in grosser Not: was kann ich bekommen?

  • Hy,


    meine mitbewohnerin wurde letzte woche fristlos gekündigt, leider hat sie sich etwas zu schulden kommen lassen, deshablb ist die fristlose kündigung nicht anfechtbar. sie hat eien aufhebungsvertrag unterschrieben, damit sie später nicht sagen muss sie wurde gekündigt.


    das amt sagt nun natürlich: selber schuld. du bekommst kein arbeitslosengeld.


    wie oben beschrieben lebt sie in meiner wohnung, zahlt 300 euro miete / monat. hat nen leasingverztrag aus dem sie nicht rauskommt, nen kredit vertrag aus dem sie nicht rauskommt und ist nun total pleite.


    was kann sie denn nun beantragen? ich verstehe ja das arbeitslosengeld nicht gezahlt wird, da aus eigenem verschulden gekündigt wurde. aber irgend etwas muss ihr doch zustehen!???!?!?!


    HartzIV, Sozialhilfe? ich kann das leider kaum auseinander halten, da ich glücklicherweise nie in der misslichen lage war so etwas zu beantragen.


    was kann sie denn nun tun?


    der typ vom amt meinte sie soll erst nächste woche wieder kommen, da er grad monats abschluss hat. lol! ohne worte...


    danke für eure schnelle hilfe!

  • in guten wie in schlechten Zeiten könnte man jetzt sagen....


    Es kommt nun darauf an, ob deine Freundin wirklich mittelos ist (z. Bsp. Bausparverträge, Immobilien etc.), sollte dies der Fall sein, können Leistungen (ALG2) zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes gewährt werden.
    Ich habe von verschiedenen Fällen gehört, teilweise wurden die Leistungen als Darlehen gewährt und teilweise in Form von Lebensmittelgutscheinen...!

  • Ja, und beim Wohngeldantrag fragt, soviel ich weiß, niemand nach, warum man gerade nichts verdient, sondern möchte nur einen Nachweis darüber, dass es wirklich so ist. Die Sperre ALG II bleibt ja auch nicht ewig, so dass das im Falle einer Beantragung gleich berücksichtigt werden sollte, denn die Ämter arbeiten nicht gerne parallel zueinander. Das heißt, dass man einen Wohngeldantrag nur stellen kann, wenn kein ALG II-Antrag läuft. Jedoch kann/muss man in den Anträgen gegenseitig darauf verweisen.

  • dieser grundsatz gilt, damit hast du recht. ich zahl ja schon seit letztem monat fresschen und andere dinge...


    aber nicht die miete für personen die ich seit 2 monaten kenne....und sie ist nicht meine freundin, sondern nur eine neue mitbewohnerin. das wird auch so bleiben, denn sie ist lesbisch und ich ein bin mann....


    in der tat ist sie mittellos. ihr vater ist auch noch letzten monat gestorben und hat nix hinterlassen, die familie lebte schon immer vom hartzIV...


    schlimmer, sie muss 250 euro auto leasing zahlen, aus dem vertrag kommt sie nicht raus, dann noch nen kredit abbezahlen (ka, 100 euro oder so im monat) und nun droht auch noch kabel1 aussem osten mit nem titel wg 350 euro die sie denen noch schuldet.


    hätte ich das vorher alles gewusst, hät ich mir ne andere mitbewohnerin gesucht. fühl mich gut verarscht. hat schon zwangsräumung hinter sich, überall schulden etc.


    nun will ich halt helfen. nur rafft sie dat alles nicht und tut meiner ansicht nach umso wenig um die situation entsprechend auf zu klären.

  • kleiner Nachtrag


    das Wohngeldamt möchte sehr wohl wissen, welche Einkünfte man hat. Kann man nicht nachweisen, dass man seinen Lebensunterhalt mit Hilfe des ergänzenden Wohngeldes betreiten kann, wird an die Arge verwiesen,

  • aha. also kann sie dich das wohngeld schenken, da sie ja NULL einkünfte hat und ihren lebensunterhalt momentan GARNICHT bestreiten kann.


    folglich muss sie zur ARGE, die zahlt dann ALGII und evtl Mietzuschuss?


    reicht eigentlich ein untermietvertrag, den sie mit mir hat plus konto auszug über die miete die sie geleistet hat an mich?(bisher nur 1x, da sie ja erst seit 1 monat bei mir wohnt)

  • Wenn deine Freundin bzw. Mitbewohnerin vor Wohngeldbezug (also, damit sie das bekommt), darlegen muss, wovon sie lebt, könnt ihr doch das sagen, was derzeit los ist. Derzeit lebt sie von dir, aber die Kosten für die Unterkunft braucht sie, weil alles zusammen keine Endlösung für euch sein kann, sondern du ihr nur über die Sperrzeit hinweghelfen wirst. Das könnte funktionieren.

  • könnte. mit dem schönheitsfehler: ich kann und werde ihr nicht über die sperrzeit weiterhelfen (können)


    bin gerade selbst hierher gezogen. mein chef hat zwar alles bezahlt, aber die kaution musste ich mir von ihm leihen, 1700 euro. da ich im MAI nur 800 euro alte kaution (minus nebenkosten nachzahlung) wieder bekomme, muss ich selbst die differenz irgendwie ansparen.


    das kann ich wohl schlecht, wenn ich die 300 euro von ihr nun 3 monate lang nicht bekommen.


    nö, geht nicht.


    wird sie nun definitiv 3 monate lang (bzw 6 wochen glaube ich, weil unter 25) NICHTS bekommen ?

  • krass. dachte wir deutschen sind quasi vollkasko versichert.


    ich meine: strafe muss sein. was sie gemacht hat, war falsch und deswegen die kündigung gerechtfertig.


    aber die konsequenz nun wird ja sein: privatinsolvenz, da sie die leasing rate nicht mehr zahlen kann, den kredit nicht bezahlen kann, die forderung von kabel1 und die miete oben drauf.


    und das mit 22....



    hätte sie mich nicht letzten monat schonso oft angelogen, mit der mietzahlung etc, dann würde ich ja mehr helfen. aber so....