MSH als Darlehn verweigert

  • Hallo,
    bin alleinerziehende Mutter (44) zweier Kinder (14 behindert und 15).
    Wir sind aufgrund einer beruflichen reha nach HH gezogen und haben eine Whg. auf zeit gehabt, zur Miete.
    Jetzt Kündigung, dann Räumungsklage (noch im Verfahren).
    Ich habe für ene andere Wohnung nun die Übernahme der Mietsicherheit und des Umzugs beantragt.
    Ich bin nicht im ALG2-Bezug oder so.
    ich erhalte Übergangsgeld.
    Abgelehnt, weil 7 qm zu groß (sie ist 82,42 qm) und 160,- € Kaltmiete (576,94 € netto, 826,75 € brutto/inkl.) ) zuviel, obwohl ich die Differenz vom Pflegegeld für meinen Sohn locker bezahlen kann, die Pflege meines Sohnes leiste ich, bin Kraneknschwester.
    Was kann ich tun?
    Habe Widerspruch eingelegt, brauche aber ganz dringend das Geld/ eine Lösung!


    HILFE!!!

  • Können die das Darlehn mit der angegebenen Begründung verweigern?
    Sie lautete: ... wir halten die Wohnung für nicht angemessen, weil zu groß und zu teuer.
    Kann ich mit dem Pflegegeld nicht machen, was ich will?
    Selsbt wenn ich ALG 2bekäme, hätte ich das Pflegegeld und ein recht es für uns zu verwenden.....
    Warum bin ich auf Mietobergrenzen angewiesen, wenn ich keine öffentlichen Gelder beziehe?

  • Du schreibst, dass du auf öffentliche Gelder nicht angewiesen bist. Wo hast du denn die Kosten für Umzug und Mietsicherheit (Kaution) beantragt? Vielleicht kannst du statt der bisher beantragten Leistungen für die Zukunft einfach Wohngeld beantragen, wenn du im Übrigen keine Hilfe brauchst? Wenn das von dir beantragte Geld ohnehin ein Darlehen sein soll, und du keine Hilfe weiter brauchst (falls ich das nicht falsch verstanden habe), und du Arbeit hast, kannst du doch evtl. die Mietsicherheit + Umzugskosten als Darlehen von einer normalen Bank beanspruchen?

  • Oh, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, ich bin nicht vollständig auf öffentliche Gelder angewiesen im Moment und möchte gern bestimmen, wie und wo ich lebe.
    Die Frage ist, warum muss ich mich an die MOG halten, denn die sind in HH sehr schwer einzuhalten.


    Die Wohnung, die ich momentan habe, kann ich selbst fianzieren, aber ich brauche- um umzuziehen- eben die Mietsicherheit, da ich nicht kreditwürdig bin (zahle Schulden ab, die nach meiner Scheidung 1998 entstanden sind) und mir die bei einer Bank nicht holen kann, und schon gar nicht zinslos.
    Außderdem bin ich durch die Räumungsklage von Obdachlosigkeit bedroht!


    Momentan arbeite ich noch nicht, erst ab April 09. Ich bin noch in der Reha, 3 Monate nach Beendigung und dann beginne ich eine neue Arbeit!
    Momentan also Übergangsgeld von der Deutschen rentenversicherung, und kein Geld für Umzug/ MSH.

  • Haus soll verkauft werden, Vermieter hat Privat-Insolvenz angemeldet, er bekommt Hartz4.
    Ich hatte zum 31.12.08 eine Kündigung, bin aber nicht ausgezogen weil mitten in den Abschlußprüfungen und dann kam die Räumungsklage.
    Die ist erstmal von ihm beantragt, aber evtl. fällt sie weg..... da ich immer meine miete bezahlt habe ect.
    Mal sehen, wie der Richter entscheidet!
    Noch Fragen? :)

  • Hab eben noch mal kurz alles quergelesen. Also heißt das, dass du im Prinzip gar keine Gelder aus öffentlichen Mitteln beantragt hast und ausschließlich die Mietsicherheit und den Umzug als Darlehen möchtest?

  • Ja, genau. Das Wichtigste wäre die MSH, weil eben mein jetziger Vermieter mir diese nicht zurückzahlen wird, er ist hoch verschuldet. Und ich habe nichts auf der hohen Kante. Habe zwar keine hohen Schulden, aber monatliche Verpflichtungen und eben gerade so genug.
    Theoretisch habe ich für 7,- € monatlich (bin damit unterm Satz) einen ALG2-Anspruch, diesen habe ich aber nicht geltend gemacht. Meine Freundin hatte mir das mal ausgerechnet. Aber mit Kindergeld, Pflegegeld geht es halt.
    Nur jetzt nicht mehr mit dem Umzugszwang.