Nachzahlung Kindergeld

  • Hallo,


    ich beziehe seit 01.04.2008 alg2, davor habe ich alg1(ab 01.04.2007) bezogen.


    Jetzt habe ich eine Nachzahlung für Kindergeld von 1938 € für den Zeitraum vom 01.04.2007-31.03.2008 erhalten und der ARGE wurde für den Zeitraum 01.04.-30.06.08 des entsprechende Geld überwiesen.


    Jetzt frage ich mich ob ich das der ARGE berichten muss?! Wird mir die Nachzahlung dann als Einkommen angerechnet?


    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Guß Anne

  • Hallo,


    die Arge wird wahrscheinlich versuchen die Nachzahlung auf deine Leistungen anzurechnen. Das ist aber nicht rechtens. Das Geld steht dir zu, hier kann nicht mit dem Monat des Zuflusses argumentiert werden. Es handelt sich um staatliche Leistungen die dir zustehen, egal wann sie gezahlt werden.


    Achtung! natürlich nicht wenn für diesen Zeitraum unterstützende Leistungen der Arge gezahlt wurden und das Kindergeld bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurde.