"Sozialhilfe" anstelle von Unterhalt...

  • Hallo liebe Community!


    Vorweg: Ich werde an diese Stelle ein bisschen ausholen um die Gesamtsituation besser darzustellen. Erhoffen tue ich mir an diese Stelle von euch trotzdem ein wenig Hilfe bzw. den Rat von Leuten die sich mit dem Thema besser auskennen als ich.


    Meine Frage bezieht sich auf meine Freundin, mit der ich nun fast 6 Monate zusammen bin.
    Sie ist 20 Jahre alt und wohnt schon in ihren eigenen vier Wänden.
    Allerdings unfreiwillig. Die arme ist nicht nur damit gestraft ihren leiblichen Vater nicht zu kenne (der gute Mann wünscht keinen Kontakt und blockt diesen auch wehement ab), nein sie hat mit ihrem "Elternhaus" auch wahrhaftig Pech gehabt.


    Ihre Mutter hat sie damals ausserhalb einer Beziehung empfangen (One Night Stand) und daraufhin ihren jetzigen Ehemann kennengelernt. Dieser nahm die Tochter an Kindes Stelle an.


    Eine "normale" Kindheit durfte meine Freundin nie erleben. Sie wurde von ihrem Stiefvater geschlagen (gewürgt). Auch Freunde durfte sie Zuhause nicht empfangen, so etwas gab es nicht.
    Nun wurde sie älter und besucht das Gymnasium. Mit 18 haben ihre Eltern sie das erste mal aus dem Haus geworfen, die Begründung war, dass sie an einem Abend zu spät nach Hause gekommen ist.
    Daraufhin hat sie 3 Monate lang bei ihrem Onkel gelebt und wurde durch die Initiative des Jugendamtes wied
    er nach Hause befördert. Die Eltern wurden quasi umgestimmt ihre Tochter wieder bei sich einziehen zu lassen.


    Mit 19 ging es dann wieder los. Sie kam Nachts zu spät nach Hause. Da sie keinen Haustürschlüssel bekommen hatte konnte sie nicht rein und schlief aus Angst irgendwo draußen. Am nächsten Morgen schlich sie sich dann ins Haus und ging ins Bett. Ihre Eltern bekamen das mit und haben sie wieder hinausgeworfen. Gewohnt hatte sie daraufhin 4 Monate lang bei Oma und Onkel und musste jeden Morgen einen Schulweg von fast 2 Stunden mit Bus und Bahn in Kauf nehmen (und das in der 13. Klasse).


    Nach langem Hin und Her hat die Arge ihr daraufhin eine Wohnung ermöglicht. Sie bezieht ihr gesamtes Geld von der Arge.


    Nun komme ich auch endlich zu meiner Frage: Wie sieht der Anspruch meiner Freundin aus?
    Sie hat wirklich wenig zum Leben, da ihre Mutter ihr nichts zahlen will. Der Stiefvater verdient sehr sehr gut (ca. 5000€ im Monat!). Diese Leute könnten es sich wirklich leisten (dicke Autos, großen Haus, Wohnmobil etc.).
    Müssen die beiden wirklich nichts zahlen, da er nicht der leibliche Vater ist? Obwohl er sie großgezogen hat? Sie hat sogar seinen Namen angenommen! Mich stört das wirklich ungemein. Die lassen ihre Tochter da verkommen. Die hat nichts - nicht mal nen gescheiten Staubsauger. Und die Eltern fahren Autos für 50.000€ und gehen 1 mal die Woche für 300 € p.P. Essen.

    Der leibliche Vater zahlt ebenfalls keinen Unterhalt. Von ihm ist nicht mal eine Adresse bekannt. Könnte man aber sicher rausbekommen. Nun war die Mutter meiner Freundin früher schon mit ihm vor Gericht. Er wurde von der Unterhaltspflicht freigesprochen. Obwohl er auch recht gut leben soll.


