Beiträge von Kenzo

    Dann trifft es vielleicht auf dich nicht zu mit deiner Arbeitseinstellung, aber ich habe dies schon selbst erlebt bei der Anmeldung.


    Da wurden Leute gefragt, leben Sie zusammen? Ja? Dann sind sie eine Bedarfsgemeinschaft. Dann brauchen sie noch keinen Antrag stellen, ihr Partner/-in ist ja in Arbeit, bekommt ja Geld. Ohne genau nachzufragen wie genau die Situation aussieht oder den Hinweis zu geben, sie können einen Termin machen, dann wird das nochmal genau geklärt. Die Person ist dann mit dieser Antwort aus dem Haus gegangen.
    Ja es gibt leider Leute die sich mit dieser Antwort abfinden, weil sie denken, das Amt wird schon Recht haben.
    Und dann gibt es Leute, die sich das eben nicht gefallen lassen. Und siehe da, auf einmal geht ja doch was. Komisch.


    Ich denke schon, dass es noch viel Klärungsbedarf gibt bei den Ämtern. Aber wie man im Forum immer wieder liest, scheiden sich da die Geister. Eigentlich sollte das überall gleich gehandhabt werden, oder nicht?!


    Kenzo

    Kitty
    Du nennst es bescheissen, nagut, belassen wir es dabei.


    mich würde allerdings mal interessieren, was du machst? Greifst du immer alle Leute im Forum an? Denn wenn du es dir als Hauptaufgabe gemacht hast, Leute ,die egal was auch immer für Fragen oder Probleme haben, sich hierher wenden, fertig machen zu wollen, solltest du dir echt mal überlegen, ob bei dir soweit alles klar ist.


    Dann kann man ja nur hoffen, dass du niemals in irgendeine schwierige soziale Lage kommen wirst.


    Schönen Tag noch

    Hallo Kitty,


    es hat niemand etwas davon erwähnt, dass man sich vor der Verantwortung drückt. Und ausserdem hat keiner was davon erwähnt, dass er sich keine Arbeit suchen möchte. Nochmal, wir sind keine Schmarotzer. Es geht hier wahrscheinlich nur um etwa 2-3 Monate. Und nicht um Dauer-Hartz 4


    Es wäre auch zu nett gewesen, eine neutrale Antwort zu erhalten. Wie komm ich bloss auf die Idee, eine normale Antwort zu erwarten?

    Hallo Jana,


    erstmal vielen lieben Dank für deine so nette Antwort.


    Es geht hier nicht darum, den Staat auszunehmen. Das macht er schon zu genügend mit uns. Nur befinden wir uns wirklich mal in einer schlechten Lage, werden alle über einen Kamm geschert. Und ich werde mich mit Sicherheit nicht als Schmarotzer hinstellen lassen. Das habe ich nicht nötig. Es gibt natürlich Leute, die alles versuchen, um ja nicht arbeiten zu gehen und alles leugnen, was das Leben angeht. Aber ich zähle mich da definitiv nicht dazu. Ich habe nur etwas dagegen, wenn man alle Menschen in eine Schicht presst, weil das von der Politik und den Behörden so gewünscht ist, um die Leute zu verarschen. Bzw. deren Kosten so gering wie möglich zu halten. Was aber mit den Leuten, die wirklich nix mehr zu essen haben? Den Behörden ist das egal. Auch was mit der anderen Person ist. Soll der andere mit drauf gehen und sich auch dann gleich bei Hartz 4 anmelden oder wie?
    Und ausserdem verleugnet hier keiner sein Kind. Es war lediglich eine Frage, ob dies alles so rechtens läuft.


    Gruß
    Kenzo

    Hallo,


    hier eine Antwort von mir, also wie das rechtlich aussieht weiss ich leider auch nicht was der da macht. hört sich komisch an.


    Ich kann nur empfehlen, in den Mieterverein zu gehen. Man zahlt einmal jährlich um die 60 - 70 EUR, hat dann aber vollen Rechtsanspruch. Da wird einem wenigstens geholfen.
    Diesen Betrag sollte man schon gerne ausgeben. Besser wie ohne Antwort dazustehen und später vielleicht vom Vermieter abgezockt zu werden, oder?!


    VG
    Kenzo

    Hallo,


    kurz zu meiner Geschichte:


    Mein Freund und ich sind noch nicht 1 Jahr zusammen und wohnen auch noch nicht seit 1 Jahr zusammen. Wir bekommen aber Ende Juli ein gemeinsames Kind.


