ALG2 + 1x 165 Euro Job + weiterer (bei einer Steurkarte) ?

  • Hallo,


    weiß nicht, ob folgendes Thema schon mal dran war, brauche aber mal ne den aktuellen rechtlichen Stand zu folgendem:


    Ich beziehe ALG 2 und habe eine regelmäßigen gemeldeten geringfügig entlohnten Job auf 165 Euro Basis mit maximal 12-14 Stunden die Woche was auf meiner Steuerkarte mit Klasse 1 läuft. Der Job läuft nur abends, da es in einer Disco ist.


    Nun bekam ich ein weiteres Angebot für 8 Tage genau mit unterschiedlicher Stundenzahl für 4,50 / Stunde auf der Basis eines "kurzfristig geringügig entlohnten Jobs". Der läuft tagsüber, also kann ich beide Jobs machen. Und bei 4,50 / Stunde komme ich in diesen 8 Tagen weit über die 165 Euro....!!!! Der Arbeitsvertrag würde über genau 8 Tage laufen und fertig.


    Problem: Habe nur eine Steuerkarte ! Kann das Angebot aber auch ohne Karte machen, müsste es aber selber versteuern (wie geht das?)


    Bekomme ich sowas bei der ARGE durch? Und wie wird dann diese 8 Tage berechnet? Es sind lediglich nur diese 8 Tage im Rahmen einer Veranstaltung. Bei meinem gemeldeten Job kann ich ja 113 Euro behalten, der Rest wird mir abgzogen.


    Noch habe ich dem zweiten Angebot nicht zugesagt, da ich mir unsicher bin, was am Ende als Betrag in dem betreffenden Monat übrig bleibt und was das alles steuerlich bedeutet..


    Danke
    Felix

  • Wenn du nur Hartz4 bekommst, also kein ALG1, dann kannst du soviel Stunden wie du willst arbeiten. Das mit den 14,25h ist nur bei ALG1. Wenn du deine Steuerkarte schon in einem anderen Job hast, musst du dir eine mit der Steuerklasse 6 holen, da bleibt dir erst mal nicht viel übrig, da Steuern abgeführt werden, welche du dir dann mit der Steuererklärung wiederholen kannst.Und von dem was du dann noch verdienst darfst du 20% behalten der Rest wird in dem Monat in dem du es erhälst bei Hartz4 abgezogen,denn die 100€ frei hast du ja schon bei deinem ersten Job. Ohne Steuerkarte muss eigentlich der Arbeitgeber pauschal einen bestimmten Prozentsatz abführen, den er aber nicht von dienem regulären Lohn abziehen darf, sondern extra zahlen muss. Wenn er von dir verlangt, dass du es selbst tragen musst, überlege, was dir dann noch bleibt. Ich hoffe es hat ein wenig geholfen.
    Viele Grüße