verheiratet/2 Kinder/trennung, eigene wohnung?

  • hi,


    ich bin 27 und seit 1,5 jahren mit meinem mann verheiratet, mit dem dem ich auch 2 kleine kinder habe.
    jetzt habe ich mich letzte woche von ihm getrennt. er wohnt übergangsweise erstmal bei freunden, und ich bin noch in der wohnung.


    jetzt möchte ich aber verständlicherweise gern ausziehen, nur im moment stehen wir finanziell eher schlecht da, so dass ein, bzw. 2 umzüge nicht so drin sind.


    das eignetlich problem ist aber, dass ich arbeitslos bin, und auch keinen anspruch auf beihilfe in irgnendeiner form habe, weil mein mann recht gut verdient. hat ja heir auch imemr gereicht.
    jetzt ist die frage, ob er auch noch meine miete zahlen müsste, wenn wir getrnnte wohnungen haben.
    weil ich ihm das eignetlich zumuten möchte, denn das kann er schlichtweg nicht tragen, mit unterhalt und allem, was da eh noch auf ihn zukommt.


    also kurz zusammengefasst: habe ich von den ämtern her einen anspruch als arbeitslose 2fache mutter, die in trennung lebt, ohne dass mein mann für meine miete aufkommen muss?


    danke schonmal

  • Hallo Moonfairy,


    Du solltest Dich bei der für Dich zuständigen ARGE/Job-Center melden, Antragsformulare mitgeben lassen und ausfüllen. Der dortige Sachbearbeiter wird Dich darüber aufklären, dass Du in der Pflicht bist, Deinen Noch-Ehemann zu Unterhaltszahlungen heranzuziehen. Ausschlagen kannst Du das nicht!


    Ob Du in diesem Falle einfach ausziehen kannst, wenn Du zugleich Leistungen in Anspruch nehmen willst, solltest Du ebenfalls gleich bei der ARGE klären, da jeder Umzug von dort genehmigt werden muss. Falls Deine jetzige Wohnung zu groß oder zu teuer ist, wird man Dir von selbst einen Umzug nahelegen. Wie groß und wie teuer die neue Wohnung sein darf, erfragst Du ebenfalls bei der ARGE.


    vG Berthold

  • Hallo moonfairy,


    das Amt prüft immer erst, ob jemand Anspruch auf Unterhalt etc. gegen jemanden hat. Von deinem Ehemann stehen zunächst einmal den Kindern Unterhaltsleistungen zu; der Rest wird gesiebtelt und drei davon erhälst du, vier dein Mann, wobei sowohl deine Kinder als auch du diesen Unterhalt nur zugesprochen bekommen, wenn er danach auch noch seinen Mindestbehalt hat. Der ist gestaffelt nach erwerbstätig oder nicht. Die genaue Höhe weiß ich gerade nicht, die liegt aber bei so ca. 980 € zzgl. Werbungskosten oder so. Und ob du das möchtest oder nicht; das wird dein Mann, wenn du H IV bekommen möchtest, leisten müssen. Sonst fehlt es deinen Kindern und dir. Sollte er nicht zahlen wollen oder dergleichen, wird das Amt sich einschalten, glaube ich und in dem Falle würdest du ja auch, wenn die Kinder noch klein sind, 6 Jahre lang Unterhaltsvorschuss von der Kasse erhalten. Anhand dieser Zahlen kannst du ja zunächst einmal rechnen, ob du überhaupt H IV beantragen willst/mußt, denn ansonsten könntest du zunächst einmal Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen. Das ist in jedem Fall streßfreier.

  • hm... danke euch für die antworten.


    dann hab ich ja zumindest auch was, dass ich den berater dann fragen kann. weil ich da sonst völlig planlos hingegangen wäre :)


    übr. um unterhalt für die kids geht es nciht, das ist wieder was anderes. die sorge war/ist halt nur, dass er am ende für seine und auch noch meine wohnung bezahlen muss.


    aber gut, dann werd ich eure vorschläge mal ansprechen, muss eh morgen hin.


    also, danke, und mal schauen, was rauskommt :)