Mit 400€ job aus hartz 4 ?

  • Hallo,


    im moment beziehe ich hartz 4 und mache nebenbei einen 1,50 € Job.
    Bin 29 Jahre alt, aufgrund eines schweren verkehrstunfall Geschädigte Wirbelseule, konnte ich meine Lehre als Lackierer nicht mehr weitermachen. Dann habe ich eine Außerbetriebliche Ausbildung übers Arbeitsamt bekommen zum Bürokaufman. Auch mit Abschluss. Seit dem Arbeitslos...4 Jahre..
    Da ich aber trotzdem ständig immer wieder neue Auflagen bekomme, an irgendwelche sinnlosen kursen teilnehmen soll etc. möchte ich aus Hartz 4 raus. Da ich mich körperlich/phsychisch nicht in lage fühle einen Vollzeitjob zu schaffen frage ich mich:

    Ist es Möglich mit einem Halbtagsjob oder einen 400€ Job aus Hartz4 rauszukommen und somit nur noch auf Zahlung des Landkreises für miete angewiesen zu sein?
    Muss ich eigendlich ewig diese Lehrgänge mitmachen, auch wenn ich schon Täglich diesen 1,50 job mache?
    Diesen soll ich dann immerwieder aufgeben für diese Zeit des Lehrganges, und kann danach wieder sehn wie ich klar komm ohne diesen 1,50 job.


    Aber wichtig wär mir jetzt eine Lösung was ich machen muss um nur noch auf mietzahlung angewiesen zu sein.


    Viele liebe grüße


    Thomas

  • nun die zahlung der miete durch den landkreis ist letztlich auch eine leistung nach SGB II, somit würdest du weiterhin nach der verfügbarkeit diese "sinnlosen kurse" belegen müssen, ob dir das passt oder nicht, und ja das geht solange wie es dieses gesetz in dieser art und weise gibt und du leistungen nach diesem gesetz benötigst bzw. in anspruch nimmst
    nur mit arbeit oder SGB XII oder rente ist es möglich die maßnahmen nicht mehr zu machen

  • Das heißt auf deutsch ich kann nicht nen 400€ Job haben und Wohngeld beziehen ohne einen ALG 2 auszufüllen?


    Das würde ja dann auch heißen ich müsste für ein Bewerbungstraining dann diesen 400€ Job kündigen?

  • Also meinem Empfinden nach und all dessen, was ich bislang mitgeschnitten habe, müßtest du neben dem 400 € - Job Wohngeld erhalten, wenn du es beantragst und aus dem Hartz-IV-Zeug `raus sein. (Denn deine 400 € sind ja schon mehr als der Regelbedarf.) Beispiel: Meine Freundin, selbständig, Minus-Bilanzen trotz Arbeit erhält Wohngeld und mußte keine H IV-Formalitäten über sich ergehen lassen, obwohl sie rein rechnerisch ohne Einkommen ist.


    Gruß. Lirafe

  • wohngeld schließt alg2 aus
    entweder oder
    mal angenommen du hjättest die 400 euro auch auf der hand bleibt die frage nach krankenversicherung und miete
    wenn du von 400 euro also die miete abziehst bleiben evtl 100 euro über für deinen lebensunterhalt... aus meiner sicht klappt das auch mit wohngeld nicht (ist man im 400 euro job krankenversichert? )

  • Also der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Minijobzentrale und ich glaubte bisher, man wäre da auch versichert. Dazu gibt es aber eine Hotline der Bundesknappschaft; sollte kostenlos sein. Hier z.B. : 08000 200 504. Minijob heißt ja nicht immer auch, dass man nur 400 € erhält; das variiert manchmal; nur die Beiträge des Auftraggebers sind anders zu leisten, als bei "normalen" Anstellungsverhältnissen. Die sind gestaffelt und gehen ausschließlich an die Knappschaft, die dann alles weitere regelt.


    Also: Vor Entscheidung erst einmal dort informieren, wie das versicherungstechnisch ist, damit man weiß, ob sich das Ausscheiden aus dem ALG II-Bezug nicht negativer auswirkt, als gedacht. (Glaube ich aber nicht.)

  • Du müßtest dir eine Arbeit suchen wo du genug verdienst um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.Ich gebe uiffi da recht und glaube auch kaum das du mit 400 Euro und Wohngeld monatlich über die Runden kommen wirst.Du mußt ja außer den Wohn und Lebenshaltungskosten auch noch andere Sachen bezahlen wie z.B. Strom, Telefon.

  • Kitty121
    Das, was du antwortest, ist die eine Sache, die ja klar auf der Hand liegt. Dubs wollte aber wissen, ob es denn insgesamt, egal, ob wir glauben, er kommt dann zurecht oder nicht), möglich wäre. Und das ist es meiner Meinung nach: Also konkret: Er kann einen gering bezahlten Job haben und daneben Wohngeld beantragen.

