müssen die Eltern für alles aufkommen?

  • Hallo Ihr Lieben,


    brauch mal eure Hilfe. Ich bin 24 Jahre, hab nach meinem Realschulabschluß ein Jahr höhere Handelsschule absolviert. Dann eine Lehre als Reno angefangen, aber wegen Mobbings nach 2Jahren geschmissen. Ein halbes Jahr rumgetrödelt und dann eine schulische Ausbildung als LTA erfolgreich beendet. Hab dann eine Arbeitsstelle bekommen und bin nach Hamburg gezogen. Nach 1 Monat (!) hat der Betrieb alle neu eingestellten Mitarbeiter (10) wieder entlassen. Ich war also arbeitslos und ohne Geld. War so verzweifelt, dass ich wieder zu meinen Eltern gezogen bin. Die waren natürlich nicht sehr begeistert. Hatten sie doch erst meinen Unterhalt für 2 Jahre schulische Ausbildung und dann meinen kompletten Umzug nach Hamburg nebst Kaution für die Wohnung bezahlt. Jetzt bin ich also wieder arbeitslos mit wenig Aussicht auf einen Job. Habe schon an die 50 Bewerbungen geschrieben, aber in der heutigen Zeit???? Jetzt musste ich mich auch noch freiwillig versichern, denn aus der Familienversicherung bin ich raus. Bekomme kein HarztIV, weil meine Eltern zu viel Einkommen haben. (Man gerade so) Nun müssen sie wieder für mich eintreten, Krankenkasse und ein bisschen Taschengeld. Meinen Eltern fällt es nicht leicht, aber was sollen sie machen. Würde ihnen so gerne dieses ganze Theater mit mir ersparen, aber ich finde einfach keine Arbeit. Sind sie denn wirklich verpflichtet für mich die Krankenkasse zu bezahlen? Oder gibt es Lösungen von denen ich nicht weiß? Es dauert ja noch ein ganzen Jahr, ehe ich 25 werden, dann sind meine Eltern doch aus dem Schneider, oder?
    So, jetzt habe ich euch aber voll gesülzt, vielleicht hat ja jemand eine Idee....

  • es gibt die möglichkeit bei der arge antrag auf vorübergende Krankenversicherung zu stellen, kenne aber die voraussetzungen nicht, vermutlich wird das als darlehen laufen,
    ab dem monat wo du 25 jahre alt wirst bildest du eine eigene "bedarfsgemeinschaft" und der trödel in der hinsicht hat dann ein ende, da du einen eigenen anspruch nach §7 SGB II erwirbst,
    evtl. sollte ein Besuch beim Wohngeldamt (meist im Sozialamt angesiedelt) angeraten sein,
    bei Arbeitsamt selber könnten noch Möglichkeiten bestehen, wenn du dich dort als Arbeitssuchend meldest und du ja noch Ü 25 bist könntest du dort in bestimmte Programme eingegliedert werden