Haushaltsgemeinschaft - Wie komm ich da wieder raus?!?

  • lirafe :


    So einfach ist das wohl auch nicht, die Dame am Servicetelefon meinte, dass wenn ich jetzt ausziehen wollte es eine selbst herbeigeführte Bedürftigkeit ist, was dann die ARGE nicht zahlen muss (und wohl auch nicht wird)...


    Das ist ja das Dilemma! :(


    Gruß
    F-4-F

  • Du, die "Damen" am Servicetelefon hören meist nicht genau hin und hinterfragen auch nicht viel. Wenn du dort 3 Mal anrufst (ich würde das an deiner Stelle zur Beruhigung mal tun) und mehr erklärst, erhälst du mindestens zwei verschiedene Antworten. Ich hatte schon diverse Fragen, weil ich diesen "Zustand" auch noch nicht so lange habe, und habe diese Erfahrung gemacht. Irgendwann, nachdem ich gehört habe, dass es anderen auch so geht, sah ich das nicht mehr ganz so eng und stelle dort keine wichtigen Fragen mehr. Und rein theoretisch (was aber nicht passieren wird): Jetzt überlegst du, dass du evtl. keine Ansprüche haben könntest wg. der Eltern. Und "dann" wäre es Eigenverschulden und du wärst "erst einmal" gesperrt. (Aber dazu kommt es ja nicht). Was kann dir also eigentlich passieren?

  • lirafe :
    Nix, aber es nervt halt, wie die von der ARGE mit Leuten umgehen...


    Achja, hab gerade mit einer Servicemitarbeiterin telefoniert... Und du hattest Recht... Jeder sagt da was anderes...Könnte schon wieder durchdrehen... Diese meinte jetzt, daß es kein Problem ist, wenn meine Eltern ihre Daten nicht offenlegen wollen... aaahhhhhhhhhhhhhhhhh :eek:


    Gut, werd dann mal meine Erklärungen vorbereiten... Meld mich dann, wie die "never ending story" ausgegangen ist...


    Gruß
    F-4-F

  • Hallo F-4-F,


    ich möchte mich jetzt auch mal zu deiner Problematik äußern. Wie alle anderen schon gesagt haben, deine Eltern sind dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig und du bildest mit ihnen auch keine BG, sondern eine HG.
    Du könntest natürlich auch ausziehen.
    In dem Schreiben, dass du aufsetzt, berufst du dich auf SGB II §7 (3), da steht nämlich dass du nicht mit deinen ELtern in eine BG gehörst:


    http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm


    Außerdem steht ja im SGB II §9 (5) "es wird vermutet...", diese Vermutung widerlegst du. Basta.


    LG, Jalale.

  • Siehste, so hab`ich mir das gedacht (dachte mir auch, dass du zwischenzeitlich dort anrufst; ist ja auch o.k.) Man muss sich in dieses "System" erst mal eindenken. S`wird schon alles gut für dich. L.G. aus Brandenburg. LiRaFe

  • diese "damen" im sevicebereich haben meist 0 ahnung von verwaltung, erst recht in der zozialhilfe
    ob alg1 alg2 oder sozialhilfe nach sgbXII 3. oder 4. kapitel... das kennen die (oft) nur vom hörensagen... also nicht für bare münze nehmen... die haben nur in den zuständigen bereich zu verweisen, die leistungsansprüche werden beim sachbearbeiter erörtert!

  • jalale :


    Zitat

    Wie alle anderen schon gesagt haben, deine Eltern sind dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig und du bildest mit ihnen auch keine BG, sondern eine HG.Du könntest natürlich auch ausziehen.In dem Schreiben, dass du aufsetzt, berufst du dich auf SGB II §7 (3), da steht nämlich dass du nicht mit deinen ELtern in eine BG gehörst.


    aber so argumentiert doch die ARGE... Also das ich keine Bedarfsgemeinschaft (BG) mit meinen Eltern bilde, sondern eher eine Haushaltsgemeinschaft (HG).


    Zitat

    Durch §9 Abs. 5 wird die gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass ein Hilfesuchender, der in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten und Verschwägerten lebt, von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Die vom Gesetz vermutete Tatsache besteht darin, dass Verwandte und Verschwägerte, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sich gegenseitig im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützen, auch wenn nach dem BGB keine Unterhaltspflicht besteht. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb einer Hausgemeinschaft eine sittliche Pflicht, entsprechend dem Gedanken der Familiennotgemeinschaft, zur gegenseitigen Unterstützung besteht. Reichen sie komplett ausgefüllt Anlagen WEP, KDU, EK, Einkommensbescheinigungen un VM mit allen aktuellen relevanten Nachweisen von allen weiteren lebenden Personen im Haushalt ein.


    Oder hab ich da (mal wieder) was falsch verstanden?!? Bitte um Aufklärung...


    Gruß
    F-4-F

  • löl
    ja du hast was falsch verstanden...
    nur mitglieder einer bedarfsgemeinschaft müssen ihr einkommen untereinander anrechnen lassen, in einer haushaltsgemeinschaft gibt es das nicht
    und der hinweis auf den §9 bezweckt, das ihr dieser vermutung widersprecht, also einfach eine willensbekundung von dir und eine von deinen eltern das diese unterhaltsvermutung eben NICHt auf euch zutrifft... alles klar jetzt?

