Wer muß Angaben über sein Einkommen machen?

  • Hallo Leute,


    ich habe eine Frage an euch. Und zwar geht es um folgendes.


    Ich habe einen ziehmlich "lieben" Nachbarn, der mich bei der ARGE angezeigt hat (das vermute ich zumindestens).


    Folgender Fall:


    Ich lebe laut ARGE mit einer jungen Frau in einer Verantwortungs-und Eiinstehensgemeinschaft. Das wird mir zumindestens vorgewurfen.
    Ich habe bzw. mein aktueller Bescheid ist zum 31.03.2009 ausgelaufen und ich habe Antrag auf Weiterzahlung gestellt.
    Nun ist kurz vor dem 31. ein Brief von der ARGE gekommen wo von mir gefodert wird das diese Junge Frau ihre Einkommensverhältnisse offen legen soll.


    Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt und alle Anlagen (VE,WEP;EK und VM) wieder unterschrieben und von mir ausgefühlt zurück geschickt.


    14 Tage ruhe!!!!


    Vorgestern kam der gleiche Brief von der ARGE wieder. Ohne die Unterlagen, die Frau XXXX, auszufühlen hat, könnte keine Berechnung statt finden.


    So nun meine Frage an euch.


    Kann die ARGE verlangen von einer Person die Einkommensverhältnisse zu prüfen die mit mir überhaupt nichts zu tun hat?


    Die junge Frau weigert sich nämlich auch mir gegenüber die Anlagen auszufühlen bzw. ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen.


    Bitte helt mir....weil ich habe den Monat kein Geld bekommen.


    PS: die junge Frau bezieht keine Leistungen da sie berufstätig ist.

  • Wohnt ihr wirklich zusammen, und kann es sein, dass diese Frau hier an anderer Stelle die umgekehrten selben Fragen gestellt hat? Und seit wann wohnt ihr zusammen (Meldebescheinigung)? Erst nach etwa einem Jahr darf die Arge so davon ausgehen, das ihr eine Einstehensgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) seid, dass es sich rechnerisch niederschlägt. Jetzt als Sofortmaßnahme könntet ihr ein Schreiben formulieren, dass ihr keine Einstehens-/Lebensgemeinschaft bildet und habt dann noch bis zu einem Jahr des Zusammenwohnens Zeit zu überlegen, wie es weitergehen könnte.

  • Wir wohnen überhaupt nicht zusammen!!!Auch in umgekehrter Reinfolge wurde hier nichts geschrieben.
    Es ist ein 3 Familienhaus.
    Ich wohne bis oben in einer Wohnung, in der Mitte eine andere Patei und bis unten die junge Frau (in etwa mein Alter).


    Mehr als ein rein freundschatfliches Verhältniss besteht da nicht, da ich des öftern mal auf ihren Hund aufpasse.


    Die junge Frau hat zwar einen Freund aber der ich definitiv nicht bin!!!!!


    Ich wollte eigentlich nur wissen, ob Sie (junge Frau) die Offenlegung ihres Einkommen verweigern kann da ja laut ihren Wohnverhältnissen es hervor geht das sie alleine wohnt.


    Weil sie fühlt mir die Unterlagen nicht aus.......!!!!!!

  • An deren Stelle würde ich das auch nicht ausfüllen, das wäre ja fast ein Zugeständnis, so, als wenn ihr doch etwas miteinander zu tun hättet und das würde garantiert als BG gewertet und berechnet werden. Du kannst und solltest sie nicht zwingen. Es wäre nachteilig für dich, wenn das ausgefüllt zurück kommt. Aber da ihr ja (zwar in einem Haus) zwei getrennte Wohnungen habt und mithin ja auch zwei Mietverträge haben müßt, ist das eigentlich kein Problem. Schickt einfach die Kopien eurer Mietverträge hin, aus denen hervorgeht, dass jeder eine eigene Wohnung habt, also lediglich denselben Hausflur benutzt.

  • Also hab ich das richtig verstanden, die ARGE kann nicht einfach bestimmen bzw. sie dazu auffordern die Unterlagen auszufühlen?!
    Also wenn sie "stur" bleibt und sich weigert die Unterlagen auszufühlen kann die ARGE garnichts machen?


    Und was wird dann aus mir?Weil ohne diese Unterlagen kann laut ARGE keine neue Berechnung meiner Listungen erfolgen.Stehe ich dann ganz ohne Geld da?

  • Hallo,


    wie liralife bereits schrieb, ist überhaupt nicht klar worauf die Arge ihre Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft überhaupt stützt. Ich habe das so verstanden. Deine Freundin wohnt oben in einem Dreifamilienhaus und du unten. Ihr habt abgeschlossene Wohnungen mit einer eigenen Küche, einem eigenen Mietvertrag etc.


    Es ist also faktisch erwiesen, dass ihr auch wenn ihr ein Paar sein solltet, aufgrund dessen keine Einstehgemeinschaft (bzw. BG) bildet und es auch keine Grundlage für eine derartige Behauptung besteht. Es wäre mir neu, dass plötzlich alle ALG2 Empfänger die Einkommensverhältnisse ihrer in Freundschaft verbundenen Nachbarn angeben müssen. Die Nachbarin kann von der Arge zu überhaupt nichts aufgefordert werden, das wäre ja noch schöner. Ich würde der Arge die Sachlage in einem Brief nochmal schildern und eine Frist für die Auszahlung der Leistung stellen. Sollte die Arge sich trotzdem querstellen, ab zum Teamleiter und wenn das nichts hilft direkt einen Anwalt bemühen. Bei diesem Sachverhalt ist das Agieren der Arge vollkommen willkürlich und haltlos.


    Kleiner Hinweis, selbst wenn du und deine Nachbarin eine Beziehung führt kann nicht von einer Einstehgemeinschaft die Rede sein, da ihr nachweisbar in getrennten Wohnungen ebenso getrennt wirtschaftet. Dies ist auch der Fall wenn du deine Nachbarin besuchst und sie dich!