Bin deprimiert

  • Hallo liebe Forum Mitglieder.


    Ich bin seit heute etwas deprimiert. Es geht darum. Ich möchte mit meinem Freund zusammenziehen.
    Befinde mich zur zeit in einer Umschulung, bezeihe ALG2. Mein Freund arbeitet, erhält also Lohn. Ich wohne noch bei meinen Grosseltern erhalte also den Mietanteil. Nun haben wir uns entschlossen zusammenzuziehen. Den Antrag auf Umzugswunsch, das Mietangebot, alles habe ich eingereicht. Wobei vorher schon klar war, das 64 qm zu gross und Grundmiete + Betriebskosten um 11 Euro zu teuer sind. Umzugskosten, Kaution und Renovierungskosten will ich gar nicht haben. Habe heute nachdem ich 2 Wochen auf Antwort gewartet habe mal angerufen und gefragt, wie es aussieht mit dem Antrag. Wurde abgelehnt, wollen alle Einkünfte von meinen Freund wissen. Meine Frage : Klappt es trotzdem mit der Wohnung, wenn man die 11 Euro die zuviel sind selbst übernimmt und wie lange wird sich das wohl noch alles hinziehen...? Mir gehts ja nur um den Mietanteil, der steht mir doch zu, oder?

  • Hallo,


    mein Freund und ich sind auch in eine Wohnung gezogen, die 64 qm hat und 21 Euro zu teuer ist. Natürlich kannst du ohne Umzugsgenehmigung umziehen, allerdings solltest du dann vorher abklären, wieviel die ARGE für die Miete und NK zahlen wird. Sie sind nur verpflichtet, die bisherigen KdU weiterzuzahlen, wenn sie den Umzug ablehnen. Wir hatten Glück, da unser SB die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers für mich erkannt und uns die maximal mögliche Miete zugesichert hat.


    Zu dem Einkommen deines Freundes: Ihr könnt ein Jahr lang "auf Probe" zusammenleben, ohne dass die ARGE die Einkünfte oder das Vermögen deines Freundes mit anrechnen darf. Dafür müsst ihr der ARGE gegenüber erklären, dass ihr das Zusammenleben erst probieren wollt und noch nicht füreinander einsteht. Es wird nicht einfach sein, das durchzusetzen, aber das Gesetz ist auf eurer Seite;) Also notfalls Widerspruch gegen die Einstufung als BG einlegen. Falls sie euch drohen, den Antrag nicht zu bearbeiten, wenn dein Freund seine Einkünfte nicht offen legt, dann sucht euch am besten direkt einen Anwalt, denn die ARGE ist dazu verpflichtet, deinen Antrag zu bearbeiten. Reicht auf keinen Fall die Unterlagen deines Freundes ein, wenn ihr noch nicht als BG zählen wollt!


    Viel Erfolg und liebe Grüße,
    Jana

  • Danke schön für die Antwort, baut mich etwas auf. :)
    Oh mann, das ist alles ein Hickhack. :( Also, erstmal warten, bis ich den Ablehnungsbescheid schriftlich habe, dann wieder zum IAG, Auskunft einholen, wieviel Mietanteil mir zusteht, dann erneut warten... was sich daraus ergibt. Vorher darf man ja nichts unterschreiben (-Mietvertrag) Alles kompliziert. bin froh, wenn ich in einem Jahr nicht mehr von der ARGE gefördert werde, sondern Ausbildungsgeld erhalte und für mich selbst sorgen kann. Man fühlt sich teilweise richtig beschissen, kommt einem so vor als müsste man für alles betteln. :(