bedarfgemeinschaft

  • Hallo ich habe mal eine frage also ich und mein freund haben ein Kind zusammen und ich habe eine eigene wohnung mit meinem kind der vater wohnt zuhause bei den eltern und ist 21 in der ausbildung ich bekomme elternkeld hartz4 kindergeld und unterhalt jetzt ziehe ich aber in 2 wochen um und er meinete er wolle doch mit mir zusammen ziehen jetzt meine frage wieviel bekämmen wir dann und was fällt alles weg

  • Wenn ihr zusammen zieht, stehen euch neben einer angemessenen Wohnung zu:


    2 x 316 Euro Regelleistung für euch beide
    1 x 211 Euro Regelleistung für das Kind


    Weg fällt z. B. der Zuschlag für Alleinerziehende, außerdem bekommst du statt der 351 Euro RL nur noch 316 Euro.


    Auf euren Bedarf wird zum Einen das Kindergeld angerechnet, dann selbstverständlich auch der Unterhalt. Das Einkommen deines Freundes wird bis auf die Freibeträge ebenfalls angerechnet.


    Liebe Grüße,
    Jana