Rechtsanwalt

  • Hallo zusammen,


    hane mal ne Frage bezüglich Anwaltskosten.


    Und zwar habe ich ein Problem mit einem Autohändler, habe mir im Januar nen gebrauchten gekauft, und nun stellt sich heraus das dieser erhebliche Mängel aufweist "Arglistige Täuschung"
    sollte es nun zum Rechtstreit kommen, kann ich mir beim Amtsgericht einen Rechtsanwalt nehmen bzw. beantragen auf kostenübernahme, oder wie geht das ?


    Gruß


    Schmalen

  • wenn du zahlungen von der arge erhälts oder sonst nachweisen kannst, dass du nur über ein sehr geringes einkommen verfügst - z. b. durch wohngeldbescheid - solltest du zum amtsgericht gehen und beratungshilfe beantragen. wird sie dir genehmigt, kannst du dich bei einem anwalt deiner wahl beraten lassen, wie weiter zu verfahren ist, z. B. anfechtung des kaufvertrages oder ähnliches. kommt es zum rechtsstreit, wird der anwalt für dich bei gericht prozeßkostenhilfe beantragen. das ist aber immer von deinem einkommen, unterhaltspflichten usw. abhängig. wenn du also meinst, dass du zu dem personenkreis mit wenig einkommen gehörst, dann suche das amtsgericht auf und stelle den antrag. fragen kostet ja nichts. viel erfolg wünscht jolik

  • Selbst bei geringem Einkommen wird nicht jedem PKH bewilligt. Die Sache muss Aussicht auf Erfolg haben. Der Autohändler hat aber 2 Jahre Garantie für Gebrauchtfahrzeuge zu gewähren. Wenn keine Reparatur möglich ist, hast du Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Alles schriftlich machen. Frist setzen bis wann Mangel behoben sein muss.