Rente nach ALG II

  • Ich war seit Juli 2006 bis zur Berentung ununterbrochen arbeitsunfähig krank geschrieben. Nach Auslauf der Zahlung von Krankengeld durch die Krankenversicherung habe ich ALG II beantragt und auch bis jetzt bezogen. Unlängst wurde mir Rente wg. vollständiger Erwerbsminderung (Frührente) rückwirkend ab 1.7.2008 bewilligt. Die Rente wird mir ab 1.7.2009 ausbezahlt, jeweils zum Monatsende. Die Nachzahlung der Rente wird zunächst einbehalten da das JobCenter Anspruch darauf hat. Die Bewilligung von ALG II wurde nun zum 1. 7. 2009 aufgehoben (Begründung: Wegfall der Erwerbsfähigkeit). D. h. ich habe nun Anfang dieses Monats das letzte Mal Geld vom JobCenter erhalten. Die erste Rentenzahlung erfolgt aber erst am 31.7.2009! Muss nicht das JobCenter bis dahin zahlen? Ich stehe nun im nächsten Monat kmplett ohne Geld da. Muss ich jetzt Sozialhilfe beantragen oder muss ich Widerspruch gegen die vorzeitige Aufhebung der Bewilligung einlegen. Aufgrund der Dringlichkeit ( in drei Wochen stehe ich ohne Geld da) scheint mir das nicht sinvoll. Kann mir jemand bitte ganz schnell helfen?

  • Prizipiell ist alles richtig gelaufen, denn das Einkommen aus der Rente wird in dem Monat angerechnet, in dem es dir Zufliießt. In deinem Konkreten Fall am 31.07.2009. Daher wurde auch nur die ALG II LEistung bis 30.06.2009 gezahlt (zuflussprinzip, nach Einkommenssteuergesetz).


    Dir bleibt zur Überbrückung nur die möglichkeit für 07/09 Darlehensweise ALG II zu beantragen. Dann bekommst du für 07/09 noch geld von der Arge. Dies muss allerdings (wie bei Darlehen üblich) erstattet werden.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Vielen Dank für deine rasche hilfreiche Antwort! Nur: ich bekomme € 623,-- Rente plus Wohngeld, das ich noch beantragen muss. Das ALG II betrug € 680,--; wovon soll ich das zurück zahlen? Gibt es noch eine weitere Möglichkeit?

  • War heute bei der ARGE. Die Sachbearbeiterin brauchte nur drei Telefonate um mir mitteilen zu können, das die ARGE definitiv nicht mehr für mich zuständig sei. Ich muss zu Sozialamt gehen für Überbrückungsgeld. Das hat diese Woche geschlossen...