Wohngeld statt Hartz 4

  • Hallo ihr,


    ich habe auf verlangen meines Sachbearbeiters Wohngeld beantragt, und dabei habe ich jetzt einen Anspruch auf Wohngeld von 324 Euro. Da ich vorher 320 Euro Hartz 4 bekommen hab bin ich nun raus. Ist ja alles ganz schön, aber jetzt muß ich mich selbst krankenversichern, arbeite aber nur auf 400 Euro und selbst da komme ich fast nie hin. So habe ich weniger wie vorher, das kann doch so nicht richtig sein. Wer weiß wie die rechtslage ist?????

  • hallo mela, also so wie du deine finanzielle lage schilderst, kann ich mir das auch nicht vorstellen. aber, sag mal, hast du denn noch andere einnahmen, wie z. b. kindergeld oder unterhalt? was hat denn der sachbearbeiter beim wohngeldamt gesagt? sie müssen doch genau überprüfen, ob du mit deinen belastungen - also auch kranken- u. pflegeversicherung - über den hartz IV satz kommst. sonst gibt es doch gar kein wohngeld. hast du gesagt, dass du auch die versicherungen bezahlen musst, also nicht pflichtversichert bist?
    lg von jolik

  • Hallo!


    Falls du aufgrund von Wohngeld aus dem ALG2-Bezug fallen solltest, musst du dich krankenversichern.


    Wenn du jedoch durch den Beitrag zur Krankenversicherung wieder bedürftig wirst, so muss die ARGE dies bezahlen.


    Lass dir von deiner KK also ein Schriftstück geben, was die Krankenversicherung kostet und nimm den Wohngeldbescheid mit. Dann kann der SB selbst nachrechnen, dass du dadurch wieder bedürftig wirst.

  • Hallo,


    also ich bekomme Kindergeld für drei Kinder und Unterhalt, zusätzlich zu meinem geringen Verdienst. Mein SB weiß doch das ich mich Krankenversichern muß, aber er meint das ich jetzt selbst für uns sorgen kann. Und dazu gehört auch die Krankenversicherung. Muß er die Beiträge zur Krankenversicherung mit berücksichtigen.


    Und der vom Wohngeldamt kennt leider die Rechtslage nicht. Meint ihr ich sollte mal zu Anwalt?

  • der beim wohngeldamt kennt die rechtslage nicht?
    boa was sitzt denn da für einer


    also was maarc sagt ist genau richtig, am besten zur arge gehen, dem sb nochmal (ja es nervt) das alle erklären und dir deinen bedarf ausrechnen lassen, wenn jetzt abzüglich deiner unterhaltseinkünfte und kindergeld du eigentlich keinen anspruch auf alg2 sondern eher nach wohngeld hast, das aber behindert wird durch den Krankenkassenbeitrag muss die arge den KK-Beitrag leisten
    dafür ist eigentlich kein anwalt notwendig