Eigenheim

  • Wer kann mir weiter helfen?
    Was bekomme ich an zuschuss beim Eigenheim.Unser Haus hat 95qm Wohnfläche.Wir wohnen zu 5Personen darin.3 Kinder plus mein Mann und ich.Da ich jetzt ein Baby bekommen habe, erhalte ich das sogenannte Elterngeld von 300 euro.Jetzt beantrage ich ALG2.Was wird übernommen.



    Vielen Dank für eure Antworten
    Gruss Ivonne

  • Um dir genau sagen zu können, was du bzw. ihr erhaltet, fehlen entliche Informationen; ist Einkommen vorhanden und reicht es velleicht nur nicht - und wenn ja - wie hoch ist es -, wie alt sind die Kinder, sind sie alle von einem Vater oder gibt es Unterhaltszahlungen und/oer Unterhaltsvorschuß und so weiter.


    All das weißt ur du und kannst somit keine richtige Auskunft erhalten. Du kannst anhand deiner / eurer genauen Angaben aber dennoch den Rechner, den man via Internet nutzen kann, nutzen und in etwa euren Bedarf errechnen.


    Wenigstens zum Eigenheim kann ich dir folgendes aber richtig mitteilen: Die Kosten für das Eigenheim, mal ausgehend davon, dass es noch belastet ist, werden in Höhe der monatlichen Zinszahlungen zzgl. Nebenkosten übernommen. Die Tilgungsbeträge werden herausgerechnet (müßt ihr dann vom Regelsatz auffangen). Es ist egal, ob du ganz wirklich alleine in einem Eigenheim wohnst oder mit weiß ich was für wievielen Personen; bis zu einer Größe von 130 qm Wohnfläche ist dies in der Regel unangefochten erlaubt und wird nicht angetastet. Geprüft wird bei Antragseinreichung lediglich, ob das Eigenheim (wie vorbeschrieben) größer ist, vielleicht ein Teil vermietet werden könnte, das Grundstück so gelegen ist, dass es geteilt (und dann der Teil verwertet werden könnte) und so weiter. Meist (im Normalfall) ist dies ausgeschlossen.


    Gruß. Lirafe

  • Hallo Lirafe


    Mein Mann hat Einkommen.Zum Lebensunterhalt bekommen wir nichts aber das Amt meinte das wir fürs Haus was beantragen könnten.Ich bekomme 576.-Euro+ 375,- euro Elterngeld und mein Mann 1200,-Euro.Meine Kinder sind 14jh. , 1jh., 5 mon..


    Gruss Ivonne

  • Da seid ihr vermutlich mit einem Einkommen von mehr als 2100 über der Bemessungsgrenze. Was das Amt empfahl, ist vermutlich der Lastenzuschuss. Das entspricht dem Wohngeld bei angemietetem Wohnraum. Lastenzuschuss solltet ihr beantragen; ob und/oder wieviel dabei herauskommt, weiß ich nicht. Daneben ruf` doch mal bei deiner Krankenkasse an; man kann sich ab einer bestimmten Einkommensgrenze von der Zuzahlung sämtlicher Gebühren befreien lassen, nachdem man einen gewissen Betrag an die Kasse gezahlt hat. (in eurem Fall weiß ich nicht, wie viel das sein könnte. Ich alleine mußte 81 € zahlen für das ganze Jahr). Es lohnt sich aber vielleicht wirklich nur, wenn man regelmäßig zum Arzt muß, Medikamente erhält etc. Pauschal hatte mir der Sachbearbeiter bei der Krankenkasse gesagt, muß man bis zu 2 % des Einkommens für die Zuzahlungen selbst aufbringen. Habe aber keine Ahnung, wie sich das bei euch verhält, also welche Freibeträge wegen der drei Kinder vom Einkommen abgezogen werden und so weiter. Aber einen Anruf/Versuch sind beide möglichen Zuschüsse/Entlastungen (also Kostenzuschuss Haus und Krankenkasse) allemahle wert.


    Gruß. Lirafe

  • 2 % des Einkommens sind es nur wenn man nicht chronisch krank bist.... ist einer der Familie als Chronisch krank anerkannt ,dann sind es nur 1% des ( Aufpassen!) Bruttoeinkommens. Die Kk rechnet best. Freibeträger herunter - aber es gilt eben das Bruttoeinkommen.


    Die Einstufung als chronisch krank wird vom Artz bescheinigt auf einem Formular das man von der KK anfordern muss. Diese Anerkennung muss jedes Jahr neu gemacht werden ( gilt also immern nur für ein Kalenderjahr).

  • Laetitia
    Danke für die Ergänzung; wußte ich bisher nicht. Und es zählt das Brutto?! Weißt du, wie das mit den Kindern berücksichtigt wird, weil sie doch drei Kinder haben? Meinst auch du diesbezüglich die Freibeträge, die heruntergerechnet werden, die dann bei drei Kindern naturgemäß höher liegen als bei beispielsweise einem?

  • Also - ja es wird das Bruttofamilinieneinkkommen zugrunde gelegt. Dazu zählt z,.b auch erhaltener Kindesunterhalt.( aber nicht das Kindergeld)


    Freibeträge bei Verheirateten sind für den Ehegatten ab 2009 4536 Euro pro Jahr


    Bei Aes für das erste Kind auch 4536 Euro pro Jahr..


    Es gibt noch andere Freibeträge - aber ich habe das formular der KK nicht mehr auf dem die stehen,,,,,


    von dem dann entstehenden Brutto sind 2 % ( 1% bei anerkannter chronsicher Krankheit) als zumutbare Eigenleistung zu zahlen. Alles darüber gezahlte kann man sich unter Einreichen der belege zurückerstatten lassen. geht bei arbeitenden meist erst nach Ende des jahres, da dann erst der ganz genaus Verdienst feststeht.!


    Ist aber eigentlich auf den HPs jeder Kk nachzuvollziehen......Dort gibts auch meist zuzahlungsrechner...