    Mein Freund musste nun ALG II beantragen, ich bin im Mutterschutz. Bei der Erstmeldung im Amt hat der SB sofort gesagt, wir sind eine BG und mein Gehalt zählt voll mit. Obwohl wir im Erstantrag in der Anlage VE (Verantwortungs-u.Einstehensgemeinschaft) eingetragen haben, noch kein Jahr wohnhaft und noch kein Kind, hat der SB mich mit eingerechnet.
    Dann hab ich mich schlau gemacht. Haben heute den Widerspruch abgegeben, dass wir noch nicht zur BG zählen. Der SB meinte, ja noch nicht, aber ab Juli. Und ich dann so, ja richtig, ab Juli aber jetzt sind wir noch keine BG. Daraufhin der SB: Da haben sie auch wieder Recht. Aber sobald ihr Kind auf der Welt ist, sind sie eine BG.
    Ist dem wirklich so? Oder kann man dagegen auch nochmal was machen? Wie ist das wenn ich nun alleinerziehend bin und mein Freund das Sorgerecht nicht hat? Läuft er dann weiterhin als Alleinbezieher von ALG II ohne dass ich mitgezählt werde?


    Vielen Dank im Voraus.


    Kenzo

    An alle Hartz 4-Bezieher,


    ohne Schleichwerbung machen zu wollen, aber es gibt einen super Leitfaden zum ALG II. Dieser kostet nur 10 EUR und dort sind wirklich sehr hilfreiche Tipps drin. Mit Paragraphen und wie man sich beim Amt wehren kann.


    Ich habe es nicht bereut diesen gekauft zu haben. Denn erst dadurch weiß ich, wie man sich gegen die Ungerechtigkeit wehren kann.


    Auf diesem Link könnt ihr ihn bestellen:


    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html


    Ich habe das ganze Buch in einem Rutsch durchgelesen, weil es so interessant war, dass ich nicht aufhören konnte.


    Als Beispiel dazu, dass das Amt dazu angehalten ist, die Leute abzuwimmeln, um kosten einzusparen.


    Also an alle viel Erfolg im Kampf gegen das Amt.

    Hallo Kapusta,


    ist echt der Wahnsinn. Die gleichen Sprüche haben wir auch vom Amt erhalten. Ich glaube langsam echt, die werden darauf geschult.


    Die Anmeldedame wollte meine Dokumente auch nicht abstempeln. Und bei der ersten Niederschrift wollte er dann auch keine Änderungen mehr machen. Denn erst wurde ich als Partnerin eingetragen, dann haben wir schriftlich widersprochen, dass wir keine BG sind. Wenn überhaupt erst ab Juli, weil dann unser Kind auf die Welt kommt. Aber die denken sich, wir stecken euch jetzt schon mal in eine BG rein. Nicht mit uns. Der hat heute blöd geguckt, als wir widersprochen haben. Ätsch.


    Also ich würde auf alle Fälle den Widerspruch machen. Soweit kommts ja noch, dass wir uns alles vom Amt gefallen lassen.


    Man kann sogar eine Beschwerde über den Sachbearbeiter laufen lassen, wegen unzureichender Information.


    VG
    Kenzo

    Hallo,


    also ich habe nochmal bei einer Krankenkasse angerufen und dort wurde mir mitgeteilt:


    Wenn jemand ALG I oder ALG II-Bezieher ist dann kann er auf jeden Fall zurück in die gesetztliche KV.
    Schwieriger wird es wenn man über 55 Jahre ist, aber da gibt es dann auch wieder Einzelfälle.
    Aber wenn o.g. Fall eintritt, dann geht das auf jeden Fall.


    VG

    Hallo Peter,


    auf deine Frage weiß ich leider keine Antwort.


    Mich würde es aber interessieren, ob du in der Zeit, in der du selbstständig warst, in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast? Oder warst du von Sozialabgaben befreit?


    Gruß und danke für deine Antwort.

    Hallo,


    wer von Euch kennt sich damit aus:


    Wenn jemand selbstständig war und aufgrund der Selbstständigkeit 2 Jahre lang von den Abgaben der Sozialversicherungsbeiträge befreit war, erhält dieser kein ALG I mehr?


    Wenn derjenige aber vorher schon 15 Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet hat und bereits einige Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, ist es dann gerechtfertigt, sofort in Hartz 4 zu fallen, nur weil einmal 2 Jahre eine Befreiung war?


    Ein Bekannter erzählte, er hätte davon gehört, dass es in solchen Fällen auch schon Ausnahmen gab, wo das Amt ALG I bezahlt hat und man nicht gleich in Hartz 4 fällt.


    Wäre super wenn jemand eine Antwort darauf hat.


    VG

    Hallo Olli,


    ich bin zwar nicht vom Fach, würde aber sagen, dass du bestimmt erstmal eine 3-monatige Sperre bekommst. Denn wer seinen Job einfach kündigt, wird eben mit dieser Frist bestraft. Danach bekommst du ALG I wenn du dich arbeitslos meldest und du vorher schon 12 Monate durchgearbeitet hast. Und das ALG I ist ja bekanntlich weniger, als du vorher netto verdient hast. Hartz IV geht ja erst, glaube ich nach einem Jahr. Und das ist ja auch nicht mehr. Ich würde es mir gut überlegen.


