dringend um antwort

  • Was meinst du mit angeschiessen. Bitte erläutere mal deinen Fall.


    Sollte es so sein, dass du einen Verdienst nicht mitgeteilt hast, dann hoffe ich, dass es noch mehr Menschen gibt, die Leute wie dich beim Amt melden.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter


  • hallo biste du nicht richtig bist du genauso wie die eule oder was mich hat jemand zu unrecht angeschiessen

  • hallo biste du nicht richtig bist du genauso wie die eule oder was mich hat jemand zu unrecht angeschiessen


    Das war keine Kritik an dir, sondern eine Aussage.


    Die persönlichen Daten desjenigen, welcher der Arge den hinweis gegeben hatr, wirst du von der ARGE nicht bekommen. eine Behörde unterliegt der Schweigepflicht.


    Darüber hinaus wissen wir gar nicht, ob es vielleicht eine anonymer Hinweis war. Das passiert häufig.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Hallo fabi21,


    du kannst Anzeige wegen Verleumnung bei der Polizei erstatten, ob das auch gegen Unbekannt geht, weiß ich nicht.
    Ansonsten ist die ARGE bei einer Sanktion oder ähnlichem in der Beweispflicht. D.h. dir muss nachgewiesen werden, dass zu Unrecht gehandelt hast.
    Wenn du nun schon einen Schrieb bekommen hast, Widerspruch einlegen.


    LG, Jalale.