Bedarfstgemeinschaft

  • Vielleicht kann uns jemand helfen bzw rat geben.


    Meine Freundin ihr Kind und ich haben Harz4 beantragt.Da meine Freundin eine Tochter hat ( ich bin nicht der Vater) und wir alle zusammen in einer Wohnung leben mussten wir zusammen den Antrag stellen.
    Meine Freundin bezieht Elterngeld/Unterhaltsvorschuss und Kindergeld ich hatte bis dato kein einkommen.
    Jetzt kam der Bescheit auf dem steht das meine Freundin und ich ZUSAMMEN etwas über 600Euro bekommen.
    Also davon müssen wir beide leben.Dazu kommt noch das das Geld nur auf mein Konto überwiesen wird es wird nicht aufgeteilt.Ich frage mich warum wir dann beide unsere Kontonummer angeben mussten usw wenn doch alles auf ein Konto kommt.Mir kommt das alles ein wenig spanisch vor bzw ist das nicht ein bisschen wenig für 2 Leute zusammen nur 600Euro ?
    Wer weis rat.

  • Na ja, das kannst du dir ja ausrechnen. Es gibt Regelsätze (die kannst du im Forum oben unter ALG II nachlesen) für jeden von euch + Kostenübernahme Miete, wenn die den Voraussetzungen entspricht. Davon werden die Einkünfte, die man hat, in Abzug gebracht und die Differenz wird gezahlt. Das Geld wird natürlich nicht geteilt; ihr seid ja eine BG = Bedarfsgemeinschaft und werdet gemeinsam veranlagt und solltet also auch gemeinsam wirtschaften. Es wird überwiesen auf dasjenige Konto, das man im Antrag angegeben hatte; in der Regel ist es das Konto des Antragstellers.

  • also der barbetrag hört sich von der richtung her ok an
    gerechnet wird (berechnungsbogen ist oft kompliziert aufgebaut) bedarf, also die regelsätze minus einkommen, kindergeld und unterhalt, + kosten der unterkunft
    somit hört sich erstmal alles ganz normal an...
    was genau stört dich denn?