Frage

  • Hallo,


    gar nicht wenn Du beim Amt gesagt hast, dass Du die Elternzeit in Anspruch nimmst,,,, Solltest Du dieses nicht gemacht haben und Dein Kind in einer Einrichtung ist, dann dürfen Sie die natürlich immer Einladen...


    Ich z.B. bin noch in Elternzeit bis zum 3 Lebensjahr meines kleinen Sohnes, bekomme keine Einladung, da es hier keine Einrichtung für die Kleinen gibt....


    Ich hoffe Dir damit etwas geholfen zuhaben!


    Lieben Gruß, Sabine