Unterhalt für Kinder neu berechnen?

  • Hallo!! Hoffe mir kann jemand zwei Antworten liefern :)


    Fiktiver Fall:


    Ex-Mann ist Unterhaltspflichtig für seit 4 Kinder (6, 8, 12, und 16 Jahre alt). Unterhaltstitel ist 4 Jahre alt. Der besagte Mann, hat ein Einkommen von 750 Euro Netto im Monat, und hat eine Unterhaltsverpflichtung von 600 Euro im Monat für seine Kinder, so das er volles ALG II (351RL+Miete) bekommt, da der Unterhalt als Freibetrag angerechnet wird. Ex-Ehefrau ist Alleinerziehend und geht in VZ Arbeiten.


    Kann das Amt eine Neuberechnung des Unterhaltes fordern?? Ist es nicht so, dass er gar nicht mehr in der Lage ist Unterhalt zu leisten, da der Eigenbedarf nicht mehr gedeckt ist??


    Kann es sein, dass es richtig ist das der Steuerzahlen indirekt für seine Kinder sorgt?


    Wie würde sich es verhalten wenn Ex-Frau wieder Verheirate ist, neue Ehemann Kinder nicht Adoptiert hat und beide in VZ oder nur er in AV stehen?



    Danke schon einmal für die Antwort. :)

  • sein verdienst ist derzeit wirklich als mangelfall zu bezeichnen
    fraglich ist warum das amt eine neuberechnung will, denn die unterhaltsbeträge ergeben sich aus der düsseldorfer tabelle, die kinder sind alle minderjährig...


    ob die ex sich wieder verheiratet oder sich zehn mal verheiratet, die unterhaltspflicht bleibt beim kindesvater


    und ja der steuerzahler kommt für den unterhalt auf in form des Unterhaltsvorschusses, in form von aleinerziehungsbonus bei steuer oder hartz4, bei kindergeld, bei erstausstattung, bei familienversicherung, usw usw. usw...


    interessant wird es bei den beiden fiktiven EX erst, wenn ein kind volljährigenunterhalt geltend macht, dann sind nämlich beide barunterhaltspflichtig...