Bafög und Hartz 4

  • Hallo,


    ich fange im september eine schulische ausbildung an . habe bafög beantragt.
    unser bedarfsgemeinschaft besteht aus mit (20 Jahre), mein fraund (27 jahre) und unserer tochter (14Monate)


    Mein freund hat kein einkommen.


    für meine tochter würden ja im Bafög 113 euro für kinderbetreuung eingerechnet werden.


    Jetzt meine fragen:


    Darf das BAfög auf die ganze BG angerechnet werden als einkommen oder nur auf mich?


    Hab ich einen freibetrag oder wird es komplett angerechnet?


    Ich haben ja dann die ausgaben für den kita platz, dann würden wir ja minus machen, wenn es angerechnet wird?


    und monatskarte und schulbedarf brauch ich ja auch noch.


    Fahrtkosten bekommt man soweit ich weiß nur 6 monate von der Arge.


    Müsste ich für meine Tochter auch wohngeld beantragen, oder würde der mietanteil über die arge laufen?


    wollte mich schon mal vorher erkundigen da ich in letzter zeit schon viel mit denen duch hab mit der arge.


    vielen dank schon mal, bitte um hilfreiche antworten

  • Das Bafög wird bis auf einen Freibetrag auf die Leistungen angerechnet.Die Monatskarte kannst du bei der ARGE beantragen und auch was du eventuell an Arbeitsmaterial brauchst allerdings zahlen sie keine Bücher.Ob der Mietanteil für deine Tochter über die ARGE bezahlt wird sollte auf dem Leistungsbescheid stehen denn wenn sie rausfällt durch Unterhalt und Kindergeld dann müßtest du Wohngeld beantragen.Die Kosten Für den Kindergarten kannst du beim Jugendamt beantragen so das du dann nur noch das Essengeld selbst zahlen müßtest.