Erstausstattung Wohnung abgelehnt

  • Hallo,


    habe grade zu eurem Froum gefunden und habe gleich mal eine Frage.


    Es geht um eine Erstausstattung der Wonhung für mich und meinen Freund, hauptsache aber um eine Küche.


    Mein Freund und ich beziehen beide Hartz4. Ich bin mit 15 von Zu Hause ausgezogen, zu meinem damaligen Ex, den ich mit 18 auch geheiratet habe. Letztes Jahr im Januar habe ich mich getrennt und bin dann in eine möblierte Wohnung gezogen, da die meisten Sachen meinem Ex gehörten, wie z.b. Küche, die er auf seinen Namen gekauft hatte. Mein Freund ist dann letztes Jahr von seiner Mutter ausgezogen, zu mir in die möblierte Wohnung. Der Mietvertrag war allerdings nur ein Zeitmietvertrag, sodass wir uns zum 01.04. diesen Jahres eine neue Wohnung suchen mussten. Im Dezember bin ich dann schwanger geworden und wir wurden beide gekündigt - meine Klage wegen Kündigung in der Schwangerschaft läuft, sodass wir beide eben nun Harts 4 beziehen.
    Da wir wie gesagt in einer möblierten Wohnung gelebt haben, haben wir keine Möbel, keine Küche. Ich kann froh sein, dass meine Eltern extra ein Schlafzimmer für mich im Keller gelagert hatten und ich eine Couch bekommen habe, das wars aber auch.
    Nun habe ich vor einem Monat Antrag auf Erstausstattung gestellt, der wurde auch schriftlich abglehnt, mit der Begründung, ich sei schon mehrfach umgezogen und Erstaustattung gebe es nur bei Auszug aus der elterlichen Wonhung. Und was nun?? Wir können uns definitv keine Küche oder sonstiges leisten, wir stehen nun auch schon wieder ohne Geld da, weil die Dame es vom Amt nicht geregelt bekam, uns pünktlich Geld zu überweisen. Seit dem 01.04. stehen wir ohne Geld da.
    Kann mein Freund denn eine Erstausstattung beantragen? Schließlich ist er von seiner Mutter direkt in eine möblierte Wohnung gezogen. Was kann ich da machen? Die können uns doch nich allen Ernstens ohne Küche da stehen lassen, noch dazu, wenn ich schwanger bin.
    Was kann ich tun?
    Bin für jede Hilfe dankbar.
    LG
    Sulinja

  • Leg auf jeden Fall Widerspruch ein, da du noch nie eine eigene Küche besessen hast!!!


    Erläutere in dem Widerspruch, dass du von deinen Eltern in die bereits möblierte Wohnung deines Ex gezogen bist (und die Möbel daher allesamt IHM gehören) und von dort in eine MÖBLIERT gemietete Wohnung. So, nun ziehst du zum ersten Mal überhaupt in eine UNMÖBLIERTE Wohnung und natürlich steht dir dafür die Erstausstattung zu!!!


    Ach ja, und verlange, dass sie den Widerruf eilig bearbeiten, da du schwanger bist (spreche notfalls beim Teamleiter vor).


    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Jana

  • Hallo Jana1987,


    vielen Dank für deine Antwort. Ja, Widerspruch habe ich gerade fertig geschrieben, habe alles reingeschrieben, was ich auch dazu im Netz gefunden hab. Da ich leider mit Hand schreiben musste, da kein Drucker, sind das mal eben drei Seiten geworden:D
    Meinst du denn, durch den Widerspruch habe ich eine bessere Chance? Und was ist, wenn das wieder abgelehnt wird? Was mache ich dann?
    Also, morgen ist der8.04. , und wir haben noch immer kein Geld gesehen. Unsere Bearbeiterin meinte, sie wäre nicht da gewesen, um alles zu bearbeiten und zu regeln etc. Kann es denn dann sein, dass kein anderer dafür zuständig ist und wir somit praktisch eine Woche unser Geld zu spät bekommen?? Wir haben keinen einzigen Cent mehr, müssen schon die ganze Zeit zu meinen Eltern essen. Das kanns doch nicht sein oder. Und wir sitzen in einer fast leeren Wohnung, nur das Schlafzimmer hat Möbel bis jetzt.
    Bin mal gespannt, wie lange die Bearbeitung dieses Mal dauert. Ab wann kann ich ca. Druck machen? Ist ja alles recht dringend.
    Vielen Dank auf jeden Fall schonmal, du hast mich bestärkt :)
    LG

