Unentgeldliche Ausbildung abbrechen?

  • Hallo liebes Forum!!!


    Ich bin neu hier, freue mich aber riesig soein Forum gefunden zu haben!


    Ich bin im mom. in einer ziemlich blöden Situation. Ich bin 28 Jahre und habe letzten Oktober eine studienorientierte Ausbildung zum Med.-Techn.- MTA an einer Uniklinik angefangen. Die Ausbildung wird nicht bezahlt sonder lediglich wie ein Studium durch Bafög gefördert.
    Ich muss sagen, dass meine Noten im mom. ziemlich schlecht aussehen und ich mit 100% Sicherheit am Ende des Semesters zurückgestuft werde (um 2 Semester, sprich 1 Jahr)! Besonders große Probleme machen mir trotz Nachhilfe Physik, Radio-Physik und auch alle anderen Mathematischen Fächer liegen mir leider nicht so. Deswegen sehe ich auch beim wiederholen keine Aussicht auf Erfolg.


    Da ich aber 28 bin und mir einfach wirklich die Zeit wegläuft möchte ich schnell die Reisleine ziehen und diese Ausbildung abbrechen um mich umzuorientieren und eine andere und vorallem richtige Ausbildung zu beginnen. Nur habe ich die Befürchtung, dass wenn ich abbrechen sollte, mir die ARGE bestimmt eine 3-Monatige Sperre verhängt. Ich wüsste zwar nicht direkt wieso (Das erreichen des Ausbildungszieles ist nicht in Sicht, Noten sind schlecht, Ausbildung ist unentgeldlicht) aber ich denke, da wird es doch bestimmt Probleme geben, oder?


    Oder habe ich doch direkt einen Anspruch auf ALG II


    Ich wohne in einer eingenen Wohnung mit meiner Freundin. Sie ist noch in einer Ausbildung als Einzelhandelskauffrau bei einem bekannten Diskounter und bekommt nur das Lehrlingsgehalt und ich mein Bafög. Wenn ich also eine Sperre bekommen sollte, könnten wir uns das Leben und den Unterhalt nicht mehr leisten.... :-(


    (Ich bitte darum meine Rechtschreibfehler zu entschuldigen, aber ich hab eben voll Gas gegeben beim Schreiben :-) )

  • Außerdem würde ein Fortsetzen des Studiums auch bedeuten, dass sich dein Schuldenberg vergrößert. Und du darüber hinaus dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, um selber Geld zu verdienen.


    Ich denke, in deinem Fall muss die ARGE dir ALG II gewähren, wenn du abbrichst, da es ansonsten in meinen Augen eine unzumutbare Härte darstellen würde, ein Studium weiterverfolgen zu müssen, das man aller Vorraussicht nach nicht schafft.


    Viel Erfolg und liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo,


    du hast mit KEINER Sperre zu rechnen! Sobald du die Ausbildung gekündigt hast stehen dir Leistungen im vollen Umfang zu, sofern du natürlich die regulären Anspruchsvorasusetzungen (kein Vermögen etc) erfüllst.

  • Hallo!


    Vielen lieben dank für die schnellen Antworten. Ich werde mich noch diese Woche mit den Berater der ARGE oder der Argentur für Arbeit in verbindung setzen.
    Ich denke auch, dass es für mich keinen Sinn macht es weiter zu verfolgen. Ich bin grade dabei Bewerbungen bezgl. eines Ausbildungsplatzes zum Bürokaufmann zu schreiben um diese auch noch innerhalb dieser Woche zu verschicken. Aber ich kann mich ja leider nicht darauf verlassen, dass es auch noch in diesem Jahr klappen sollte. Das mit den Schulden ist auch richtig.


    Ich hoffe, dass die ARGE mir keine Steine in den Weg legen wird, da ich schon von 2006 - 2008 ALG II bezogen habe. Der Antritt dieser Ausbildung / dieses Studiums war eigentlich nur deswegen um vom ALG II wegzukommen. Ich hatte schon 2004 mit einer Ausbildung begonnen, musste die aber vor dem Abschluss im 3 Lehrjahr vorzeitig beenden, da mein Ausbildungsbetrieb in dieser Zeit Konkurs angemeldet und 1 Jahr später eben geschlossen hat.
    Ich hoffe, der Bezug vor gut einem Jahr hat keinen Einfluss auf meine jetztigen Ansprüche