Kautionsdarlehen? Renovierungskosten? Umzugskosten? Ausstattung?

  • Hallo ihr Lieben,


    also, zunächst einmal kurz zu meiner Situation...


    Ich bin 21 Jahre alt, in der 30. Schwangerschaftswoche momentan bewohne ich alleine eine 28 qm Wohnung...


    Mein Freund (30) und ich ziehen zum 01.06. in eine größere gemeinsame Wohnung...


    Er verdient im Monat durchschnittlich 1000 Euro, ich beziehe momentan SGB2..


    Wir haben eine Wohnung zum 01.06. angemietet, die über dem uns zustehenden Mietpegels liegt...Für drei Personen steht uns eine 75qm große Wohnung zu für 552 Euro inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten...


    Die Wohnung, die wir beziehen werden ist 100qm groß und kostet 574 euro inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten... Wir haben uns für diese Wohnung entschieden da:
    1. es für uns sehr schwer war eine Wohnung zu bekommen, da mein Freund eine eidesstaatlkiche Versicherung abgegeben hat
    2. die Wohnung einen ziemlich niedrigen qm Preis hat und ich nicht vorhabe lange auf den Kosten vom Staat zu leben und wir somit einen zeitnahen weiteren Umzug verhindern wollen... Die Wohnung ist groß genug, dort noch lange zu bleiben... Da ich ab Januar als Tagesmutter beginnen möchte, können wir so dem betreuten Kind ein Spielzimmer einrichten...
    3. Wohnen seine Eltern unten im Haus, so dass sie ab und an meinen Kleinen nehmen können und ich mir einen Nebenjob suchen kann zudem könnte so mein zukunftig betreutes Kind auch den garten nutzen, den die Eltern haben,...


    So nun kommen wir aber mal zu meiner Frage:
    Wie sehen die Chancen aus, dass wir trotzdem ein Darlehen für die Kaution bekommen?
    Die Kaution beträgt 940 euro und ist in 3 nettoraten zu bezahlen...


    Ich bin euch sehr dankbar, über eine Antwort...
    _________
    Weitere Fragen, die ich habe:
    1. Weder ich noch mein freund besitzen eine Küche bzw. Waschmaschine,.. in meiner derzeitigen Wohnung ist eine Küche drinnen gewesen und meine Wäsche wasche ich bei meiner Omi, da in meiner jetztigen Wohnung kein Waschmaschinen anschluss ist... mein Freund wohnt noch bei seinen Eltern und hat auch keine Küche wie Waschmaschine...
    2. Stehen uns bzw. mir Umzugskosten zu? Wie beantrage ich die am besten? Auflistung dessen, was ich für den Umzug benötige? Oder reicht ein einfacher Antrag auf Umzugskosten Übernahme?
    3. Stehen mir für meine jetztige Wohnung Renovierungskosten zu? ich wohne in der Wohnung seit Oktober 2007...

  • Ich gehe mal davon aus, dass dein freund auch der vater des Kindes ist, oder?


    Wenn ja, dann:


    Wie du ja schon sagtest, dass ihr die Wohnung ohne zustimmung der Arge angemietet habt, wird weder ein Darlehen für die Kaution, eine beihilfe für die Renovierung, noch die Umzugskosten bewilligt.


    Tut mir persönlich wirdklich leid, für euch, aber so ist es leider. ihr hättet den Umzug vorher beantragen sollen.


    Zur Wohnungsausstattung:


    Wo hat denn deine freund vorher gelebt (auch in einer eigene Wohnung)???


    Wenn ja:


    dann ist es von belang, welche gegenstände er vorher schon bessesen hat (bei dir auch).
    Für dinge die nicht vorhanden sind, steht euch die möglichkeit frei ein darlehen zu beantragen.



    Für den Fall das dein Freund auch der Kindevater ist, so wird dieser in die bedarfsgemeinschaft aufgenommen und sein Einkommen wird (abzüglich der Freibeträge) auf die ALG II Leistung angerechnet.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Ja, das ist selbstverständlich weiterhin möglich. Das hat nichts mit der Wohnung zutun, daher hatte ich den Punkt ausgespart.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • LaLina
    Vielleicht kann man das "Ganze" noch kurz zurückschrauben. Der Mietvertrag bzw. Umzug soll doch erst zum 01.06. stattfinden. Da kann man doch vorher sicher noch einmal zum Amt, ohne dass man den etwas zu vorzeitig unterzeichneten Vertrag mitnimmt, sondern erst mal nur eine Erklärung des Vermieters über die Wohnung und die Möglichkeit, sie zu beziehen etc. Das ist doch wirklich nur ein reiner "Formfehler", den es zu korrigieren gilt und bei dem langen Zeitraum, der noch verbleibt, sicher noch möglich. Der neue Vertrag wird erst nach Zusage geschlossen.

  • Hallo,


    also erst einmal möchte ich mich bei Euch bedanken für die schnelle Hilfestellung, nun aber noch ein paar fragen die sich mir noch stellen...


    @Iirafe
    Also, an sich finde ich es ne gute Idee, jedoch werden wir für die Wohnung kein Ok bekommen, da sie zu groß und zu teuer ist. Ein Umzug wurde mir bereits genehmigt, da meine jetzige Wohnung mit 28qm zu klein ist für meinen Sohn, meinen Freund und mich.
    Habe gerade einen Brief bzw. Antrag
    (auf: 1. Umzugsübernahme nach §22 Abs.3 SGBII
    2. Renovierungskostenübernahme für die alte Wohnung nach dem Beschluss vom 11.09.06 AZ: L9 AS409/06ER des Landesgerichtes Niedersachsen-Bremen
    3. Mietkautionsdarlehen nach §22 SGBII 3
    4. Teilbeträge für die Erstausstattung nach §23 Abs.3 Nr. 1 SGBII
    und
    5. Erstausstattung des Babys die Teilbeträge 1-3 nach §23 Abs.2 SGBII)
    das Arbeitsamt geschrieben, alles habe ich begründet und mit Paragraphen belegt, habe die Erfahrung gemacht, dass man damit beim Amt mehr erreicht.


    @Diabolo
    Also, ja, mein Freund ist auch der Vater des Kindes,...
    Das sein Gehalt angerechnet wird ist mir bekannt. Habe im Internet mal zwei Rechner ausprobiert, die mir ausrechnen wie viel uns noch an Leistungen zustehen würden bei einer angemessenen Wohnung... Es waren so um die 272 Euro...
    Mein Freund wohnt bei seinen Eltern hat somit weder eine Küche noch Waschmaschine etc. In meiner derzeitigen Wohnung ist zwar eine Küche vorhanden, jedoch ist diese Eigentum meines momentanen Vermieters somit besitze ich keine eigene. Was die Waschmaschine angeht, so habe ich in meiner derzeitigen Wohnung die Möglichkeit die Gemeinschaftswaschmaschine zu nutzen, in der neuen Wohnung ist weder eine Küche noch eine Gemeinschaftswaschmaschine vorhanden. Da ich bisher auch noch keine Erstausstattung beantragt habe, bin ich der Meinung, dass mir dies nun zustehen sollte!?


    Wie sieht es aus, stehen mir denn wenn die ARGE uns zur Wohnung nichts dazu tut gar keine monatlichen Leistungen mehr zu? Ist es dann vielleicht ratsam den Kindergeldzuschlag zu beantragen??


    Danke für eure antworten...