Einspruch gegen Sanktion

  • Hallo Liebe Gemeinde


    Ich bräuchte mal eure hilfe!


    ich habe vom jobcenter eine sanktion von 60 % erhalten!
    ich sollte eine maßnahme machen, die in meinen augen völlig unnütz war/ist.
    eine trainingsmaßnahme AMPM, die mich mit sicherheit nicht zu einem festen job gebracht hätte!


    19.012009 sollte ich an der maßnamhe teilnehmen, und jetzt am 27.03.2009 kommt der absenkungs brief!


    nun würde ich gerne ein einspruch scheiben, schreiben!
    leider weiss ich nicht wie ich es schreiben soll!


    vielleicht könnte mir ja jemmand helfen!


    Liebe Grüße
    Dennis

  • Du kannst zwar Widerspruch einlegen aber ich galube kaum das dir das etwas bringt.Du kannst solche Maßnahmen auch wenn sie in deinen Augen sinnlos sind nicht einfach ablehnen.Allerdings wären mir 60% etwas viel es sei denn du hattest bereits Sanktionen wenn nicht so beziehe den Widerspruch auf die Höhe.

  • Hallo Liebe Gemeinde


    Ich bräuchte mal eure hilfe!


    ich habe vom jobcenter eine sanktion von 60 % erhalten!


    bei 60% handelt es sich doch um eine wiederholte Pflichtverletzung. D.h. du hast den gleichen Sanktionstatbestand schon binnen 1 Jahres "begangen".


    Der Widerspruchz wird dir vermutlich nicht viel nutzen. Du sagtst ja selbst, dass du an der Maßnahme mit teilgenommen hast.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter