Mein Gehalt für seine Ex????

  • Hallo,


    leider habe ich bei meiner Frage zum Kindesunterhalt noch keine einzige Antwort erhalten. Nun versuche ich es mal in DIESER Rubrik, da es diese ja auch irgendwie betrifft.
    Hier die Situation: Mein Mann hat aus erster Ehe 2 Kinder, für die er Unterhalt bezahlt und auch seine Exgattin bekommt Unterhalt von ihm( sie arbeitet nur Halbtags).
    Nun kam Post vom Amt, dass der KIndesunterhalt neu berechnet werden soll (manche bekommen den Hals nicht voll, sorry). Ich für meinen Teil gehe nun auch wieder Vollzeit arbeiten (trotz eigenem Kind, aus meiner ersten Ehe), damit wir trotz Altlasten leben können.
    Für die Berechnung des Kindesunterhaltes......wird da MEIN Verdienst dazu gerechnet? Und wie sieht es mit dem Unterhalt für seine Exfrau aus? Da kommt dann sicher auch bald Post, IHREN Unterhalt auch gleich neu berechnen zu lassen :-( . :(Wird da MEIN Verdienst dazugezählt? Zahle ICH somit für seine Exfrau?:confused:
    Macht es einen Unterschied welche Steuerklasse er hat? Mit jetziger Klasse 4 hat er ja weniger Netto als mit Klasse 3.


    Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.

  • Bei uns ist es umgekehrt: Der Vater meiner Kinder hat so gut wie noch nie richtig gezahlt und mir jahrelang verschwiegen, dass er längst Arbeit hat. Habe ihn nie überprüfen lassen, weil ich zugunsen der Kinder Sttreß vermeiden wollte, von denen eines unter der Trennung und dem späteren Verhalten seines Vaters unglaublich litt und leidet, obwohl inzwischen erwachsen. Mir war klar, dass er Unterhaltszahlung als Druckmittel nutzen und es an ihnen auslassen würde. Irgendwann brach er trotz meiner vielen Zugeständnisse etc. komplett den Kontakt ab, "um selbst glücklich werden zu können" - und bekam mit der dritten Frau das vierte Kind. Dadurch kann ich dir antworten: Denn er schoß sich eigentlich ein Eigentor. Wiederholt klagte er gegen uns auf Herabsetzung des Unterhalts, also der "satten" 50 €, auf die ich mich pro Kind eingelassen hatte, auf Null. Der Richter errechnete 72 € /Kind. Dann - jetzt letztens startete er den nächsten Versuch, nämlich nachdem er geheiratet hatte. Und siehe da: Es war tatsächlich so, dass der Richter ihm vorrechnete, dass sich durch die Heirat Dinge anders berechnen. Beispielsweise kann man sich die Kindererziehung teilen und auch die Mietkosten und dergleichen mehr. Für mein minderjähriges Kind wäre er durch diese Andersberechnung dann von den 72 € auf 114 € gerutscht. Zu dem Zweck verordnete der Richter die Vorlage aller Unterlagen - also auch der der Ehefrau. Es kam, wie mir klar war und was ich schon im Gerichtssal äusserte -: Er zog die Klage zurück. Mal sehen, was er sich als Nächstes aussucht. Ich kann nur staunen: Dafür ist Geld da, aber nicht etwa mal für ein Geburtstagsgeschenk, geschweige denn mehr. Es ist so eklig.


    Für deinen Fall kannst du ja Parallelen ziehen, vielleicht hilft dir das weiter. Aber ich würde es nicht so sehen, dass du für die "Ex" arbeitest. Ich könnte mir vorstellen, dass du dir den Mann ausgesucht hast mit Vorleben - und für die zurückgelassene Familie ist es sicher auch nicht einfach.

  • also, nicht dass hier was falsch verstanden wird: ICH habe mit der Trennung von seiner Exfrau NICHTS zu tun. Die waren schon mehere Jahre getrennt, als ich ihn kennenlernte!!!!!!! Also DEN Schuh zieh ich mir nicht an. Ich habe auch schon 5 Jahre allein mit meinem Kind gelebt. Aber es liegt mir fern, deshalb den Vater meines Kindes auszunehmen wie ne Weihnachtsgans. Irgendwann ist auch jeder für sich selbst verantwortlich. Und wenn eine Ehe auseinandergeht, ist selten einer alleine schuld, mal davon abgesehen. Da stimmt es in der Vergangenheit schon länger nicht.
    Und es geht hier nicht um ein paar Euro fünfzig. Sie bekommt jetzt jeden Monat über 800,-.
    aldani:(

  • hallo, also rein rechtlich hast du mit dieser frau nichts zu tun, laut gesetzt heißt es das der partner nicht für die "schulden" des anderen belangt werden darf. also dürfen sie von dir nichts holen, egal wieviel du verdienst.

