Einkommenssteuererstattung

  • Einen schönen guten Abend,


    ich möchte mich mit einer Frage an Euch wenden.
    Im Jahr 2007 bekamen meine Tochter und ich als Bedarfsgemeinschaft einen Zuschuss als Kosten für Unterkunft, da mein Arbeitslosengeld recht gering ausfiel. Seit 2009 bekomme ich nur noch Leistungen nach dem SGB II.
    Ich bekam heute meine Einkommenssteuerberichtigung für 2007. Auf Grund der Änderungen mit der Kilometerpauschale bekomme ich nun 194,00 € erstattet. Im Jahre 2007 hatte ich mit dem Jobcenter noch gar nichts zu tun. Muss ich diese 194,00 € wirklich zurückzahlen? Worin begründet sich dieses?
    Ich meine, ich hatte ja wirklich wegen der Fahrerei im Jahr 2007 die Ausgaben.
    Lohnt sich ein Widerspruch oder der Weg zu einem Anwalt?
    Weiß jemand Rat?
    Vielen lieben Dank im voraus für eine hilfreiche Antwort.

  • Muss ich diese 194,00 € wirklich zurückzahlen? Worin begründet sich dieses?
    Ich meine, ich hatte ja wirklich wegen der Fahrerei im Jahr 2007 die Ausgaben.
    Lohnt sich ein Widerspruch oder der Weg zu einem Anwalt?
    Weiß jemand Rat?
    Vielen lieben Dank im voraus für eine hilfreiche Antwort.


    Zumindest wirst du es der Arge melden müssen. Diese wird dann die 194€ bedarfsmindernd auf das ALG II Leistung anrechnen.


    dies stüzt sich auf §11 EstG => Zuflussprinzip


    Das sagt im esendlichen aus, dass Einkommen in dem moant anzurechnen isit, in dem es zufließt.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Hallo Diablo!


    :confused::confused:
    Es lag nicht in orchidees Ermessen, dass sie eine Steuererstattung aus 2007 erst im Januar 2009 erhielt.


    Eine Steuer-Rückerstattung ist kein anrechenbares Einkommen und für ein Vermögen liegt es unter den Freibeträgen!


    Sozialgericht Leipzig Az: S9 405/05 ER vom 16.08.05: keine Anrechnung der Steuerrückzahlung auf das ALG II


    vG Berthold

  • Du Berthold,


    ich hab mir grad mal das Urteil angeschaut und leider ist die Steuerrückzahlung doch Einkommen. Vermögen nicht, das stimmt, unabhängig von den Freibeträgen, da "...der Antragsteller die zu hoch entrichtete Steuer nicht freiwillig angespart hat...".
    Aber es ist eben Einkommen nach Zuflussprinzip. Jedoch sollte zumindest der übliche Freibetrag anrechnungsfrei bleiben. Dazu steht im Urteil aber nichts.


    LG, Jalale.

  • Hallo jalale, hallo orchidee!


    Da hab ich dann wohl irrtümlich auf das falsche Urteil verwiesen. Tatsächlich sind sich die Sozialgerichte bei diesem Thema nicht einig. Mal wird die Steuererstattung als Einkommen, mal als Vermögen angesehen. Wertvoll finde ich aber den Hinweis, dass es nicht im Ermessen von orchidee lag, eine Steuererstattung aus 2007 erst jetzt zu erhalten. Die Kürzung der Kilometerpauschale war nicht rechtens und wurde wieder gekippt. Ohne diesen "Irrweg" des Gesetzgebers hätte es für orchidee garkeine Rückerstattung gegeben. Das Geld wäre in orchidees Geldbeutel verblieben und ausgegeben worden, bevor sie hilfebedürftig wurde.


    Warum also jetzt orchidee für die Fehler unserer "dümmlichen Politiker" strafen? Der Schaden wäre erst garnicht entstanden! Ihr jetzt das Geld wieder zu nehmen, dass ihr 2007 von vorneherein hätte bleiben müssen, würde den Vater Staat wiederholt ins Unrecht setzen!


    So würde ich argumentieren und um die Kohle kämpfen!


    vG Berthold