2. Wohnung oder Umzug plus Integrationskurs

  • Hallo,


    ich habe vielleicht einmal eine interessante Frage. Also es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft, 32 jähriger Mann und 30 jährige Frau dazu 1 jähriges Kind. Nun ist der Mann in Elternzeit und bezieht somit ALG II, hat eine Teilzeitarbeit. Die Frau muss einen Intergrationskurs besuchen. Nun bestand die Arge auf einen Eingliederungsvertrag. Der Mann musste Bewerbungen schreiben und bekam nun ein Ausbildungsangebot, ca. 300 Kilometer vom Wohnort. Nun entschied sich die Arge aber, dass der Eingliederungsvertrag nicht hätte unterschrieben werden dürfen. Nun möchte der Mann gerne das Ausbildungsangebot annehmen. Die Arge stellt sich aber bei einem Umzug quer. Welche Möglichkeiten gibt es noch den Unzug durchzuführen? Meiner Meinung nach kaum eine.


    Gruß
    Mindestlohn24

  • Hallo,


    wieso hätte denn die EIngliederungsvereinbarung nicht unterschrieben werden dürfen? Und ich versteh gar nicht wieso die ARGE was gegen den Umzug hat. Wird die Ausbildung nicht vergütet?
    Der Mann würde doch nicht weiterhin ALG II bekommen, sondern nur die anderen BG-Mitglieder.
    Versteh die Problematik nicht so richtig. Die ARGE darf sich einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht in den Weg stellen. Und warum sollte sie auch?


    LG, Jalale.