Zum neuen Urteil der Anrechnung von Hausratversicherung

  • Hallo !
    als ich das Urtel gelesen habe, habe ich natürlich gleich eine Brief an die ARGE geschickt und meine Hausratversicherung dazu gelegt mit Verweisung auf das neue Urteil.
    Jetzt kam ein brief zurück, mit einer Ablehnung, weil, so die Begründung:
    "Vom Einkommen können nur gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen abgesetzt werden. Dazu gehört nicht die Hausratversicherung. Diese Versicherung ist in der Pauschale von 100,-€ berücksichtigt"


    Kann ich jetzt nochwas dagegen machen ? Ich wüßte nicht an welcher Stelle in meinem Bescheid schon Versicherungen berücksichtigt wurden.


    LG Manu

  • Hört sich so an als würde die ARGE ein von Dir erarbeitetes Einkommen - welches Du angegeben haben müsstes - verrechnen.Hierdrin könnte der Freibetrag enthalten sein!


    Aber warum lässt Du Dir diese Berechnungsermittlung nicht einfach mal uf der ARGE von Denem Sachbearbeiter erleäutern? Dazu sind die auch da!!!


    Gruss

  • Hört sich so an als würde die ARGE ein von Dir erarbeitetes Einkommen - welches Du angegeben haben müsstes - verrechnen.Hierdrin könnte der Freibetrag enthalten sein!


    Aber warum lässt Du Dir diese Berechnungsermittlung nicht einfach mal uf der ARGE von Denem Sachbearbeiter erleäutern? Dazu sind die auch da!!!


    Gruss


    das wäre natürlich ein vorschlag, hatte aber gehofft es weiß jemand hier näheres :-)
    ich beziehe seit april arbeitslosengeld und zur aufstockung harz4. mein partner hat einen 400,-€ job.
    vorher haben wir auch schon als bedarfsgemeinschaft harz4 zum aufstocken bekommen.
    ich kann aus dem aktuellen bescheid nichts entnehmen, wo irgendwelche versicherungen berechnet wären.