In Elternhaus einziehen

  • Hallo,


    mein Mann und ich überlegen grade ob wir in mein Elternhaus zur Miete einziehen könnten. Von der qm² Zahl weiß ich dass es zu groß wäre, als uns zu steht. Wobei uns hier selbst eine Wohnung abgelehnt wurde, die groß genug war aber 19€ zu teuer war, auch als wir sagten dass wir die 19€ selber zahlen. Abgesehen davon wurde gesagt, dass wir in unser jetzigen Wohnung genug Platz hätten.


    Zu uns:


    Wir wohnen in einer 64qm² großen 3 Zimmer-Wohnung. Wir haben 2 Söhne 2,5 und 5 Jahre alt, wovon der größere behindert ist und einen Schwerbehindertenausweiß mit den Merkmalen B,G,H hat und 80%. Soweit wir vom Gesundheitsamt wissen (die sind hier für Kids wie ihn zuständig) würden sie uns bescheinigen, dass er definitiv ein eigenes Zimmer braucht.
    Mein Mann ist ü. 26 (bald 27) Jahre, Student (bis hoffentlich nur noch April nächsten Jahres) bekommt kein Bafög und keinen Unterhalt (wegen 2. Studiums), auch bekommt er kein Kindergeld mehr. Er wird zwar aufgeschrieben im Bescheid, aber wird weder angerechnet, noch bekommen wir irgendwas für ihn (halt wegen Studium).
    Ich bin Hausfrau und bekomme Hartz4, für mich und die Kids.


    Kann uns irgendwer hier weiterhelfen und sagen ob wir in das Haus ziehen könnten?

  • Hallo,


    die Wohnungsgröße spielt nicht die Rolle, sondern die Miete und die Nebenkosten. Trotzdem muss der Umzug von der ARGE genehmigt werden, da es ansonsten keine Kostenübernahme für den Umzug und der Kaution gibt. Außerden werden dann höchstens die Kosten, die vorher gezahlt wurden, erstattet.
    Ihr müsst mit den Eltern vereinbaren, dass ihr nicht füreinander einsteht und keine gegenseitigen Kontovollmachten habt, denn die ARGE wird vermutlich versuchen euch mit den Eltern in eine BG zu stecken. Lass dir das Attest für dein Kind ausstellen und lege es der ARGE vor und gib das als Grund für den Umzug an. Sollte der abgelehnt werden, kannst du Widerspruch einlegen. Du solltest auch deinen SB auf seine Fürsorgepflicht, euch und vorallen dem behinderten Kind, hinweisen. Sollte er sich stur stellen, eventuell den Teamleiter verlangen.


    Viel Erfolg und keep on rocking.


    Gruß klaus

  • Hallo Klaus,


    in wieweit sollen sie denn Versuchen uns mit meinen Eltern in eine Bedarfsgemeinschaft zu stecken? Meine Eltern sind getrennt, meine Mutter neu verheiratet und mein Vater würde für uns ausziehen und in eine eigene Wohnung ziehen. Wir würden also allein in den Haus wohnen. Kontovollmachten bestehen sowieso nicht (so senil sind meine Eltern noch nicht, das sie mir ihre Rente überlassen;-))


    Lg

  • Sorry,


    wie gesagt, wir wohnen da allein und die Frage bezieht sich darauf, ob es funktioniert dass wir in dieses Haus ziehen obwohl es von der qm² zu viel wäre und wir halt an meinen Vater Miete zahlen


    oder ob die Arge uns da Probleme machen könnte

  • Also wenn ihr euch darauf einlassen wollt, solltet ihr möglichst erst in dem Haus wohnen und erst einige Zeit später darüber nachdenken, dass das Haus dir überschrieben wird. Denn Eigentum, in dem man wohnt, ist geschützt, wenn man es selbst nutzt und es nicht mehr als 128 qm Wohnfläche hat. Eigentum, in dem man nicht wohnt, ist demzufolge nicht geschützt und muß verwertet werden, also muss man den Erlös sozusagen erst "aufessen", bevor man Hilfe/Zuschüsse aus öffentlichen Geldern der Steuerzahler, also von uns allen, erhält.

  • Srich wir ziehen ab 1.9. ein und lassen es dann z.B. am 1.1.2010 an uns überschreiben und dann würde es keine Probleme geben?


    Die qm² Zahl weiß ich nicht genau, ist aber glaub ich kleiner als 130qm².


    Aber die Arge würde keinerlei Probleme machen, wenn wir da erst zu miete wohnen? Von wegen weil es Verwandtschaft ist und ja in Familieneigentum sich mehr oder minder befindet, da es ja meinen Eltern gehört

  • Versichern kann ich dir natürlich nichts und an deiner Stelle würde ich mich in euer aller Interesse sowieso dreifach absichern, aber Fakt ist:


    - deine Eltern sind dir gegenüber nicht mehr unterhaltsverpflichtet
    - Eigentum wird in der von mir vorhin angegebenen Form berücksichtigt bzw. eben auch nicht
    - das Amt "spart" doch die Kosten der Unterkunft ein? Oder ist das Haus belastet, was ich aber eher nicht denke, wenn es um eine Schenkung geht?!


    Man kann dich ja nicht dazu verdonnern, das Haus zu Geld zu machen.

  • Das Haus ist komplett abgezahlt, sprich wir müssten nur die Nebenkosten bezahlen, mein Vater bezahlt jetzt ca. 260€ für sich und meinen Bruder, wir müssten dann etwas mehr bezahlen, weil wir ja 4 Personen sind.


    Momentan bezahlen wir für die Mietwohnung samt Nebenkosten und Heizug 420€ im Monat.


    Ich würd aber dann noch Geld für Lebensmittel etc. bekommen oder nicht? Oder bekomme ich dann komplett nichts mehr vom Amt, wenn wir da einziehen, egal ob erst zur Miete und dann wenn das Haus überschrieben wird?!


    Das Haus ist nicht mehr viel wert, meinen Vater wurde das schon gesagt, weil er sich natürlich auch informieren muss, was er macht, wenn wir das Haus nicht nehmen können.

  • Ihr könnt das Haus nicht einfach überschreiben, da alles was während des ALG II Bezugs dazukommt kein Vermögen sondern Einkommen darstellt. Egal ob ihr nun drin wohnt oder nicht.
    Es wäre eventuell eine Überlasung mit lebenslangen Nießbrauchrecht für den Vater denkbar.
    Würde mir aber da kompetente Hilfe holen.


    Gruß Klaus

  • Ihr könnt das Haus nicht einfach überschreiben, da alles was während des ALG II Bezugs dazukommt kein Vermögen sondern Einkommen darstellt. Egal ob ihr nun drin wohnt oder nicht.
    Es wäre eventuell eine Überlasung mit lebenslangen Nießbrauchrecht für den Vater denkbar.
    Würde mir aber da kompetente Hilfe holen.


    Gruß Klaus



    also bleibt wirklich nur wohnen zur Miete

  • So,


    ich kann hier zu auch etwas schreiben, mein Mann hatte mit den Leuten gesprochen und wir hätten in mein Elternhaus einziehen können. Leider haben meine Eltern sich lieber gedacht, sie setzten alle Kosten so hoch an, dass es doch nicht klappt und nu suchen wir weiter eine Wohnung