ALG 2 und Einkommensteuerrückzahlung

  • Hi, brauche mal HILFE.
    Meine Frau und ich + mein Sohn bilden ein Bg. Ich bin Selbständig als Kernbohrer. Nun haben wir eine Einkommenssteuerrückzahlung für 2007 im Februar bekommen (4100,-€). Die Summe ist das Ergebnis der Abfindung meiner Frau, da sie zuviel bezahlt hatte. ALG-Stelle stellte daraufhin die Zahlung ein. Auch der im Widerspruch geltende Punkt, eine Reduzierung unseres Dispos (wegen schlechter Firmenlage angestiegen) um diese Summe auf MINUS 2400,-€ wurde nicht berücksichtigt. Auch das ich wegen zu geringerer Einkünfte vom Amt für ca. 4 Monate 1400,-€ nachbezahlt bekommen habe ( zeigt die schlechte Auftragslage), hat auch nicht zum Ziel der Rücknahme von Streichung geführt, so daß wir wieder in Richtung - mächtiges Dispominus schlittern.
    Kennt da einer ein dafür entsprechendes Urteil? Man zahlt doch nicht aus Lust zuviele Steuern?!
    Klar kommen DIE nicht für Schulden auf aber wenn man in zwei Monaten auf dem gleichen Limit ist wie vor Steuerzahlung...?! Toll ist dann noch, es kommen noch 6 Monate!
    Vielen Dank Torsten

  • Hallo Torsten,


    ihr habt die Rückzahlung im Februar 2009 bekommen? Das Geld ist in dem Monat Einkommen. Und was ihr mit eurem Einkommen in einem Monat macht, ist eure Sache.
    Ihr hättet also theoretisch am 01.03. wieder ALG II beantragen können, und da ihr kein Vermögen habt und euer Geld (also die 4000,-) aufgebraucht ist, müsstet ihr das auch wieder bewilligt bekommen.
    Habt ihr schon einen neuen Antrag gestellt und eine Ablehnung bekommen? Die Begründung möchte ich sehen.
    Wie gesagt, Antrag stellen, und das sofort, weil, wie ja bekannt ist, Tag der Antragstellung zählt.


    LG, Jalale.

  • Vielen Dank für Deine Antwort.
    Hab mich falsch ausgedrückt :rolleyes:. ALG2 wurde nur gekürzt - SORRY - auf Grundsumme und nun sollen wir noch ca. 450,- € für März zurück zahlen, da wir Zahlungen für Unterkunft und Heizung zu Unrecht erhalten haben. Muß nun wahrscheinlich Einspruch gegen "Anhörungsschreiben" ( gleich Widerspruchablehnung) einreichen und eventuell nen Anwalt aufsuchen?!
    Danke für weitere hilfreiche Tips.
    Torsten :)

  • Hallo Torsten,


    also ihr habt im Februar kein Geld bekommen und im März nur die Miete?
    Oder ihr habt im Fabruar die Miete bekommen und im März wieder alles ganz normal?
    Im ersten Fall kannst du gegen den Bescheid vorgehen, denn für März hättet ihr, denke ich, die komplette Leistung erhalten müssen und nicht etwa noch die gezahlten KdU zurückzahlen.
    Im zweiten Fall handelt die ARGE richtig, denn im Februar wart ihr ja nicht bedürftig.


    LG, Jalale.

  • Soweit ich weiß, werden Einkommen, die die monatliche Leistung überschreiten, auf mehrere Monate aufgeteilt, damit in jedem Monat eine Restsumme ALG II übrig bleibt und damit die KV gesichert ist. So soll vermieden werden, dass ALG II-Bezieher sich für ein oder zwei Monate selbst in der KV anmelden und danach wieder ummelden müssen.


    LG,
    Jana

  • Hi, Jajaje
    wir haben am 27.02.2009 eine Änderung zugeschickt bekommen, wonach das Guthaben von 4100,- auf 8 Monate aufgeteilt wird und ab 1. April anstatt 731,-€ nur noch 35,-€ Kosten für Unterkunft und Heizung + Leistung zur Sicherung 312,-€, für 8 Monate gezahlt. Weil natürlich das ALG2-Geld für Monat März vom Amt angewiesen war, sollen wir nun 453,-€ zu Unrecht erhaltene Zahlung des Monats März zurückzahlen.
    Laut dem Änderungsschreiben 27.02. zufolge gilt die Änderung ab 1. April und nicht ab 1. März?!
    Uns fehlen also ca. 508,-€ im Monat bei Kontstand MINUS....!
    Nur komisch, daß der Saldo schon bei Antragsstellung da war und jetzt immer noch. Die Aussage "wir zahlen nicht ihre Schulden", ist ja da schon einwenig verwundert, da die Schulden ja nicht in der Bezugszeit entstanden sind, sondern "Altschulden sind?!
    Danke und gute Nacht

  • Also, ich habe hier jetzt mal die Texte gelesen und verstehe eines nicht. Bisher glaubte ich immer, dass so einmalige Geldeingänge, wie beispielsweise Guthaben nach Auflösung Bausparvertrag, Autoverkauf und so weiter, als einmaliger Zufluss gelten und nur in dem Monat angerechnet werden dürfen, in dem sie "zugeflossen" sind - und eben nicht aufgeteilt werden auf soviele Monate, bis sie verbraucht sind?! Sehe ich das falsch? Hier ist doch anders entschieden worden vom Amt, ist das richtig?

