20 Jahre was bekomme ich...

  • Hi,
    Ich bin 20 Jahre und habe die letzten 2 monate von erspartem gelebt. Nun ist mir das geld komplett ausgegangen mit komplett mein ich komplett ich hab noch 76 cent. Ich brauche bis zum 1sten juni um die 350 Euro für miete etc. jetzt wollt ich ma wissen wie das beim amt ist würde ich was kriegen und bei wem und wieviel. Manche sagen mir das meine eltern mich wieder aufnehmen müssten aber zu denen hab ich keinen kontakt mehr seit ich mit 18 weg bin und ich möchte auch keinen kontakt zu ihnen. Normal war immer mein motto das ich nie was vom staat haben will aber gibt es da jetzt irgendwelche möglichkeinten das ich nicht in so ein ätzendes obdachlosenheim muss(ich wüste auch nicht wohin dann mit meinen sachen) das ich da vom staat mal kurtz ein bischen aufgefangen werde ?
    Ich wäre sehr dankbar über ein paar informative antworten.
    Gruß

  • Was hast du denn vor diesen zwei Monaten gemacht?Ich nehme mal an das du eine eigene Wohnung hast und somit kannst du ALG2 beantragen.Dies hättest du auch schon während dieser zwei Monate gekonnt.ALG2 gibt es immer erst ab dem Tag der Antragstellung.Du solltest also schnellstens zur ARGE gehen und dort einen Antrag stellen dann bekommst du auch die Miete bezahlt.

  • vor den 2 monaten habe ich gearbeitet. Die wohnung teile ich mir mit neum freund wg sozusagen. In den 2 monaten habe ich nix beantragt weil ich dachte ich finde nen job. Und wo findet man die ARGE beim amt oder bagis ? oder ne externe einrichtung. Werden die mir nicht erzählen weil ich noch unter 25 bin das ich zu meinen eltern gehen soll? und bekommen ich alg2 nicht erst wenn ich 1 jahr durchgehend gearbeitet habe ?


    ein paar thread unter dem hier steht ja ein beitrag zu 2 leuten die ne wohnung haben wollen aber unter 25 sind. darauf die antwort :

    Zitat

    Hallo,


    da ihr noch nicht 25 Jahre alt seid, würde die ARGE euch keine Wohnung finanzieren.


    LG, Jalale.


    Bei mir ist es so das ich ja schon 2 jahre ne eigene wohung habe..
    Dank im voraus ;)

  • Hallo Karotte,


    genau das ist der Punkt, du lebst schon einige Zeit nicht mehr bei deinen Eltern. Stelle einen Antrag (Formulare kannst du runterladen) und gib das am besten persönlich ab. Die ARGE findest du im Internet (Bagis könnte sein, hab ich schon mal gehört).
    Es kann sein, das der Sachbearbeiter gleich sagt, dass dein Antrag keinen Sinn macht wegen U25, stelle den Antrag trotzdem! Du könntest dich vielleicht ans Jugendamt wenden, die klären eventuell, dass ein Zusammenleben mit den Eltern nicht geht.
    Wenn du auf der ARGE bist um den Antrag abzugeben, frage nach einem Vorschuss. Sage, dass du mittellos bist und Obdachlosigkeit droht. Wenn der SB tatenlos ist, verlange den Teamleiter. Gehe nicht ohne Geld! Die können eine Barauszahlung sofort anordnen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

  • Ok vielen dank.
    Ich hoffe mal das klappt. Bei uns in bremen heißt das meines wissens auch bagis. Erstmal vielen dank da gibts ja hoffnung. Aber mit dem jugendamt weiß ich nicht ob das so klappt da bei uns keine häusliche gewalt oder dier gleichen stadtgefunden hat wir verstehen uns einfach nur überhaupt nicht. Oder sind die da beim jugenamt verständissvoller ?

  • Ok vielen dank hab den antrag gefunden und gehe am donnerstag hin bin gespannt. Gibt es vllt irgend eine feste quelle die bezeugt das ich richtig liege wenn ich wenn ich dort bin und sage das ich mich im internet schon erkundigt habe ?

  • Im SGB II findest du unter § 7 folgendes:


    3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    1.die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
    2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, [...]


    Du lebst nicht im Haushalt deiner Eltern, deswegen bildest du mit ihnen keine BG.
    Genau das solltest du auf der ARGE zitieren, wenn sie dich an deine Eltern verweisen wollen.


    LG, Jalale.

  • Vermutlich würde es im Fall einer abgeschlossenen Ausbildung keine Diskussion seitens der ARGE geben, es würde die Angelegenheit also erleichtern. Aber es gibt keine gesetzliche Grundlage, aus der hervor geht, dass eine Ausbildung erforderlich ist um seinen Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten. Und das hast du einige Zeit getan. Nun bist du hilfebedürftig und kannst auch ALG II in Anspruch nehmen. Lasse dich nicht verunsichern auf der ARGE.

  • Solltest du eine Schul- oder Berufsausbildung abgebrochen haben, sind deine Eltern auch nicht mehr gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Was wiederum bedeutet, dass sie dich dann auch nicht mehr in ihren Haushalt aufnehmen müßten.

  • Solltest du eine Schul- oder Berufsausbildung abgebrochen haben, sind deine Eltern auch nicht mehr gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Was wiederum bedeutet, dass sie dich dann auch nicht mehr in ihren Haushalt aufnehmen müßten.


    Abegebrochen hab ich nix ich hab halt meinen abschulss mit 17 gemacht und bin mit 18 raus. Und habe bis jetzt halt noch keine ausbildung angefangen. Ich hoffe mal ich erwische einen netten sachbearbeiter dem ich das was ich auch jetzt von euch gehört habe ruhig erzählen kann und den ernst der lage schidern kann.

  • Du solltest dich dringend Ausbildungsplatz suchend melden. Dann hättest du Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld + Abzweigungsantrag stellst du bei deiner Familienkasse der Agentur für Arbeit. Das zählt dann als eigenes Einkommen und du hättest dann einen Freibetrag für eine Hausrat- / Haftpflichtversicherung. Bewerbungen für die Ausbildung mußt du allerdings nachweisen. Vergiss nicht vorher einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten zu stellen. Ausbildung solltest du unbedingt machen. Wenn du Probleme in der Schul hattest, besprich das mit der Berufsberatung. Eventuell kannst du über die Reha-Abteilung speziell gefördert werden. Für eine Lernbehinderung braucht sich niemand zu schämen.