    Das es für deine Frau schwierig wird mit den Kindern glaube ich gerne. Aber mal im Ernst. Willst du echt deinen job aufgeben? Irgendwie muss ja Geld für die Familie reinkommen, oder nicht? Kann deine Frau nicht arbeiten gehen? Oder du suchst dir vielleicht nen anderen Job, wo du evtl. etwas mehr verdienst?! Hat deine Frau vorher gearbeitet? Oder war sie die ganze Zeit zuhause?


    Nimm es mir bitte nicht übel, aber meine Mutter hat uns 7 Kinder alleine groß gezogen und wir hatten keinerlei Unterstützung gehabt, damals. Wenn unser Vater noch da gewesen wäre, dann hätte er einen Teufel getan um mit der Arbeit aufzuhören. Und wie gesagt, Hartz IV ist nicht immer so toll, wie manche das vielleicht behaupten. Mir persönlich wäre es zu blöd, ständig auf die Termine des Amtes einzugehen und alles vorzulegen. Denn was privat ist, juckt den Angestellten auf den Ämtern nicht.


    Wie gesagt, nicht übel nehmen. :-)


    Viele Grüße
    Kenzo

    Hi Kitty,


    danke für deine Antwort. Ich habe das vorher auch noch nie erlebt sowas. Ich gehe morgen zum Mieterverein und melde mich an. Dann werde ich mal alles schön prüfen lassen. Denn ich zahle doch nicht einfach was ich nicht verbraucht habe. Mit Heizung und Warmwasser (für wen soll ich da denn mitzahlen) sind das nochmal 150 extra. Jede 2.NK-Rechnung ist ja eh falsch.


    In der NK-Abrechnung wird die Gesamtwohnfläche des Hauses mit dem Gesamtverbrauch der Wohnungen genommen, dann wird anteilig 70% der Verbrauchskosten als verbrauchsabhängig gezählt (also quadratmeter der Wohnung) und irgendwie noch 30 % als Festkosten. Da steig mal einer dahinter.
    Das heisst bei uns z.b. 100 EUR zahlen bei Heizung, weil Gesamthausanlage und dann nochmal unser eigener abgelesener Verbrauch mit 150 EUR. Und beim Warmwasser machen die das auch so. Nochmal schön 90 EUR für Hausanlage und dann nochmal den abgelesenen Stand.


    Mit mir nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Hallo zusammen,


    wer von euch weiss, ob es rechtens ist, dass bei der Nebenkostenabrechnung neben dem eigentlichen Verbrauch von Heizung und Warmwasser auch noch aufgrund der Wohnfläche ein Betrag dazukommt, obwohl man selber nicht mehr verbraucht hat?????


    Unser Vermieter teilte mit, dass es über die Wohnanlage gerechnet wird, wieviel insgesamt verbraucht wurde und dann wurde (neben verbrauchsabhängiger Wohnung) auch noch auf die entsprechenden Wohnflächen abgerechnet. Bei uns macht das nochmal 100 EUR mehr aus in 3 Monaten, obwohl ich dafür garnicht geheizt habe.
    Als Erklärung gab er an, dass, würde ich z.b. nicht heizen, könnte ich mir ja einen Vorteil gegenüber den anderen Hausbewohnern machen, indem ich um mich herum heizen lasse, sodass es automatisch in meiner Wohnung warm ist. Was allerdings absoluter Blödsinn ist. Was ist, wenn mein Nachbar unter mir, über mir und neben mir auch nicht heizt, dann hab ich ja garnix davon?????? Und werde trotzdem belastet.


    Hab im Internet schon mal versucht schlau zu werden, wg. neuer Heizkostenverordnung, aber irgendwie kapiere ich das nicht ganz.


    Habt ihr auch schon mal so einen Fall gehabt? Denn bis jetzt habe ich eigentlich immer NK rausbekommen und nicht nachzahlen müssen. Wir leisten bereits monatlich 150 NK inkl. Heizung u. Warmwasser.


    Dankeschön im voraus.

    Hallo,


    vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.


    Ich bin ab Juli im Mutterschutz, beziehe also nun 1 Jahr lang Elterngeld.


    Wir sind nicht verheiratet,wohnen aber zusammen. Und nun kann es sein, dass mein Freund seinen Job verliert. Ist momentan selbstständig. Ob er überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, muss erst noch beim Amt geklärt werden, da er nicht/bzw. nicht immer in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat.
    Sollte er aber kein Arbeitslosengeld erhalten, bekommt er dann überhaupt Hartz IV?
    Wir wohnen in einer 72qm-Wohnung. Und vom Platz her reicht es gerade so. Müssen wir dann raus? Denn Säuglinge zählen ja leider nicht als dritte Person dazu. Und habe gelesen, dass max. 60qm zulässig sind.
    Gibt es Mietpreistechnisch eine Obergrenze?
    Denn wenn er nix bekommt, weil ich Elterngeld beziehe, dann sieht es echt übel aus. Ich kann ja nicht alleine die Miete zahlen und die ganzen Versicherungen, die ja benötigt werden. Das heisst dann für uns, dass ich ja richtig in die Miesen gehe.


    Viele Grüße
    Kenzo