Muss ich ihn heiraten, damit wir Leistungen bekommmen??

  • Hallo erstmal.


    Mein Problem ist folgendes:


    Ich, 22, mache gerade die 2.Ausbildung, die ich im Juni beende, werde aber nicht übernommen. Ich wohne schon seit 2003 nicht mehr bei meinen eltern.


    Er, 22, wohnt zuhause und bekommt kindergeld, mehr nicht, da papa zu viel verdient und er kein anspruch auf alg1 hat, da er nach seiner ausbildung fachabi gemacht hat, d.h. ein jahr nicht gearbeitet.


    Ich möchte nach meiner ausbildung wieder in meine heimat zurückziehen und natürlich meinen Freund mitnehmen. Muss ich ihn heiraten, damit er ausziehen kann und mit zu mir ziehen kann?


    Ich traue mich nicht aufs amt zugehen und zu fragen, da ja sofort als notiert wird. Und hinterher heißt es wir würde nur heiraten, damit er ausziehen kann.


    Ich hoffe mir kann jemand helfen?


    Vielen dank im voraus!

  • Hallo daddalein27,


    also erstmal kann dein Freund hinziehen wohin er will, er muss es nur selbst finanzieren bzw. sein Papa.
    Du wirst sicher in deiner neuen alten Heimat ALG II beantragen bis du was festes hast. Natürlich kann dein Freund bei dir einziehen, das ist deiner zuständigen ARGE egal. Ihr werdet, wenn ihr es nicht widerlegt, als BG (Bedarfsgemeinschaft) eingestuft werden. Das heisst für dich 316,- Regelsatz und die Hälfte der Kosten für die Unterkunft (KdU).
    Aber wie will dein Freund das machen? Überwisen seine ELtern ihm dann Unterhalt?
    Sonst wird das schwierig, da er als Student keinen Anspruch auf ALG II hat.


    LG, Jalale.

  • Hallo jalale.


    vielen dank für die schnelle antwort. aber es ist so, seine eltern wollen nicht mehr für ihn zahlen :D
    er ist auch kein student, er will ja arbeiten, noch ne ausbildung oder arbeit, bekommt aber nichts, deshalb hat er das fachabi gemacht und nicht um zu studieren. er sich will halt unabhängig von seinen eltern machen und ausziehen bzw. auch wegziehen. verstehst wie ich es meine?

  • Hallo nochmal,


    ja sorry, da hab ich wohl was reininterpretiert. Also da dein Freund schon eine Ausbildung abgeschlossen hat, sind seine Eltern auch nicht mehr unterhaltspflichtig. D.h. er kann ausziehen und auch Leistungen beantragen.
    Manchmal stellen sich die Jobcenter aber auf stur oder geben falsche Auskünfte. Ganz wichtig: Heiraten müsst ihr nicht, das würde auch nicht helfen, wenn überhaupt dann musst du ein Kind bekommen. :D


    Ich würde an euer Stelle zur zukünftigen ARGE gehen und eure Situation darstellen. Da auch gleich die angemessenen Kosten für die Unterkunft erfragen und ne Wohnung suchen. Die dann vom Amt genehmigen lassen und dann erst Mietvertrag unterschreiben. Dann Antrag stellen.


    Wie gesagt, ihr habt beide eine abgeschlossene Berufsausbildung und eure Eltern sind euch somit nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, auch wenn ihr noch keine 25 seid.


    Viel Glück und lg,
    Jalale.


  • Stimmt völlig daher ist eine Ablehnung auch Einspruchsfähig

  • Dein Freund bezieht doch im Moment kein ALG II oder? Und hat es noch nie bezogen, wenn ich dich richtig verstanden hab. Deshalb braucht er auch keine Umzugsgenehmigung. Und wenn er ausgezogen ist und dann beim neuen zuständigen Amt einen Antrag stellt, können die ihm nichts.
    Denn er hat ja eine Ausbildung in der Tasche.


    Wenn er im Moment schon Leistung beziehen würde, bräuchte er eine Um- bzw. Auszugsgenehmigung. Und da versuchen die Jobcenter die Leute bei ihren Eltern zu halten, weils billiger ist. Aber selbst dann dürfte er ausziehen, wäre nur eventuell mit Stress verbunden.


    LG, Jalale.