muß der Vater zahlen?

  • Hallo, :confused:
    also, ich habe einen Sohn, 8;5 Jahre, seit über 6 Jahren lebe ich mit ihm allein. sein vater und ich waren nicht verheiratet und bislang hab ich unterhaltsvorschuß vom jugendamt bekommen, der ist nur zeitlich begrenz und nun abgelaufen. nu zahlt er nicht! ich gehe voll arbeiten und verdiene 1.250 € im Monat.
    Der Vater ist nun verheiratet, hat ne tochter und nen vollen Job, seine Frau arbeitet 20std., weils sonst für sie nicht reicht (sagt er).( hat ja auch was mit dem Lebensstandart zu tun->sage ich.)
    an unterhaltsvorschuß bekam ich 130€. nach der Düsseldorfer tabelle würden es über 300€ sein, ist das richtig und in wie weit wird mein eigener verdienst angerechnet?
    ich möchte meine Kohle auch nicht für Gerichts und Anwaltskosten raushauen, um gesagt zu kriegen: du verdienst genug und der Vater eben nicht.
    wäre super, wenn mir jemand dazu was sagen könnte
    :)

  • Hallo mialory,


    der Vater muss auf jeden Fall zahlen, unabhängig von deinem Einkommen. Wenn er dass nicht tut, mußt du entweder zum Anwalt (kostenintensiv) oder du kannst über das Jugendamt eine Beistandschaft (kostenlos) beantragen. Dann kümmern die sich darum das die Unterhaltszahlungen geleistet werden, notfalls mit Lohnpfändung.
    Du bist sogar dazu verpflichtet im Interesse deines minderjährigen Kindes die Unterhaltszahlungen einzuklagen, denn theoretisch könnte dein Sohn dich irgendwann verklagen, weil du seine Interessen nicht zu seinen Gunsten vertreten hast. So hat man mir das seiner Zeit auf dem Jugendamt dargelegt.

  • melffi hat Recht; dein Einkommen ist zur Berechnung der zu leistenden Unterhaltszahlungen des Vaters uninteressant. Selbst wenn du ein Multi wärst, entlastete ihn das nicht. Um dir sagen zu können, ob und wieviel Unterhalt der Vater zahlen müßte, bedarf es wenigstens eines ungefähren Wertes seines Arbeitseinkommens. Dann kann man schätzen. Das alles ganz genau zu berechnen auf den Cent, ist schwierig. Da geht es selbst vor Gericht zwischen den Anwälten und dem Richter hin und her. Also versuche erst einmal, einen Wert anzugeben (könntest du aus den letzten Berechnungen des Jugendamtes ersehen). Dann können wir hier dir vielleicht etwas zur Unterhaltshöhe sagen.