Umschulung??

  • Hallo,


    ich habe ein paar Fragen;


    ich bin 25 Jahre alt, habe eine 3 jährige Tochter und bin gelernte med. Fachangestellte. Derzeit leider arbeitslos.


    Ich möchte gerne eine Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten machen, entweder dieses oder nächstes Jahr. Ich fange im nächsten Monat auf 400 Eurobasis in einer Kanzlei als "Schreibkraft" an.


    Bezahlt das Arbeitsamt mir die Umschulung? Oder muss ich da irgendwelche bestimmten vorraussetzungen erfüllen, das ich das bezahlt bekommen? Und was für eine finanzielle Unterstützung darf ich erwarten für mich und meine Tochter, da ich ja in der Umschulung 2,5 jahre lang sehr wenig verdienen werde?!


    Danke


    lg Melli

  • Hallo,


    ich glaube kaum, dass die Arge dir eine zweite komplette Ausbildung finanzieren wird. In der Regel werden Ausbildungen nur finanziert wenn der Hilfeempfänger über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, seinen alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann oder mit dem erlernten Beruf die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sehr gering sind.


    In der Regel kommen aber auch in diesen Fällen eher Umschulungen und keine zeitintensiven Ausbildungen in Frage. Doch fragen kostet nichts.

  • Hallo Salle,


    erstmal Danke für deine Antwort.


    Ich würde ja auch eine Umschulung machen wollen, KEINE neue Ausbildung. Die Umschulung an sich würde 2 Jahre dauern.


    Und ich hätte auch verschiedene Gründe, die ich bei der Arge vorbringen könnte;
    ich bin med. Fachangestellte. Es ist wirklichunheimlich schwierig einen Job in dem beruf zu finden, der auch von den Arbeitszeiten her für eine Mutter mit einem kleinkind vereinbar ist. Die Praxiszeiten gehen ja häufig bis 19 UIhr abends, der Kindergartenplatz jedoch nur bis 16.30 Uhr.


    Zudem ist mein Partner selbst Jurist und ich könnte nach der Umschulung "für ihn arbeiten". Also würde ich die Umschulung machen, weil ich danach einen festen Job hätte.


    Also müsste ich das doch eigendlich genehmigt bekommen, oder??

  • Mein Partner hat nächste Woche das 2. Staatsexamen und wird danach erstmal selbst für 2 oder 3 Jahre als angestellter Anwalt arbeiten um Berufserfahrung zu sammeln, bevor man in die Selbstständigkeit geht. Und die Zeit will ich nutzen um den beruf zu erlernen..

  • Da du eine abgeschlossenen Ausbildung hast in der du ja auch durchaus einen JOb finden könntest glaube ich nicht das du eine weitere Ausbildung oder Umschulung bekommst.Das ging früher mal aber heute schauen die schon sehr darauf was sie finanzieren und was nicht.Außerdem ist das Alter deines Kindes kein ausreichender Grund denn das erledigt sich in ein paar Jahren von selbst.Die finanzielle Unterstützung ergibt sich daraus welche Leistungen du jetzt eventuell vom Amt beziehst und ob du mit deinem Partner zusammenlebst.

  • Ich leben derzeit noch nicht mit meinem Partner zusammen!
    Ein Bekannter von mir hat auch vor kurzer Zeit eine sehr teure Umschulung von der Arge bezahlt bekommen, weil er danach feste Vorraussichten auf einen neuen job hatte. Und er hat auch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Beruf.


    Und die Aussage mit meiner Tochter, dass sich das in den "nächsten Jahren von alleine erledigt" weil sie ja älter wird finde ich kein Argument, wenn meine SB das vorbringen würde. Immerhin dauert es noch 3 Jahre bis sie zur Schule geht. Und so lange soll ich noch arbeitslos bleiben weil ich in meinem gelernten Beruf keine Perspetive habe??

  • Wenn du anschließend sowieso bei deinem Partner arbeiten wirst dann lass dir das doch einfach bescheinigen und beantrage die Umschulung.Ich denke damit wird es schon klappen.Das mit deinem Kind war nicht böse gemeint aber wenn jeder eine Umschulung machen würde der irgendwann ein Kind bekommt und dann vorrübergehend schlecht in seinem erlernten Beruf arbeiten kann wären das Umschulungen ohne Ende.

  • Hallo,


    sorry da habe ich mich ein wenig missverständlich ausgedrückt...ich meinte eine Umschulung im Sinne von Fortbildung etc..., also ein Maßnahme die nach kurzer Zeit abgeschlossen ist .


    Es gibt leider keine wirkliche Begründung, dass dir Arge die Ausbildung finanziert.


    1. du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung
    2. es gibt in deinem Beruf durchaus die Möglichkeit eine Anstellung zu finden
    3. die Umschulung die du machen willst ist eine auf 2 Jahre ausgelegte Vollzeitausbildung
    4. kinderfreundliche Arbeitszeiten sind kein Argument


    Auch wenn dein Freund ein Schreiben aufsetzen sollte, aus dem hervor geht, dass er dich einzustellen gedenkt wird das die Arge nicht interessieren.


    Da dein Freund weder eine eigene Kanzlei hat und noch gar nicht fertig ist. Vielleicht entschließt er sich sein Studium abzubrechen, fällt mehrfach durchs Examen oder ihr trennt euch...eine sicherer Arbeitsplatz sieht leider anders aus...


    Wie gesagt fragen kostet nichts...


    Vielleicht solltest du einfach warten bis dein Freund fertig ist, arbeitet und dir die Ausbildung finanziert. Wäre ja eine Investition in eure gemeinsame Zukunft.