  • WIe hoch wäre das wohngeld? Die volle Miete wie jetzt z.b 340,-€ warm? Weil ich würde dann halt so rechnen:


    Hartz4:
    Mietzahlung Landkreis ca.340,- €
    ALg2 ca.340,- €
    1,50 job ca.120,- €


    Ergiebt ca.800,-€


    400,-€ Job
    Wohngeld ca.340,-€
    400€ Job ca.400,-€


    Ergiebt: ca.740,-€


    für 60,-€ weiniger im Monat würde ich schon gern vom Arbeitsamt weck, denn man wird ja behandelt wie der letzte dreck, und was dazukommt ist das man 20 Std. die woche arbeitet um überhaupt auf die 800,-€ zu kommen. Bei einem 400€ job galube ich kaum das man dort weitaus mehr leisten muss.
    Und zu der frage ob man mit dem Geld auskommt, naja man kann sich sicher nicht viel leisten aber wenn man länger schon Hartz4 bekommt incl. der gern Verteilten Geldsperren schrauben sich die Ansprüche automatisch runter. Nur ich möchte diesen enormen druck vom Arbeitsamt los werden. Die schicken einen ewig nur zu irgendwelchen sinnlosen lehrgängen, Bewerbungstrainig etc. was man schon in und auswendig durch hat. Ich möchte arbeite, damit man unter leuten kommt, Beziehungen aufbauen kann um dann auch irgendwo Fuß fassen zu können. Und wenns schon keinen Vollzeitplatz giebt dann weinigstens so, als geringverdiener oder ähnliches, ich denke auch daran könnte man aufbauen.

  • Bin jetzt irgendwie verwirrt: Wie würdest du rechnen? Falls ich dich nicht richtig verstanden hatte bislang. Entweder du bekommst H IV (inkl. dann auch KdU = Kosten der Unterkunft) o d e r dein Minijob-Einkommen zzgl. Wohngeld. Das Wohngeld müßtest du dann in der für dich zuständigen Region/Behörde in Erfahrung bringen, weil das regional unterschiedlich ist.

  • Also, sobald das regelmäßige Bruttoeinkommen mindestens 400,01 Euro beträgt, ist man sozialversicherungspflichtig und muss Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern davon bezahlen, ist demnach auch kranken, renten- und arbeitslosenversichert. Die Beitragshöhe ist zwischen 400,01 und 800 Euro gestaffelt, so dass man mit 400,01 Euro nicht die volle Höhe der AN-Beiträge zahlen muss. (Sind glaube ich am Anfang nur 4 % statt der knapp 20 % ...)


    Steuern fallen außer in Steuerklasse VI bei dem GEhalt nicht an, so dass man über 300 Euro netto rausbekommen würde. Wenn das zusammen mit dem Wohngeld zum leben reicht, dann Glückwunsch:)


    P.S.: Bei 400 Euro zahlt der AG 30 % Sozialabgaben und Steuern, macht also 120 Euro.
    Bei 400,01 Euro zahlt der AG nur noch den normalen AG-Anteil von derzeit knapp 21 %, macht dann also ca. 85 Euro. Wenn du das einem potenziellen AG vorrechnest, lässt er sich bestimmt darauf ein, dir einen Cent mehr zu bezahlen, damit du sozialversichert bist;)


    Liebe Grüße und viel Glück,
    Jana

  • Ihr meint wirklich das man einen AG findet der das macht ???? Sind für ihn enorme Zusatzkosten und Zusaltzarbeit! Die meisten bieten eben 400 Euro Jobs an, auch weil sie diese Zusatzkosten und die Zusatzarbeit eben nicht haben wollen....

  • Laetitia
    Ich kann mir gut vorstellen, dass AG das machen. Denn diese Minijobs rechtlich, also formal "ordentlich" abzusichern, ist nämlich auch [I]richtier[I] Aufwand. Ich habe während meiner Selbständigkeit jemanden zwei Monate lang "beschäftigt" und das über die Bundesknappschaft (für diese Minijobs zuständig) geregelt. Formulare, Formulare, und jeden Monat neu rechnen und überweisen. So einfach fand ich das gar nicht, jedenfalls ist es nicht weniger Aufwand als ein "normales" Anstellungsverhältnis.

  • Mag sein das es bei einem 4OO Euro Job eben auch Aufwand gibt ! Mehr Kosten aber gibts es für den AG eindeutig bei nem Sozialversicherungspflichtigen Job. Er muss dann nämlich bei allem den AG-Anteil zahlen - und hat dazu die Bürokratie am Hals. Ich denke da muss man schon einen sehr sozial eingestellten AG finden... Und das ist nun mal nicht so einfach....

  • Laetitia, wenn du dir mein P.S. oben mal genau durchliest, wirst du sehen, dass die Kosten für den AG bei einem 400,01 Euro-Job, in dem der AN sozialversichert ist, niedriger ist. Er spart ca. 30-35 Euro im Monat. Dafür muss er die Beiträge dann an die Krankenkasse statt an die Minijobzentrale überweisen. ICh sehe da weder einen finanziellen Nachteil - eher einen Vorteil - und auch keinen nennenswerten MEhraufwand.


    Klar, wenn der AG den 400 Euro-Jobber gar nicht angemeldet hat, erhöhen sich natürlich Aufwand und Kosten ... gibt's ja leider auch genug ...


    Liebe Grüße,
    Jana