  • Hallo ihr beiden Weibsbilder(:))!


    wenn der liebe Herr doch schon 5 Jahre zahlt dann denke ich mal ist das Kind bestimmt schon in einem Alter wo es nicht mehr rund um die Uhr von der Mutter betüttelt werden muss, sprich sie könnte ja vielleicht auch wieder Teilzeit arbeiten ?


    Schon mal dran gedacht? das senkt die Kosten dann doch sicherlich auch!


    Gruss

  • aldani
    Ich habe keine Sekunde darüber nachgedacht, ob oder dass du an der Trennung Schuld sein könntest. Darum geht es hier ja auch nicht bei dem Ganzen, sondern nur, dass du sein Vorleben vermutlich kanntest. Es gibt wirklich Fälle, in denen das zunächst nicht so ist. Ich weiß, dass eure Situation schwierig ist; es gibt ja so viele betroffene Familien und nicht zuletzt spreche ich aus eigenen Erkenntnissen heraus.


    Horst
    Na klar; von der Sache her hast du Recht, aber soweit ich mich erinnere, ist sie als Mutter von zwei Kindern erst verpflichtet, dann wieder wenigstens Teilzeitjobs anzunehmen, wenn das zweite Kind eingeschult, oder sogar noch älter ist. Vielleicht hat sich da in den letzten Jahren etwas geändert, doch das läßt sich sicherlich auch hier irgendwo im Internet nachlesen.


    manja27
    1. Kindesunterhalt (sofern nicht aufgelaufen, weil einfach nicht gezahlt trotz Titel oder so) zählt nicht als "Schulden". Daher wird das auch anders gewertet.


    2. In unserem Fall war es nun einmal so, wie ich geschildert hatte; ich habe ja nu` mal leider wiederholt im Gerichtssaal sitzen müssen, weil der Vater meiner Kinder uns immer und immer wieder verklagt hat wg. Herabsetzung auf Null. Bis dahin hatten wir uns geeinigt auf diese 50 € / Kind über viele Jahre. Ich selbst habe ihn in 17 Jahren (um der Kinder willen) nicht ein einziges Mal überprüfen lassen oder geklagt, obwohl er fast nichts zahlte und log, dass er arbeitslos ist. Doch mit Herabsetzung auf "Null" war ich nun wirklich nicht einverstanden. Also: Solltest du in meiner Schilderung überlesen haben, was im Gerichtssaal passierte, hier noch einmal auszugsweise, wie das war: "... Dann - jetzt letztens startete er den nächsten Versuch, nämlich nachdem er geheiratet hatte. Und siehe da: Es war tatsächlich so, dass der Richter ihm vorrechnete, dass sich durch die Heirat Dinge anders berechnen. Beispielsweise kann man sich die Kindererziehung teilen und auch die Mietkosten und dergleichen mehr..."


    Das ist also keine persönliche Einschätzung von mir, sondern hat sich so zugetragen. (Übrigens habe ich, obwohl der Richter vorrechnete, dass sich die Verhältnisse durch die Eheschließung verändert haben, und er jetzt statt der 72 € den Betrag von 114 € für meine Tochter zahlen müßte, ihn im Anschluss danach nicht darauf verklagt (obwohl der Richter mir sagte, dass auch ich mir einen Anwalt nehmen und Prozesskostenhilfe beantragen kann)).

