Ich Auszubildene, mein Freund Hartz 4 Empfänger ->zusammenziehen

  • Hey...


    hab mal ne Frage...
    Mein Freund und ich wollen zusammen ziehen!Ich bin Auszubildene und verdiene 412€ netto mein Freund ist derzeit Hartz 4 Empfänger.
    Nun wollen wir zusammenziehen....er hat schon eine Wohnung (Hauptmieter) und ich lebe halt mehr oder weniger mehr mit drin.
    Die nächste Wohnung soll auf meinem Namen gehen,also ich als Hauptmieter.
    Weiß jemand was mein Freund dann noch vom Amt bekommen würde?
    Oder wie man es am besten macht das ihm nicht so viel geld abgezogen wird?Er als Untermieter oder so?


    Brauch dringend eine Antwort!


    Bin um jeden Rat dankbar:(

  • Hallo,


    bekommst du auch Aufstockung von der ARGE und wenn ja, bist du über 25 oder hast du momentan schon eine eigene Wohnung?
    Hast du außer den 412 € weiteres Einkommen? Kindergeld? Unterstützung von den Eltern?


    Grundsätzlich bilden dein Freund und du eine BG, d.h. dein Einkommen wird bei ihm mit angerechnet. Bei 412 € deinerseits wird er den vollen Satz bekommen (also natürlich nur die halbe Miete), denn dein EK reicht ja kaum deinen eigenen Bedarf zu decken.
    Ihr könnt aber auch angeben vorerst auf Probe zusammen zu ziehen. Dann werdet ihr erst nach einem Jahr als BG eingestuft.
    Wenn ihr als BG zusammen wohnt, bekommt dein Freund auf jeden Fall nur noch 316 € Regelleistung anstatt der 351 €. Weiterhin müsst ihr auf die angemessen Kosten für die Unterkunft achten.


    LG, Jalale.

  • Hey,
    danke erstmal für die schnelle antwort!
    also ich bekomme jeden monat mein Kindergeld.Ich hatte noch keine eigene wohnung, bin jetzt 19 und werde dieses jahr noch 20.also so zusagen meine erste wohnung.
    wenn wir das erstmal als probe angeben, dann bekommt er noch sein volles gehalt ja?
    was ist er dann,untermieter oder ist er dann auch hauptmieter so wie ich?


    Lg login

  • Hallo login,


    es ist egal ob ihr beide im Mietvertrag steht oder er dein Untermieter ist. Das müsst ihr mit dem Vermieter klären ob das ok ist, wenn du einen Untermieter hast.
    Wenn ihr angebt erstmal auf Probe zusammen zu ziehen, bekommt dein Freund die Hälfte der Miete plus die Regelleistung. Ob das dann immernoch die 351,- sind oder nur noch 316,- €, weil nicht alleinstehend, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall musst du von dir nichts preisgeben, also keine Einkommesnachweise o.ä.
    Im Prinzip wäre es wohl egal, ob ihr eine BG bildet oder nicht, da bei deinen 576,- € Einkommen sicherlich nichts bei deinem Freund abgezogen werden würde.


    LG, Jalale.