ALG, Unterhalt, Ausbildung, ALGII

  • Sehr geehrte Forumsmitglieder,


    wir stehen hier vor einem Problem (David gegen Goliath) und kommen einfach nicht weiter, so dass uns dieses den letzten Nerv raubt.


    Es geht um folgendes:


    Ich habe meine Ausbildung im Januar erfolgreich beendet, danach war ich arbeitslos, habe mir einen 400 Euro Job gesucht und zig Bewerbungen geschrieben. Diese Woche hatte ich ein Praktikum 160km entfernt und werde wohl kommenden Monat dort eingestellt. Sprich: Bemühungen!


    Meine Mum bezieht ALGII.


    Mein Vater war verpflichtet bis zum Ende meiner Ausbildung Unterhalt zu zahlen, das ist klar.
    Nach der Ausbidlung habe ich allerdings durch meine Bemühungen und den 400 Euro Job meinen "Unterhalt" selber verdient.
    Somit ist mein Vater doch ab Februar nicht mehr verpflichtet zu zahlen, oder?

    Nun verlangt die ARGE, dass ICH denen meine Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzeige aufgrund der Unterhaltszahlung meines Vaters, da uns sonst die Leistungen komplett gestrichen werden.


    Nun war die letzte Zahlung im Februar, soweit so gut (was auch so telefoniasch angegeben wurde). Gestern habe ich aber gesehen, dass der Unterhalt diese Woche nochmal auf mein Konto überwiesen wurde... diese Summe werde ich als "Fehler" zurück auf sein Konto überweisen, so dass im Monat März einmal + SummeX und einmal - SummeX dort steht.


    Ich frage mich aber: nach welcher Rechtssprechung ist dies zulässig? Die versuchen aufs Verrecken uns in die Pfanne zu hauen.
    Die haben es sogar shriftlich mit der Beendigung der Ausbildung und aufgrund der fehlenden Rechtssprechung zahlt mein Vater kein Unterhalt mehr... und dennoch verlangen die nun den Nachweis.


    Kann man gegen diese Forderung Einspruch erheben oder soll ich damit direkt zum Anwalt?


    1. haben die versucht meinen Vater dran zu kriegen dass er weiterhin Untrhalt zahlt. Nach der Info des Jugendamtes hat meine Mum dieses Schreiben aufgesetzt dass aufgrund fehlender Rechtssprechung etc... .
    2. wollen die nun meine Kontoauszüge sehen wobei ich dieses Verhalten nur in Zusammenhang mit H4 kenne und ich gerne mal wüsste nach welchem Recht/Auffassung die mich nackig machen dürfen.
    3. sehe ich nicht ein den März zu zeigen, da die letzte Zahlung (auch rein rechtlich) im Februar war und es denen somit ka... egal sein kann ob mein Vater mir ne Trilliarden-Monopoly-Euro im März überwiesen hat.
    4. wollen die die Leistungen streichen wenn ich dieser Forderung nicht nackomme.


    Also was tun? Über rechtssprechungen freue ich mich besorders...
    Vielen lieben Dank,


    Ich :)

  • Nachdem/seitdem du deine Ausbildung gemacht hast, seid ihr (deine Ma und du) doch keine BG mehr gewesen, sondern eine HG = Haushaltsgemeinschaft, ja?! Und wenn du gleich danach - sozusagen - weitergearbeitet hast, müßte das auch so geblieben sein. Sieh dir doch mal die Anträge (hoffentlich habt ihr eine Kopie davon) und den dazugehörigen Bewilligungsbescheid deiner Mutter an; daraus müßte das hervorgehen. Du müßtest sozusagen mit "Null" durchlaufen und deine Ma sollte seitdem auch nie wieder deine Kontoauszüge oder dergleichen vorgelegt haben. Wenn du also keine BG mit ihr gebildet hast und bildest, mußt du nach meiner Einschätzung auch nichts vorlegen. Parallel dazu könntet ihr schon mal eine Vereinbarung formulieren, dass ihr finanziell nicht füreinander einsteht seit .... (Ausbildungsdatum oder so nehmen - zurückliegend), also seitdem du in der Ausbildung warst, und diese mit einem Anschreiben übersenden, dass sich bis zum heutigen Tage daran nichts geändert hat.