  • hhmmmm........hier wurde ja nun einiges geschrieben.......
    also die Mutter seiner Kinder arbeitet halbtags, da die Kinder ja nicht mehr soooo klein sind.
    Trotzdem erhält sie von ihm jeden Monat über 800,- PLUS das KIndergeld vom Staat......macht zusammen mehr als 1100,-. Da frage ich: kosten 2 Kinder mehr als 1100,- pro Monat??????????????
    Aber diese 800,- von uns sind ihr nicht genug, da könnte man ja noch mehr holen. Ich habe bis letztes Jahr auch nur halbtags gearbeitet, jetzt aber vollzeit. Und es tut mir weh, ich rackere mich ab, damit jemand anders die Hand aufhält??? Ist das denn gerecht?
    Mein Mann hat immer regelmäßig an sie gezahlt und wird es auch zukünftig tun. Er wollte ja auch nichts von den 800,- kürzen.
    Mir ging es lediglich darum, ob nun mein MEHRverdienst den Unterhalt an sie erhöht, bzw. ob es sich vielleicht zumindest für die geforderte Erhöhung postiv auswirkt, dass mein Mann nun ja die Steuerklasse 4 hat (da ich voll arbeite), anstatt wie letztes Jahr noch die 3.
    Viele Grüße:rolleyes:

  • Ich könnte mir vorstellen, dass die Steuerklassenänderung in diesem Fall positive Auswirkungen hat - für euch; aber das ist dieses Mal definitiv nur eine Vermutung. Habt ihr denn insgesamt - unter`m Strich - mehr zur Verfügung, also lohnt sich das? Und eine Frage stellt sich nun doch: Warum bekommt er Post vom Amt? Denn nicht unbedingt, wenn sozusagen alles "läuft", kümmert sich das Amt um die Unterhaltszahlungen der Väter, es sei denn, es wurde irgendwann in der Vergangenheit beispielsweise mal eingeschaltet , weil etwas nicht funktionierte oder ist mit Unterhaltsvorschusszahlungen in Vorleistung gegangen. Hast du darüber Infos? Jedenfalls stimmen die Berechnungen des (Jugend-)Amtes nicht immer genau mit dem überein, was der Richter ausrechnet. Das Amt hat beispielsweise die Auslegungen des Richters wegen gemeinsamer Haushaltsführungsmöglichkeit etc. (was ich alles vorangegangen so geschildert hatte) nicht berücksichtigt. Das war für den Vater besser.


    In unserem Fall ist es so, dass der Richter das für meine Kinder (die beiden ersten) aufgezählt hatte, das Amt aber für das dritte Kind meines Ex-Mannes nicht; der Mutter wurde wesentlich weniger zugesprochen. Ist alles ziemlich kompliziert, aber im Ergebnis fuhr die Mutter, bei der das Amt berechnet hat und nicht der Richter, schlechter. Aber vielleicht ist das genauso wie bei der Arge, also dass es kleine Unterschiede gibt zwischen den Sachbearbeitern.

  • also Post vom Amt bekommt er nur deshalb, weil die Mutter seiner Kinder eine neue Berechnung wünscht. Das kann man ja alle 2 Jahre verlangen, man muss es nur beim Landratsamt eben beantragen. Sie hat seit der Trennung immer regelmäßig ihren und den Kindesunterhalt bekommen. Da ist er also nix schuldig.
    Nun gibt es aber leider chronisch frustierte Frauen, die anderen Leuten in Glück nicht gönnen. Und gut, dadurch, dass wir beide eben nun voll arbeiten, kann man sich auch mal was kaufen. Wobei wir ganz gewiss nicht in Saus und Braus leben können! Ich denke, es ist aber auch nur gerecht, dass Menschen, die den ganzen Tag arbeiten auch etwas mehr Geld zur Verfügung haben dürfen, als solche, die ab 13Uhr die Füße hochlegen. Aber gut, das ist ein Problem, der ganzen Sozialpolitik.......in Deutschland wird man ja noch dafür bestraft, wenn man mehr arbeitet........wer mehr arbeitet muss auch mehr abgeben....egal ob an Vater Staat oder an Ex-Ehegatten :mad: ...... aber gut, DAS ist ein anderes Thema.
    Ich frage mich dann halt nur, macht es Sinn, jetzt wieder voll arbeiten zu gehen, wenn ich es dafür wieder an seine Ex abgeben muss???....hab ich dann nicht genauso viel Geld zur Verfügung, wenn ich auch nur halbtags arbeite, weniger abgeben muss.......dafür lass ich mir im Sommer auch die Sonne auf den Bauch scheinen und kümmere mich wieder mehr um mein eigenes Kind......ist ja auch noch keine 18.
    Ja gut, es war ein Versuch, hier ne kleine Vorab-Info zu bekommen....leider sind es auch alles nur irgendwelche Spekulationen....da müssen wir wohl durch.
    Trotzdem DANKE für die Hinweise:):):)
    Gruß