Alleinerziehend, UVL, Bafög: ALG2??

  • Hallo erstmal zusammen,
    ich bin neu auf dieses Forum gestoßen und hoffe vielleicht hier noch ein paar Tipps und Antworten zu finden. Also ersteinmal schildere ich meine Situation: Ich habe 2006 ein Kind während meiner Schulzeit bekommen. Seitdem habe ich ALG 2 bezogen, weil meine Eltern ja ab Schwangerschaftsbeginn nicht mehr unterhaltspflichtig mir gegenüber sind. Außerdem bekomme ich seit Geburt Unterhaltsvorschuss, weil der leibliche Vater (angeblich-> habe seit der Schwangerschaft keinen Kontakt mehr), nichts zahlen kann. Da ich noch zu Hause wohne (und meine Eltern gestatten dies kostenfrei, obwohl sie ja sogar hätten miete fordern können) habe ich von der ArGe nur den "normalen" Satz bekommen, wobei sogar Einkommen meines Sohnes abgerechnet wurde, weil mein Vater ihn (zu dem Zeitpunkt noch als viertes Kind (weil ich noch zwei Schwestern habe) -> also mehr Kindergeld) laufen lassen konnte, sodass ich mit meinem Sohn in seine private Krankenkasse so gut wie umsonst mitaufgenommen wurden.
    Nun hat sich im Sommer letzten Jahres ja alles verändert. Ich hab mein Abi bestanden (*freu*) und habe angefangen zu studieren. Man beachte, meine Mutter hat seit Geburt während meiner Ausbildungszeit meinen Sohn KOSTENLOS betreuut (was man ja laut Gesetz in keinster Hinsicht ihre Pflicht oder sonstwas ist: hätte auch ne teure Betreuung (wahrscheinlich noch vom Amt beztahlt) bekommen können.


    Wie auch immer. Nun hieß es: laut gesetz hat man als Studierender keinen Anspruch auf ALG 2. Ich bin also zum Bafögamt und dort habe ich erfahren, dass meine Eltern nun doch wieder unterhaltspflichtig für mich sind. Diese paradoxen Gesetze verstehe ich absolut nicht, denn ich hätte, wenn ich jetzt nicht zukunftsorientiert denken würde, lieber noch ein paar Jahre Hartz 4 kassiert, und wäre schön zuhause geblieben, als dass man was dafür tut, um möglichst bald unabhängig von Staat und Eltern zu sein. Bafög bekomme ich jetzt 30€ + 30€ (als Kredit) und Kindererziehungszuschlag.
    Ich habe hier ja nun gelesen, dass es anscheinend doch Fälle gibt, in denen man ALG 2 zusätzlich bekommen kann. Die Sache ist bei mir ja eben die, dass das Einkommen meines Sohnes (Kindergeld+UVL) seinen Bedarf deckt.


    Ich würde mich freuen, wenn mir jmd. sagen könnte, ob es irgendwelche sonstigen Ansprüche gibt, die ich habe. Ich finde es einfach ungerecht meinen Eltern so auf der Tasche zu liegen, die meinen Sohn umsonst betreuuen (im Moment immer noch) und die mir Wohnraum zur Verfügung stellen, etc.
    Außerdem weiß ich wirklich nicht, wovon ich leben soll, wenn ich in einem Jahr ausziehe. Da stelle ich mir wirklich die Frage wovon ich denn noch Miete zahlen soll, denn Anspruch auf Wohngeld hat man ja anscheinend auch nicht als Bafög-Bezieher. Eine Frage ist auch: Können meine Eltern irgendwas machen: z.B. ihre Unterhaltsverpflichtung anfechten, weil sie (durch speziellen Fall) schon genug in ihrem ermesslichen Sinne getan haben für meine Ausbildung? So blöd es klingen mag, aber meine Eltern waren schon schockiert, als es erst hieß sie haben keine Unterhaltsverpflichtung mehr, weil ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft habe und jetzt werden sie doch zur Kasse gebeten? Wäre ich meine Eltern, hätte ich evtl. mir das Studium geraten später zu machen oder so, aber nun leiden sie "mit" unter meiner SItuation.


    Freu mich über jede HIlfe und Rat und vielen Dank schonmal,


    Barbara


    PS: Kann ich zB. ALG2 beantragen und den Mehrbedarf wegen Alleinerziehend, und diesen dann evtl. trotz Ablehnung des "normalen Satzes" kassieren?

  • Hallo,


    das hat schon alles seine Richtigkeit.
    Deine Eltern sind nicht zu Unterhaltslzahlungen an dich verpflichtet, so lange du deiner Erziehungspflicht nachkommst und zuhause bleibst.


    Sobald du eine Ausbildung oder ein Studium aufnimmst, sind deine Eltern wie alle anderen Eltern zu Unterhaltszahlungen an dich verpflichtet. Warum sollte dies auch nicht der Fall sein, nur weil du ein Kind hast?


    Ergänzende ALG2 Leistungen stehen dir , da die Unterhaltspflicht deiner Eltern während der Ausbildung greift nicht zu. Ebenso ist der Bedarf des Kindes, da ihr mietfrei bei deinen Eltern wohnt, mit dem UVG und dem Kindergeld gedeckt.


    Wenn ihr in einer eigenen Wohnung wohnen würdet, könntest du für deinen Sohn ergänzende ALG2 Leistungen beantragen, so dass auch der Mietanteil für deinen Sohn gedeckt wäre. Für dich könntest du neben den Unterhaltsleistungen deiner Eltern und des aufstockenden Bafögs noch Wohngeld beantragen.

  • Hallo wenn man bafög bezieht bekommt man kein wohngeld man kann aber wenn der bedarf nicht gedeckt ist alg beantragen aber auch nur eine 2te oder dritte person der bedarfgemeinschaft in diesem fall dein sohn. Wohngeld kann nur gestellt werden wenn du von der arge nix bekommst oder angelehnt wirst nur dann.