zwei Fragen

  • Hallo ...


    nach 15 Jahren in den USA komme ich nun nach Deutschland zurück. Da ich weder Arbeit noch eine richtige Unterkunft (die Couch im Wohnzimmer meiner Eltern zählt da nicht) habe werde ich erstmal Hartz IV beantragen. All die neuen Gesetze kenne ich natürlich nicht. Als ich weggezogen bin waren die noch nicht in Kraft. Ich bin aber am nachlesen. Ich denke mal, dass ich generell Hartz IV bekommen werde, oder?


    Hier ist noch eine Frage ... mein (amerikanische) Freundin ist nach England gezogen. Natürlich will ich dort auch hinziehen, kann das aber aus verschiedenen Gründen nicht vor Juni machen. Natürlich brauche ich dort auch Arbeit. Kann ich Hartz IV beziehen weil ich in England nach Arbeit schaue? Weiß das jemand?


    cheers
    wnc

  • Deine Situation ist ungewöhnlich. Genaues weiß ich nicht, aber ich denke schon, dass du Anspruch hast für den Zeitraum, bis du nach England gehst. Man muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, und das machst du ja - nur halt für England. Daher: Ich würde mich beim zuständigen Amt beraten lassen, du hast ja nichts zu verlieren. Dies würde ich möglichst schnell tun und dann auch sehr schnell den entsprechenden Antrag stellen, am besten gleich vor Ort alles ausfüllen und abgeben, damit dir am Ende durch die Zeitverzögerung nicht zu viel fehlt. Am besten nimmst du dazu alle erforderlichen Unterlagen, die erfragt werden könnten, gleich mit.

  • Ich glaube ich muß meine Frage etwas umformulieren ...


    Kann ich Hartz IV beziehen wenn ich in Deutschland lebe, hier aber nicht nach Arbeit suche? Ich will ja nach England ziehen um mit meiner Freundin zusammen zu sein. Ich denke mal das ich den Mund halten muß und der Behörde nichts von meinen Plänen sagen sollte wenn ich den Antrag stelle. Ich glaube kaum, das die mir die Arbeitssuche in England finanziert.

  • So lange du der ARGE zur Verfügung stehst, kannst du dir eine Arbeit suchen wo du möchtest.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter