Angemessenheit.

  • Hallo mal ne Frage ist es Möglich die angemessenheit für eine Wohnung auch nachträglich zu machen. Wir haben 2 mal durch Formfehler eine Angemessenheit nicht bekommen. Also einmal zu früh und das zweite mal zu spät. Angemessen waren die Wohnungen aber auf jedenfall. Gibt es da eine Möglichkeit oder besondere Gründe das man das doch noch machen kann.


    MFG Stephan

  • Hallo stephan,


    ich verstehe Deine Frage nicht ganz! Geht es um Deine jetzige Wohnung oder willst Du in eine andere Wohnung ziehen?
    Maßgeblich für die "Angemessenheit" sind Größe und Kosten der Wohnung. Die Größe orientiert sich an der Anzahl der darin lebenden, hilfebedürftigen Personen, die Kosten an denen für Deine Region gültigen Höchstgrenzen. Beides ist bei der für Dich zuständigen ARGE zu erfragen.


    vG Berthold