    Ich wäre euch über eure Meinungen und Ratschläge echt sehr dankbar.
    Und danke an alle die bis jetzt durchgehalten haben ;)


    Liebe Grüße

  • Also von dem Stiefvater hat deine Freundin rechtlich nichts zu erwarten, sondern eigentlich nur von ihren leiblichen Eltern. Allerdings sind die dann auch zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Väter, die den vollen Unterhalt trotz Erwerbstätigkeit nicht zahlen können, haben eine erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht. Also könnte ich mir vorstellen, dass auch die Mutter deiner Freundin eine solche hat und sich nicht darauf ausruhen kann, dass ihr Mann genug Einkommen hat und sie daher nichts tun muß und also auch nicht zahlen muss. Ich würde es definitiv auf eine Klage ankommen lassen; deine Freundin erhält sicher Prozesskostenhilfe; die Mutter wird meiner Meinung nach auf irgendeine Art aufkommen müssen und den Aufenthaltsort des Vaters bekommt man, sofern er noch in Deutschland wohnt, zum Beispiel im Wege der Amtshilfe heraus. Hierzu wendet sich das Jugendamt beispielsweise an die Dt. Rentenversicherung, an Krankenkassen und dergleichen. Deine Freundin braucht aber Geduld, Unterstützung und Mut; aber den scheinst du ihr ja zu geben.


    Gruß. LiRaFe


    Nachtrag: Was ist eigentlich mit dem staatlichen Kindergeld, erhält sie wenigstens das? Wenn nicht, sollte sie sich deshalb mit der Familienkasse in Verbindung setzen.

  • Danke erstmal für die schnelle Antwort LiRaFe.


    Mittlerweile erhält sie ihr Kindergeld. Die Mutter hat allerdings über ca. 4 Monate das Geld einbehalten (nach dem Rauswurf). Diese Summer wird man doch sicherlich geltend machen können, oder?


    Desweiteren habe ich noch eine Frage zur von dir erwähnten erhöhten Erwerbsobliegenheitspflicht. Was genau habe ich darunter zu verstehen? Die Mutter war selbstständig. Hat den Laden aber mittlerweile aufgegeben. Das ganze überschneidet sich mit dem Auszug meiner Freundin, sodass ich vermute, dass sie den "Job" aufgegeben hat weil es sich schlichtweg für sie nicht mehr gelohnt hätte nach Abzug des dann anfallenden Unterhalts (du verstehst worauf ich hinaus will?)
    Sollte man auf dieses Thema bei einem Anwalt genauer eingehen?


    Zum Thema Anwalt: Gibt es Fachanwälte die man aufsuchen sollte? Fallen für meine Freundin Kosten an bzw. trägt diese der Staat da sie ja "Sozialhilfe" empfängt?


    Vielen Dank und Liebe Grüße!

  • Deine Freundin kann auf jeden Fall zunächst einmal einen "Beratungsschein" beantragen bei dem für sie zuständigen Amtsgericht. Der Schein ermöglicht ihr eine anwaltliche Beratung, für die sie selbst dann nur 10 Euro aufbringen muss.
    Natürlich sollte sie einen Anwalt bzw. eine Anwältin finden, die sich auf Familienrechtssachen spezialisiert hat.


    Die erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht: Eltern sind dazu verpflichtet, Unterhalt für ihre Kinder zu leisten. Sie können sich dem nicht entziehen, indem sie einfach mal nichs tun oder sagen, dass sie nichts "finden" und so weiter. Der Richter wird sie dazu "verdonnern", permanent nachzuweisen, was sie dafür tun, um ihen Verpflichtungen nachzukommen, denn schließlich steht am Ende ja wieder der Steuerzahler, der für die Sprößlinge solcher "Eltern" aufkommen muss. Das meine ich jetzt nicht negativ, aber als Beispiel: Vater von insgesamt vier Kindern hat nicht genug Einkommen, um einigermaßen Untehalt zu zahlen. Er hat erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht, das heißt, er muß möglichst Mehrarbeit leisten und so weiter, um der Unterhalltsverpflichtung einigermaßen nachkommen zu können. (Hatten wir hier). Also wird wohl die Mutter deiner Freundin kaum mit ihrem "Nichtstun" vor Gericht Bestand haben.


    Das Kindergeld für die zurückliegenden Monate steht deiner Freundin zu. Es ist zwar so, dass derjenige Elternteil, der den höheren Barunterhalt zahlt, das Kindergeld für sich beanspruchen und mit dem Unterhalt, den er zahlt, verrechnen kann, aber wenn die Mama nun mal gar nicht für deine Freundin/ihr Kind aufkommt, steht es ihr nicht zu.