


    Nachdem Du noch ALG I bekommst, zudem eine Ausbildung beginnst und für den Fall des erfolgreichen Abschlusses eine Übernahme-Zusage schon in der Tasche hast, sieht das doch alles recht gut aus!


    Du solltest mit Deinen Anliegen mal zur Arbeitsagentur gehen und nicht zum Job-Center oder ARGE. Als ALG I - Bezieher hast Du wesentlich bessere Fördermöglichkeiten!


    vG Berthold

  • Danke Dir für den Rat! Ich dachte das wäre so dass die Arbeitsagentur damit nix mehr zu tun hat da die Maßnahme ja nach Auslaufen des ALG1 endet. Telefoniere aber morgen eh mit meinem Arbeitsvermittler wegen der Kostenübernahme der Ausbildung (das ist auch noch so eine Sache, da wird aber zur Not der Arbeitgeber einspringen, hier also nicht relevant). Dann werde ich den gleich mal darauf ansprechen...


    Jetzt wirds erstmal Zeitz fürs Bett, nachti =)

  • Hallo nochmal,


    hab eben mit der Arbeitsagentur gesprochen. Aussage von denen - da ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe und eine Ausbildung mache; bekomme ich ab dem ersten Tag der Ausbildung auch kein ALG 1 mehr. (Da ich ja nicht mehr arbeitslos bin.) Laut Arbeitsagentur übernimmt aber das Sozialamt dann den Lebensunterhalt und auch etwaige Fahrtkosten in einem gewissen Rahmen (da ja eine Bedürftigkeit besteht).


    Bin mal gespannt was die sagen...


    Vielleicht hat ja einer noch ne Antwort auf die im ersten Beitrag gestellten Fragen....


    Gruß Daniel