Hallo :
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
Mir ist von PD des Arbeitsamtes (Diagnose Seelische Probleme) und somit auch von meiner Sachbearbeiterin Behandlung bei einem Therapeuten, den ich selber suche, empfohlen worden.
Ich habe ein Therapeut gefunden und der erste Termin ist bei ihm in einigen Wochen, das ging früher nicht.
Nun habe ich bei der Vorladung meiner Sachbearbeiterin, die ich immer wieder regelmäßig bekomme, erzählt, dass ich bei dem Therapeuten ein erstes Vorgespräch hatte.
Das ist aber nicht der Fall, der 1. Termin ist in einigen Wochen.
Das ist eine Falschaussagen. Bekomme ich jetzt Probleme? Könnte die Sachbearbeiterin den Arzt anrufen oder anschreiben? Was soll ich jetzt tun? Ich bitte um Rat.
Das wäre Straftat? Könnte die Leistung eingestellt werden? Ich bitte um Hilfe.
Mir geht es ohnehin schlecht und jetzt diese DUMMHEIT noch. Ich dachte, die Frau wird sauer, weil der Termin in einigen Wochen ist. Sie sprach jetzt davon, dass der Termin weit weg ist.
Gruß.
Spinat
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Bitte mache dir nicht noch mehr Sorgen, als diejenigen, die du sowieso schon hast. Neben der Tatsache, dass du offensichtlich definitiv "durcheinander" bist, aber nicht vorsätzlich falsche Aussagen machst, haben Ärzte Schweigepflicht. Alles wird gut und du hast meiner Meinung nach weder etwas falsch gemacht, noch etwas zu beführchten.
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Erstens dürfen Ärzte keine Auskunft an fremde Personen erteilen und zweitens hast du doch einen Termin vereinbart und du hast schließlich keinen Einfluß darauf wann du diesen bekommst.Es gibt nun mal ein verschiedenen Praxen lange Wartezeiten.
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,.... haben Ärzte Schweigepflicht.....
Ohne hier den Teufel an die Wand malen zu wollen.
Die Arge kann ein Schweigepflichtsentbindung vonm Patienten Verlagen, weil die erkenntnisse, welche der Arzt festellt u.U. auch auswirkungen auf den SGB II LEistungsbezug haben könnten.
Beispiel:
Psychater Stellt fest, dass der Kunde länger als 6 Monaet nicht erwerbsfähig ist, würde die Arge kein geld mehr zahlen. Denn dann wäre der Kunde ein SGB XII Fall und die SGB XII behörde würde LEistungen zahlen (bei uns Heißt die SGB XII behörde immer noch Sozialamt)
Gruß
Diablo
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Was ist denn anders beim SGB XII - Bezug? Bin am überlegen, ob das auf mich zutreffen könnte; bin nämlich in der "Warteschleife" zwischen einem Gutachten aus dem vergangenen März, das besagt, dass ich nicht mal mehr 3 Std. täglich arbeiten kann und einer Reha, die das ändern soll. Jetzt gerade hatte ich eine OP, die mit dem ganzen nicht mal etwas zu tun hat und die Reha weiter hinauszögert. Falle ich da nicht eigentlich auch unter das SGB XII - und muss ich darauf extra hinweisen, wenn die von selbst nicht darauf kommen?
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von der LEistungsberechnung des SGB XII habe ich keine Anhnung. Allerdings hat es sicher etwas mit kostenstellen zu tun., denn ich glaube nicht das die Leistunge der ARGE aus dem Gleichen Topf wie die des Sozialamtes gezahlt werden.
Diablo
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Nochmal zur Schweigepflichtsentbindung. Ich weiß, dass das so gehandhabt werden [I]kann[I], denn in meinem Fall wird es gerade so praktiziert, mußte mich neben allem anderen auch noch diesbezüglich komplett offenbaren. Aber hier im vorliegenden Fall von spinat ist das ja noch nicht so.Also soll er sich doch nicht weiter selbst stressen, denn anscheinend geht es ihm schlecht genug. (oder ihr)
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Danke Allen, die geantwortet haben.
Eine Frage an Forumsleitung und Andere hier: Wie kann man dagegen vorgehen, sollte es Probleme geben?
Sollte die Falschaussage entdeckt werden, ist es dann auch Falschaussage. Das hätte sicher Konsequenzen für Leistung.
Danke.
Gruss -
Die Terminabsprache war eben ein Vorgespräch es ging ja um das konkrete Problem.
MfG
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