  • Berücksichtigung von Steuererstattungen bei zusammen veranlagten Ehepartnern Paragraph: Nr.: Eingestellt am: Geändert am: Gültig bis:
    § 11 10103 21.04.08 06.05.08
    Anliegen: 1. Sind Steuererstattungen Einkommen oder Vermögen?
    2. Welchem Ehepartner sind Steuererstattungen zuzuordnen, wenn für den Zeitraum der Steuererstattung eine gemeinsame Veranlagung erfolgte?
    Antwort: 1. Steuererstattungen sind einmalige Einnahmen im Sinne des § 11 SGB II i.V.m. § 2 Abs. 3 Alg II-V.
    Nach dem Zuflussprinzip ist alles, was vor Beginn des Bedarfszeitraumes zugeflossen ist, Vermögen und alles, was innerhalb der Bedarfszeit zufließt, Einkommen. Mit einer Steuererstattung wird eine Forderung des Steuerpflichtigen erfüllt, die bereits mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes entstanden ist und ab diesem Zeitpunkt einen wirtschaftlichen Wert hat. Da aber dessen Nutzung erst mit der Erstattung der zu viel gezahlten Steuern - also mit dem tatsächlichen Zufluss - möglich wird, sind Steuererstattungen als Einkommen zu berücksichtigen (Siehe dazu auch fachliche Hinweise zu § 11, Kap. 1.2.2 und 1.4.4).



    2. Die Zuordnung des Einkommens orientiert sich an den steuerrechtlichen Vorschriften. Dabei ist zwischen zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden.


    a) Nur ein Ehepartner hat im Veranlagungszeitraum steuerpflichtiges Einkommen erzielt:
    Wenn Eheleute steuerlich zusammen veranlagt werden, aber nur einer von beiden steuerpflichtiges Einkommen erzielt hat, steht der Erstattungsanspruch allein demjenigen zu, von dessen Einkommen die Steuern entrichtet wurden. Die Steuerstattung ist folglich nur diesem Ehepartner als Einkommen zuzuordnen.


    b) Beide Ehepartner haben im Veranlagungszeitraum steuerpflichtiges Einkommen erzielt:
    Bei Eheleuten, die beide steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben und zusammen veranlagt werden, wird von einer Gesamtsteuerschuld ausgegangen, d.h. die Steuern wurden von dem Gesamteinkommen beider Partner entrichtet. Wird eine Gesamtsteuerschuld angenommen, steht die Steuererstattung beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen zu. Schon aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bietet es sich an, diese steuerrechtliche Betrachtung bei der Anrechnung von Einkommen auf das Alg II zu übernehmen und die Steuererstattung beiden Ehepartnern zur Hälfte zuzuordnen.
    Hinweise:



    Die ersten Jahre wurde es als einmaliges Einkommen gerechnet, seit 2008 aber als Einkommen. Viele Sachen könnt Ihr auch auf der Seite von: www.harald-thome.de nachlesen. Dort stehen auch Dienstanweisungen von der ARGE, das oben geschriebene ist auch von dort.
    Viele Grüße

  • also so richtig komm ich nicht mit, was gewollt ist


    jedenfalls sagt das BSG, dass Steuererstattungen einkommen und entsprechend aufzuteilen sind (üblicherweise 12 Monate)


    wenn die steuererstattung jedoch nicht zur verfügung steht, da gleich von der bank eingezogen, dann ist es kein einkommen.
    da ber dispo wieder ausgeschöpft werden kann, ahbe ich meine zweifel

  • 1. wenn die steuererstattung jedoch nicht zur verfügung steht, da gleich von der bank eingezogen, dann ist es kein einkommen.
    2. da ber dispo wieder ausgeschöpft werden kann, ahbe ich meine zweifel[/QUOTE]


    Hi,
    Kann man sich auf 1. verlassen? Oder ist es nur Deine Meinung? Meine ist es auch!;)


    zu2(?) Die Staatsverschuldung steigt, warum soll es den Bürgern anders gehen?:confused::mad:

  • Die Steuererstattung hat er ja bekommen.Wie er das Geld dann verwendet ist seine Sache aber die ARGe wird das so berechnen wie sie es getan hat.Das er Schulden hat und das Geld somit der Bank zugeflossen ist interressiert die ARGE nicht denn somit hätte ja die ARGE den Dispo ausgeglichen.