Umzug

  • Hallo an Alle,
    vielleicht kann jemand beraten,zwecks Umzug in den alten Bundesländern.Ich bin alleinstehen,Alg2 bezieherin und möchte in kürze zu meinen Freund ziehen,er ist Arbeitnehmer.Meine Frage:was muß ich alles beantragen?ich danke schon mal im vorraus für Ratschläge.


    Gruß Sonne63

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Sonne63 () aus folgendem Grund: Umzug in den alten Bundesländern

  • Hallo,


    zuerst musst du dir eine Umzugsgenehmigung bei deiner jetzigen ARGE holen, mit der Begründung, dass du zu deinem Freund ziehen möchtest.
    Ziehst du in seine Wohnung oder bezieht ihr dann eine neue? Wenn du zu ihm ziehst, lass dich in den Mietvertrag mit eintragen oder setzt einen Untermietvertrag auf. Dann musst du dich noch ummelden und kannst anschließend bei der neuen zuständigen ARGE ALG II beantragen. Wenn ihr beide in eine neue Wohung ziehen werdet, solltest du dir von der neuen ARGE die Wohung genehmigen lassen bevor ihr den Mietvertrag unterschreibt. Wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf, erfährst du bei der ARGE.
    Wenn du nichts anderes angibst, werden dein Freund und du fortan eine BG bilden, d.h. sein Einkommen wird bei dir abzüglich eines Freibetrags angerechnet. Du kannst allerdings angeben, dass ihr das Zusammenleben erst probieren möchtet, dann werdet ihr erst nach einem Jahr als BG gewertet.


    LG, Jalale.