  • Morgen @all!


    Also nach langem Warten auf eine Antwort der ARGE, hab ich heute morgen die freudige Überraschung auf meinem Bankkonto gefunden... Also die Regelleistung wurde gezahlt, mal schauen was mit dem Rest ist...


    Danke nochmal an alle "Helfer"!


    Gruß
    F-4-F

  • Hallo @all,


    also ich bin nach längerer Zeit wieder zurück...


    Die Leute von der ARGE haben mir "nur" die Regelleistung und die Versicherung gezahlt. Da ich aber mit über 25 Jahren noch bei meinen Eltern wohne und dort auch Miete bezahle (in bar), weigert sich das Amt die Miete (auch nur anteilmäßig) zu übernehmen... Sie argumentieren damit, dass sie auf meinem Konto diese Zahlungen nicht nachverfolgen könnten... Das geht natürlich auch nicht, da ich kein Geld zahlen konnte, da die ARGE die Wohnkosten nicht übernimmt... Hab sogar eidesstattliche Erklärungen meiner Eltern abgegeben, aber das Amt interessiert das wohl sehr wenig...


    Hat jemand eine Idee, wie ich das Problem angehen könnte?!?


    Gruß
    F-4-F

  • Die Arge wird vermutlich auch keine "Quittungen" über bezahlte Miete akzeptieren, weil die dich dann fragen würden, wovon das gezahlt worden sein soll. Ich finde echt schlimm, was da läuft, würde an deiner Stelle aber folgendes tun in letzter Konsequenz und weil ich keine andere Möglichkeit sehe.


    Deine Eltern und du - ihr habt eine schriftliche Vereinbarung von irgendwann über die von dir anteilig zu zahlende Miete. Die konntest du nicht bezahlen, weil du den Anteil ja eben nicht übernommen und zugestanden bekommst. Daher müssen deine Eltern dich "mahnen" (wenn die das nicht anders wollen, ist es eben nötig) und dir die rückständigen Mieten abfordern - schriftlich und um Nachzahlung - rückwirkend - bitten. Wenn die nu sagen, dass das sicher nur pro Forma so ist, können sie das denken oder sagen, wie sie möchten. Anders kriegt ihr das nicht geregelt. Ganz extrem wäre zur Not ein "einfaches" Anwaltsschreiben deiner Eltern an dich, das (wenn du bitte keine Vollmacht beim RA unterschreibst) nur nach einer einfachen Gebühr ( § 120 BRAGO) abgerechnet werden dürfte und dann auch nicht allzuviel kostet.


    Gruß. Lirafe

  • Kitty121 : Das hab ich ja schon alles gemacht... Und es ist ihnen nicht egal, jedenfalls sagen sie das...


    lirafe : Danke für die Tipps... Werd mal schauen, was ich machen kann... Sollten deiner Meinung nach die gesamten Mietkosten von meinen Eltern angemaht werden, oder nur die eigentlich zustehenden anteiligen Kosten (1/3)?!?


    Echt Scheiße, dass einen das Amt zu solchen "Maßnahmen" zwingt... :(


    PS: Meld mich, wenn was passiert... Stay tuned...


    Beste Grüsse
    F-4-F

  • Mhh ich hab ziemlich das selbe Prob.


    vllt kennt sich jemand mit der Materie besser aus und kann mir helfen.


    Ich bin 31 Jahre alt und gerade mit dem Studium fertig. Ich lebe im Haus meiner Eltern. Ich habe weder Einlommen noch Vermögen und habe aus diesem Grund ALGII beantragt, um mir den Bewerbungsprozess (Vorstellungsgespräche etc.) leisten zu können.


    Da ich bei meinen Eltern wohne, wollten die Sachbearbeiter im Sozialamt alle möglichen Vermögenswerte, Rechnungen Ktoauszüge usw. meiner Eltern sehen.


    Mir widerstebt dies eigentlich, da ich ja nun bereits 31 bin und ich es nicht einsehe, dass meine Eltern hier noch mit rein gezogen werden.


    Meine Frage lautet daher. Muss ich all diese Angaben meiner Eltern machen? Wäre es nicht so, dass ich mit dem Urteil B 7b AS 6/06 R Anspruch auf den Regelsatz habe, ohne die gesammte finanzielle Situation meiner Eltern darzulegen? Oder bekomme ich vllt gar kein Hartz4 weil ich noch zu Hause wohne?


    Kann ich es nicht einfacher mit diesem urteil begründen?


    Ich habe meinem Antrag lediglich eine formlose Erklärung meiner Eltern beigefügt, dass sie mich mit der Beendigung meines Studiums nicht mehr unterstützen. Mietzahlungen brauch ich nicht. Ich wäre mit dem Regelsatz und dem Krankenkassenbeitrag zufrieden. Soll ich erstmal den Bescheid abwarten?


    Danke und Grüße