Anspruch auf ALG I weg wg. Befreiung von Sozialabgaben

  • Hallo,


    wer von Euch kennt sich damit aus:


    Wenn jemand selbstständig war und aufgrund der Selbstständigkeit 2 Jahre lang von den Abgaben der Sozialversicherungsbeiträge befreit war, erhält dieser kein ALG I mehr?


    Wenn derjenige aber vorher schon 15 Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet hat und bereits einige Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, ist es dann gerechtfertigt, sofort in Hartz 4 zu fallen, nur weil einmal 2 Jahre eine Befreiung war?


    Ein Bekannter erzählte, er hätte davon gehört, dass es in solchen Fällen auch schon Ausnahmen gab, wo das Amt ALG I bezahlt hat und man nicht gleich in Hartz 4 fällt.


    Wäre super wenn jemand eine Antwort darauf hat.


    VG

  • Soviel ich weis gelten die letzten 30 oder 36 Monate vor dem Eintreten der Arbeitssuchend Situation!


    Da würde ich auf jeden Fall nochmal nachfragen - es zeigt aber auch wieder einmal was wir unserem Altkanzler Kohl so alles zu verdanken haben - der hat doch die Selbstständigkeit gepredigt wie das Amen in der Kirche- scheiss CDU !!!!



    Hoffentlich weiste bei der nächsten Wahl daraus die Konsequenzen zu ziehen und nicht wie soviele Pappnasen immer unter dem Aspekt der Gesamtbetrachtung dann doch den Fehler zu machen immer wieder den gleichen Drecksäcken die Möglichkeiten zu eröffnen mit Ihren Praktiken weiter zu machen denn der ganze Angela Club ist keinen Deut besser und ebenso die Roten, die imemr ein bischen gerechter sein wollen!