Unterhalt/Nebenjob

  • Hallo allerseits.


    Mein Problem ist folgendes:
    Mein Eltern leben getrennt und das Thema mit dem unterhalt ist bisher so wischi waschi behandelt worden. Ich würde das aber ganz gerne jetzt klar regeln. Also.... Mein Vater verdient 2700 €. Meine Mutter 1344. Somit würden mir abzüglich von 154€ Kindergeld nach der Düsseldorfer Tabelle 469 € zustehen.
    Meine Frage ist jetzt was wird davon noch alles abgezogen?
    Ich arbeite nebenher bei einem Herrenausstatter und studiere. Verdiene zwischen 200 und 400€ Monatlich.
    Wird dies abgezogen. Ach ja bin 24 Jahre alt, Student und wohne bei meiner Mutter.


    Das nächste Thema ist folgendes:
    Bin zurzeit noch Student in Bremen und werde demnächst mit dem bachelor fertig sein. Will dann nen Master in Lüneburg studieren. Gilt das dann als Zweitausbildung? Freunde meiner Mutter meinten Nein, da es ein verwandtes Studium ist (Beides Wirtschaftliche Studiengänge) und das somit als eine "große" Ausbildung gesehen werden müsste. Stimmt das so?



    Mit freundlichem Gruß



    Henning

  • kindergeld ist 164 euro
    Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem
    Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 EUR. Hierin sind bis 270 EUR für Unterkunft einschließlich
    umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.


    das heist dein bedarf ist gedeckelt auf 640 euro, dein kindergeld wird davon abgezogen
    640
    - 164
    =476
    476 euro müssen deine eltern dir als barunterhalt gewähren + studiengebühren
    einkommen ist aber auch vom bedarf abzuziehen
    angenommen du hast im april 2009 250 euro einkommen:
    640 Bedarf
    - 164Kindergeld
    - 250 einkommen
    =226 Euro Unterhaltsbetrag von deinen eltern, wer welchen anteil bestreitet verhält sich angemessen nach dem einkommen der eltern prozentual
    also deine mutter verdient nur die hälfte deines vaters, also braucht sie auch nur halb so viel an barunterhalt zahlen als dein vater


    Mutter 1344 € einkommen 56 € unterhalt
    Vater 2700 € einkommen 170 € unterhal
    (alles pi mal daumen)


    ohne schuldhaftes zögern ist eine verbesserung des studienganges im anschluß als ein studiengang zu werten, aber der muss dann auch wirklich zeitnah sein (nicht erst nach einem jahr work and travel in lateinamerika ;-) )

  • Hi uiffi,


    danke für deine Antwort.
    Ja mit dem Kindergeld hab ich mich versehen, dass war der alte Betrag.
    Wohne ja noch bei meiner Mutter. Also nicht alleine, aber ich glaube das macht eh nicht sooooo viel unterschied.
    Hast du evtl. eine Rechtsquelle oder Urteilsspruch zu dem Thema abziehen vom Einkommen?


    So um die Sachlage jetzt nochmal zu verschlimmern folgendes.
    Das Haus in dem meine Mutter und ich wohnen gehört zu der einen hälfte meinem Bruder und zur anderen Hälfte mir. Das Nießbrauchrecht hat allerdings meine Mutter, d.h. sie kann es vermieten etc.
    Als es um den Unterhalt zwischen ihr und meinem Vater ging, hat das Gericht meiner Mutter 1200€ an Mieteinnahmen angerechnet. Also kalkulatorisch von wegen, sie könnte das Haus ja vermieten und dann hätte siezusätzliche Einnahmen von 1200 €. Das Haus wird aber derzeit nur zu einem sehr geringen Anteil vermietet. ca. 50-100€. Meinte Mutter bekommt also keinen Unterhalt von meinem Vater.
    Jetzt die Preisfrage. Wird diese "Einnahme" bei der Berechnung auch mit einbezogen? Muss ich dann meiner Mutter Miete zahlen, obwohl ich in meinem eigenem Haus lebe?
    Wie kann mann die Porblematik lösen? Mein Bruder will das Haus nicht verkaufen, also dürfen wir es nicht, wir wollen es auch eigentlich nicht voll vermieten. Somit hat meine Mutter garnicht so viel Geld wie eigentlich in der Berechnung vorgesehen und somit kann sie mir auch keinen Unterhalt zahlen.....


    LG


    Henning