Wird ein Preisgeld bei ALG II als Einkommen angerechnet??

  • Hallo,


    ich werde nächsten Monat eine Auszeichnung verliehen bekommen, die mit einem Preisgeld von ca. 300€ verbunden ist.


    Mein Vater bezieht ALG II, ich gehöre in die Bedarfsgemeinschaft, wohe noch zu Hause.


    Wird da meine Auszeichnung als "Einkommen" mit angerechnet? Soweit ich weiß, dürfte ich 100€ verdienen, die nicht angerechnet werden würden.


    Mein Vater tobt schon die ganze Zeit, und rät mir es nicht anzunehmen, da es eh wieder abgezogen würde und ich nichts davon hätte. Also von dem Preisgeld...


    Was soll ich tun? Hat jemand eine Lösung für mich? :o



    Vielen Dank schon mal!


    LG, art-is-life

  • was soll diese einstellung


    sozialhilfe ist steueraufkommen, wofür andere arbeiten; man sollte also froh sein, dass man der öffentlichen hand nicht auf der tasche liegt und mal alleine 300 euro zum lebensunterhalt beisteuern kann


    abgesehen davon gibt es keinen freibetrag, wird immer wieder mit einkommen aus nichtselbständiger arbeit verwechselt.


  • Rechtlich wird das Einkommen in dem Monat (als einmaligen Einkommen) angerechnet, in dem es zufließt.


    Sollte das einmalige EInkommen den Bedarf übersteigen, so kann es auch in mehreren Monaten angerechnet werden.


    Hallo,
    vielleicht kannst Du dein Preisgeld auch in 3 Monatsraten bekommen, dann wärst du auf der sicheren Seite


    LG Micha


    Das ist mindestens eine Ordnungwirigkeit im Sinne des §63 SGB II und wird mit bis zu 5000,00€ Geldbuße geahnet. darüber hinaus kann es noch ein Stafanzeige wegen Betrugt nach sich ziehen.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • hmm, danke für die Info, das werd ich dann natürlich nicht riskieren!


    Nur finde ich es blöd, dass diese Anerkennung, die ich bekomme, dann doch so angerechnet wird, weil es soll ja eine Art Belohnung für meine Leistungen sein. Und nicht zur Bestreitung meines Unterhalts.


    Ciao, und nochmals vielen Dank an euch alle!

  • was soll diese einstellung


    sozialhilfe ist steueraufkommen, wofür andere arbeiten; man sollte also froh sein, dass man der öffentlichen hand nicht auf der tasche liegt .



    Also das simmt nicht ganz.


    Ich selber habe 8 jahre Vollzeit gearbeitet ohne Aufstockung ( Damals noch Sozialhilfe ) und habe als Verheirateter keine Lohnsteuer gezahlt.


    Wir ALLE Zahlen Steuern. JEDER wo einkaufen geht Zahlt seine MÄRCHENSTEUER.


    Solche Sprüche, nur wer Arbeitet Zahlt Steuern sind Dummheit.


    Das wollte ich dazu mal Sagen


    Gruß


    Tommy

  • Da stimme ich Tommy zu.


    Und außerdem muss man auch wieder unterscheide aus welchen Gründen man in dieser Lage ist.
    Ich bin's bestimmt NICHT freiwillig und fühl mich auch nicht gut dabei. Und mein Vater wohl auch nicht, im Gegensatz zu ganz anderen Leuten, die man ja oft genug im TV sieht.


    Aber leider bekommt man einen Stempel von der Mehrheit aufgedrückt und muss damit wohl oder übel leben.


    Ciao,
    art-is-life

  • Man darf hier allerdings nicht vergessen, dass es sich bei art-is-life um den Sohn eines ALG-II-Beziehers handelt. Und er verdient sich lediglich etwas Geld dazu (und das auch noch einmalig).


    Also, dass es rein rechtlich als Einkommen zählt , ist klar, aber ich finde das ziemlich unfair und moralisch unter aller Sau. Denn ein Kind, das in der BG seiner Eltern lebt und sich in Ausbildung befindet, sollte das Recht haben für sich ganz alleine was dazu zu verdienen. Denn im allgemeinen sind doch Kinder ihren Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
    Und im Grunde verstößt diese Art und Weise der EK-Anrechnung gegen das Grundgesetz, da es hier ja wohl keine Gleichberechtigung gibt zu Jugendlichen, deren Eltern arbeiten gehen. Denn diese Eltern müssen ja wohl nicht das Nebeneinkommen ihrer Kinder in der Steuererklärung als Zusatzeinkommen angeben, oder doch?


    Es ist so oder so schon nicht schön für ein Kind, wenn die Eltern ALG II bekommen, aber dass es damit auch noch so im Nachteil ist, ist eine Riesensauerei.
    Solch ein Kind kann sich kein Geld für den Führerschein sparen oder was auch immer, und ist von vorne bis hinten ange...


    Das musste mal sein.


    Übrigens schreibe ich das nicht aus persönlicher Erfahrung, meine Eltern haben immer recht gut verdient (oder immernoch) und waren nicht wenig großzügig. Und ich war neben Schule und Studium arbeiten und konnte das auch behalten und so mir was leisten und sparen.
    Dennoch oder gerade deswegen finde ich, dass das hier eigentlich eines der größten Ungerechtigkeiten von Hartz IV ist.


    LG, Jalale.

  • @jajale
    Du sprichst mir aus der Seele. Es handelt sich hier vermutlich um einen sehr jungen Menschen, der vielleicht jetzt gerade mal ein (vielleicht für ihn wichtiges) Glücksgefühl und Motivation hatte, die sofort verpufft. Und dass bei "uns" hier alle gleiche Möglichkeiten haben Dank unseres Sozialnetzes (das gut ist, aber im Hinblick auf Kinder, Jugendliche und Studenten eben nicht gerecht), stimmt auch nicht. Manche strampeln sich anfangs noch ab, beziehen Bafög (dadurch stehen sie gleich zu Beginn ihres Berufslebens mit Schuldenbergen da - wenn auch zinslos), und fallen am Ende doch hinten `runter, weil die Bewilligungsdauer zu Ende ist. Und die ist nicht unbedingt zu Ende, weil der Student nicht fleißig genug war, sondern weil Dank unseres Systems und trotz Numerus Clausus die Unis völlig überfüllt sind. Kurse, die dringend belegt werden müssen, werden "ausgelost" und diejenigen, die kein "Glück" hatten, da reinzukommen, müssen die auf das nächste Semester verschieben und so weiter und so weiter. Mein Sohn hatte sein Abitur als Jahrgangsbester mit 1,1 gemacht und befindet sich jetzt in dieser Mühle. Von Semester zu Semester versucht er, sich volle Stundenpläne zu schaffen, aber wegen Kapazitätenmangel klappt es nicht und wir rechnen und rechnen, wie lange er noch Befög bekommt, und dass das am Ende nicht reicht - zeitmäßig. Und gerade gegen Ende wird das Studium zeitaufwändiger, da ist nebenbei jobben eine echte Belastung. (Wenn man überhaupt etwas geeignetes findet, das sich mit den merkwürdigen Zeiten in Übereinstimmung bringen läßt). Aber das brauchen die Kinder bessersituierter Menschen glücklicherweise auch nicht.


    Was ich sagen will: Ungerechtigkeit an unseren Kindern beginnt bei so "kleinen" Dingen, wie dem 300 € - Gewinn und zieht sich durch.
    Jajale hat Recht.

  • Den ganzen Äußerungen kann ich nur beipflichten...


    Ab Herbst will ich eigentlich Studieren gehn, bin momentan noch auf der Schule. Ich "freue" mich jetzt schon drauf jeden Cent dreimal umdrehen zu müssen, das könnt ihr mir glauben...


    Meint ihr soll ich zur Arbeitsagentur gehn und da mal nachfragen? Ich befürchte, dass die mir evtl. nicht alle Möglichkeiten, die es gibt, nennen. Vielleicht gibt es in solchen Fällen auch ne Ausnahme? Weil es ja von einer Stiftung kommt?


    Viele Grüße

  • Du kannst es versuchen. Aber ich denke du wirst leider keinen Erfolg haben. Da gibt es keine Ermessensspielräume, Einkommen ist Einkommen.
    Ist ne blöde Gestzeslage. Wie gesagt, frag auf der ARGE nach, auch wie sich das mit den Freibeträgen verhält.
    Advokat hat da sowas angedeutet, dass es sich bei den 300 € nicht um Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit handelt. Damit kenne ich mich nicht aus.


    Viel Glück.
    LG, Jalale.