  • So, mein Freund und ich waren grade bei der ARGE. Und ich könnte heulen.
    Also, die Dame, die unsere "Akte" bearbeitet, ist mal wieder im Urlaub. Und der Herr, der mit im Büro sitzt, konnte uns kaum was sagen. Der Widerspruch würde von einer anderen Dame bearbeitet, aber er weiß nicht, ob seine Kollegin das übernimmt, wenn sie aus dem Urlaub wieder da ist - was dann erst nächste Woche Dienstag wäre. Ich sagte ihm daraufhin, dass das aber dringend wäre.
    Auch ist heute noch immer kein Geld da. Darauf habe ich ihn auch angesprochen. Er könne uns dazu nicht viel sagen, schließlich bearbeite er unsere Akte nicht. Er schaute dann trotzdem nach - das Geld wäre angeblich am 02.04. rausgegangen, und Überweisungen dauern nunmal 5 Werkstage. Auf die Frage, warum das alles so spät bearbeitet wurde, wo das Geld doch schon am 01.04. oder am 02.04 hätte da sein müssen, konnte der Herr natürlich nichts sagen, da nicht seine Akte und er nich wisse was seine Kollegin gemacht habe.
    Auch auf die Frage hin, was wir jetzt machen sollen, da wir seit einer Woche ohne einen Cent da stehen, uns nichts zu essen kaufen können gesschweige denn einen Kühlschrank oder einen Herd haben und ich schwanger bin wusste der gute Mann auch nichts zu sagen außer, dass wegen der Küche würde ja mit dem Widerspruch geklärt. Auch auf die Frage was wir machen sollen wenn es morgen nicht da ist, da schlielßich Ostern ist, konnte er auch nichts sagen. Ich bin empört und sauer. Der lässt allen Ernstes eine schwangere Frau, die nichts zu essen hat und keinen Cent, aus dem Büro gehen?????? Das kann doch nicht wahr sein!!!
    Und ist das überhaupt rechtens?? Ich habe den Folgeantrag im März eingereicht, wann genau, weiß ich leider nicht mehr. Ich denke spätestens Mitte März. Und dann bekommen die es nicht geregelt, dass bis zum ersten eines Monats zu überweisen, sodass man über eine Woche komplett ohne Geld da steht??? Da ist es doch völlig egal, ob die Urlaub hatte oder krank war oder sontiges, das hat dann jemand anderes zu bearbeiten! Und auch der Grund, dass sie angeblich auf irgendwas vom Arbeitsamt gewartet hat, zählt für mich nicht. Kann ich da was machen??
    Ich sitze jetzt in einer fast leeren Wohnung, ohne Essen usw. :mad:
    Bitte sagt mir eure Meinung dazu.
    LG
    Sulinja

  • Hallo,


    bezüglich des Widerspruches wirst du dich wahrscheinlich noch ein Weilchen gedulden müssen, doch dass ihr ohne einen Cent in der Tasche dahsteht kann nicht sein.
    Sollte das Geld morgen früh nicht auf dem Konto sein, sofort zur Arge und auf einen Vorschuss bestehen. Diesen wird man euch wahrscheinlich nicht auszahlen wollen, da eure Leistungen bereits angewiesen wurden. Das Zauberwort ist aber Mittellosigkeit, schließlich stehen jetzt 4 Feiertage an, an denen das Geld sofern es Donnerstag nicht da sein sollte ganz sicher nicht kommen wird.

  • Falls sie euch wieder ohne Geld nach HAuse schicken wollen, weigere dich, das Amt zu verlassen. Lass dich notfalls von der Polizei rausbegleiten und sag ihnen auch gleich, dass du in dem Fall sofort an die Presse gehen wirst. MAch ihnen solange Druck, bis du Geld bekommst!!! Und versuch auch, Geld für die Erstausstattung als Vorschuss zu bekommen, schließlich könnt ihr nicht monatelang ohne Möbel in der Wohnung sitzen, vor allem, da du schwanger bist. Vielleicht wirkt die Androhung der Presse ja Wunder ...


    P.S.: Wegen Möbeln könnt ihr auch mal im örtlichen Anzeigenblatt gucken, oft findet man da gut erhaltene Möbel günstig oder sogar umsonst. Mein Freund und ich haben auf dem Weg ein Doppelbett mit zwei sehr gut erhaltenen, fast neuen Matrazen, einen Kleiderschrank mit einer kleinen Macke und einen Schreibtisch umsonst bekommen;)


    Viel Erfolg morgen und hoffentlich trotz allem ein schönes Osterfest!!!


    LG, Jana